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Schützen & Erhalten · Dezember 2018 · Seite 22 Umgang mit Fäkalschäden N icht immer sind Baumängel die Ur- sache von Schimmelschäden, auch Hochwasser oder Starkregenereignisse können zu drastischen Feuchteschäden an Gebäuden und Bauteilen führen. In einem solchen Fall sind besondere Maßnahmen notwendig, denn bis das Wasser von außen in das Gebäude ein- dringt, vermischt es sich mit Abwasser, fließt über Deponien, reißt Heizöltanks mit sich oder flutet vorab noch mal eben einen Schlachthof. Dabei nimmt es auf seinem Weg zahlreiche Schadstoffe mit. Neben Chemikalien wie beispielsweise Mineralische Kohlenwasserstoffe (MKW, z.B. Heizöl) sind dann im Gebäude vor allem zahlreiche Mikroorganismen, insbesondere Fäkalkeime vorzufinden. Aber auch der Austritt von fäkalhalti- gem Abwasser innerhalb des Gebäudes durch Rohrbruch, Rückstau oder Hava- rie kann einen kapitalen Fäkalschaden hervorrufen. Voruntersuchungen Schäden durch Hochwasser oder Stark­ regen können aufgrund des Schadstoff­ eintrags, ob nun chemischer oder mikro- bieller Natur, nicht einfach so getrocknet werden. Je nach Ausmaß und Belastung der betroffenen Bauteile ist ein Rückbau erforderlich, da die Schadstoffe nicht oder nur mit extremem Aufwand aus dem Bauteil entfernt werden können. Mikro- biologische Voruntersuchungen, z. B. der Nachweis von Fäkalkeimen sind hier nur insofern notwendig, wenn geprüft wer- den soll, wie weit sich ein Schaden außer- halb der erkennbar gefluteten Bereiche ausgebreitet hat. Argumentationshilfe gibt hierbei auch die Handlungsempfehlung zur Bewertung von Feuchteschäden in Fußböden (1) sowie das sog. Fäkalpapier des VDB (2). Erst danach kann mit einer Trocknung der durchfeuchteten Bauteile begonnen werden. Kommt es nun zu einem Austritt von fäkalhaltigem Wasser innerhalb des Ge- bäudes, kann es sich mitunter um kleinere Schäden handeln, die durch beherztes Ein- greifen (also schnelles Wegwischen oder Abpumpen) recht zügig beseitigt werden können. Dies gilt allerdings nur für kleine Pfützchen, die auf einem undurchlässigen Bodenbelag stehen bleiben. Hier macht es unter Umständen Sinn zu prüfen, ob nicht über undichte Anschlüsse etc. doch etwas Fäkalwasser in die Wand- oder Bo- denkonstruktionen eingedrungen ist und weitere Maßnahmen erforderlich sind. Bei großen Schäden, wenn erkenn- bar Fäkalwasser in die Baukonstruktion eingedrungen ist, bleibt in der Regel nur der Ausbau. Auch hier hilft die „Fußbo- denrichtlinie“ in der Bewertung der Situ- ation, sodass ein Nachweis durch mikro- bielle Verfahren entfällt. Nun gibt es aber immer wieder Grenz- fälle. So wird häufig hinterfragt, ob durch Abwasser aus Geschirrspülern, Waschma- schinen oder auch Duschen eine Fäkalbe- lastung im Baukörper entstehen kann. Die Antwort lautet ja, denn sowohl durch Le- bensmittel wie Fleisch oder Milch aber auch durch die menschliche Faeces können Fä- kalkeime in das manchmal auch als „Grau- wasser“ bezeichnete Abwasser übertragen werden. Um das zu überprüfen, wird es notwendig sein, durch selektive Anzüch- tung Fäkalbakterien nachzuweisen (1). Das ist aber nur in einem relativ eng begrenzen Zeitfenster möglich. Außerhalb des eigenen Habitats sind Fäkalbakterien nicht allzu lange lebensfähig. Insbeson- dere Escherichia coli , der als Hauptindika- tor eines Fäkalschadens gilt, ist nur kurz kultivierbar. Enterococcen sind da schon deutlich länger über eine Kultivierung erfassbar und am längsten hält die sog. gram-negative Begleitflora durch. Hier finden wir vor allem Pseudomonas spp. aber auch zahlreiche Hefen. Das bedeutet, dass es zwangsläufig immer schwieriger wird, einen Fäkalschaden durch Selektiv- kultivierung nachzuweisen, je weiter das Schadensereignis zurückliegt (3). Aber nicht nur Bakterien treiben sich bei einem Fäkalschaden in der betroffe- nen Baukonstruktion herum. Daneben sind auch Viren, Einzeller wie Amöben und Protozoen bis hin zu Würmern nach- weisbar. Das gelingt nur noch mikrosko- pisch. Da man hierbei auch gleich die Bakterien erfassen kann, und zwar unab- hängig davon, ob diese noch kultivierbar sind, ergibt sich ein gewisser Charme für diese Methode… (4) Denn grundsätzlich ist der Nachweis zu erbringen, dass eine nach Definition des Leitfadens bzw. der Handlungsempfehlung große Biomasse vorliegt und dies unabhängig von der Kultivierbarkeit der jeweiligen Spezies. Fäkalschaden – keine Domäne der Schimmelpilze Bei einem Fäkalschaden wie auch bei ei- nem Leitungswasserschaden ist die Bau- teildurchfeuchtung in der Regel derart hoch, dass die Wasseraktivität a W für ein Schimmelpilzwachstum zunächst zu groß ist. Dagegen begünstigt sie das Wachstum von Bakterien. Organisch belastete Wässer wie bei einem Hochwasser- oder Abwas- serschaden sorgen für ausreichend Nähr- stoffzufuhr. Verringert sich die Wasserak- tivität durch passives Abtrocknen oder flankierende Trocknungsmaßnahmen, verändert sich das Artenspektrum. Dieses wird sukzessiv durchlaufen, das heißt, es sind stets die Spezies anzutreffen, die den jeweils aktuellen a W -Wert für ihr Wachs- tum benötigen. Schimmelpilze wachsen also erst später, zum Beispiel wenn sich der Trocknungsbeginn verzögert und die Bauteiloberflächen langsam abtrocknen. Mit einem Schimmelpilzwachstum ist auch dann zu rechnen, wenn bei Trocknungs- vorgängen der Kapillartransport abreißt und durch Diffusion ersetzt wird (5). Erstmaßnahmen Bei einem Leitungswasserschaden wird, insbesondere bei zeitnaher Reaktion, die Fachbereiche i Schimmelpilze Es schreibt für Sie: Dr. rer. nat. Constanze Messal Fachbereichsleiterin Schimmelpilze Schutower Ringstraße 6 · Gebäude S29 18069 Rostock Telefon: (0381) 637-28280 Telefax: (0381) 637-28281 E-Mail: messal@dhbv.de

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