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Schützen & Erhalten · Dezember 2018 · Seite 26 Auf die Empfehlungen des Berufs- verbandes Deutscher Baubiologen VDB e. V. [2] wurde bereits verwiesen, um Fä- kalschäden zu beurteilen. Hier wird in der Schadensbewertung zunächst das Ausmaß festgestellt: – – Liegt nur ein kleiner, oberflächlicher Schaden vor, können hochdichte Materialien abgewischt und desinfi- ziert werden. Die betroffene Fläche ist dabei 0,5 Meter über den Scha- den hinaus zu behandeln. – – Bei großen Schäden, bei denen das Material in das Bauteil eingedrungen ist, ist der betroffene Baustoff prä- ventiv zu desinfizieren und anschlie- ßend auszubauen. Anschließend sollte eine technische Trocknung erfolgen. Das Informationsblatt benennt auch kon- krete Maßnahmen für betroffene Bauteile: – – Estriche und Zwischenschichten sind auszubauen. – – Leichtbauwände sind 0,5 Meter über den sichtbaren oder messbaren Feuchtebereich hinaus zu entfernen. Ständerwerke aus Metall sind zu reinigen. Holzständerwerke sind zu entfernen. – – Elektrische Leitungen in Schutz- rohren sind zu entfernen. – – Sonstige Leitungen in Schutzrohren sind zu entfernen, falls die Schutz- rohre nicht entfernt werden können und die Leitungen nicht dekontami- nierbar sind. – – Dämmschichten um wasserführende Leitungen sind zu entfernen. – – Metall- und Kunststoffrohre sowie freiliegende elektrische Leitungen sind zu reinigen. – – Putz ist zu entfernen. – – Bei Holzbalkendecken sind die Schüttungen auszubauen und die nicht ausbaubaren tragenden Holz- balken zu reinigen. Gegebenenfalls sind sie abzuschleifen und abzuho- beln. Oberbeläge und Unterbeklei- dungen sind zu entfernen. – – Beton- und Stahlbetondecken und -sohlplatten sowie Steindecken und weitere nicht entfernbare minera- lische Baustoffe sind zu reinigen. Biozideinsatz ist keine Sanierungsmethode! Der Schimmelleitfaden aber auch die DGUV Information sowie zahlreiche auch juristische Stellungnahmen (15, 16) bezie- hen klar Stellung: ein Fluten von Estrich- dämmschichtkonstruktionen mit Bioziden stellt keine sinnvolle Sanierungsmaßnah- me dar. Bisher konnte nicht nachgewiesen werden, dass mit einem Fluten der Kon- struktion Biomasse beseitigt wird, was jedoch der unmittelbare Sanierungsauf- trag ist (17). Bisher konnte nicht einmal schlüssig belegt werden, dass Biomasse abgetötet wird. Es wird also eine Me- thode angewendet, die nach aktuellem Erkenntnisstand nicht als anerkannte Re- gel der Technik angesehen wird. Gleich- zeitig stellt das Einbringen von Bioziden nach Biozidverordnung einen Übergang in das Gefahrstoffrecht dar, was einen zusätzlichen Aufwand im Arbeitsschutz erfordert (3, 17). Einzige Ausnahme ist derzeit die prä- ventive Anwendung einer Oberflächen- desinfektion vor Beginn der Sanierungs- maßnahmen, um ein Infektionsrisiko für den Sanierer zu senken (9, 10). Literatur 1. Umweltbundesamt/Innenraumlufthygiene-Kommis- sion des Umweltbundesamtes (Hrsg.): Leitfaden zur Vorbeugung, Erfassung und Sanierung von Schimmel- befall in Gebäuden. Dessau-Roßlau: November 2017 2. Berufsverband Deutscher Baubiologen VDB e. V. (Hrsg.): Informationsblatt zur Beurteilung und Sanierung von Fäkalschäden im Hochbau. Jesteburg, 2010 3. Messal, C.: Kompendium Schimmel im Innenraum – Erkennen, Bewerten, Sanieren; Fraunhofer IRB Ver- lag Stuttgart 2018 4. Messal, C: Halbquantitative mikroskopische Bewertung von Materialproben, Schützen&Erhalten 1/2018, S.23–26 5. Hankammer, G.; Resch, M.; Böttcher, W.: Bautrock- nung im Neubau und Bestand. Verlagsgesellschaft Rudolf Müller: Köln, 2014 6. Messal, C.; Resch M: Trocknungsmaßnahmen nach Havarie- und Fäkalschäden; B+B Bauen im Bestand 1.2015, S. 24–27 7. Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS) (Hrsg.): TRBA 220 Sicherheit und Gesundheit bei Tätigkeiten mit bio logischen Arbeitsstoffen in abwassertechnischen Anlagen. Dortmund, 2010 8. Informationspapier des Ausschusses für Biologische Arbeitsstoffe (ABAS): Irritativ-toxische Wirkungen von luftgetragenen biologischen Arbeitsstoffen am Beispiel der Endotoxine. BArbBl. Nr. 6/2005 49, Dortmund, 2005 9. DGUV (Hrsg.): DGUV I 201-028: Handlungsanleitung Gesundheitsgefährdungen durch biologische Arbeits- stoffe bei der Gebäudesanierung. Berlin, 2006 10. Bonner, A.: DGUV-Information 201-028: Gesund- heitsgefährdungen durch Biostoffe bei der Schim- melpilzsanierung. In: Berufsverband Deutscher Bau- biologen VDB e.V. (Hrsg.): Tagungsband der 20. Pilztagung, gemeinsame Fachtagung für bio gene Schadstoffe– gemeinsame Fachtagung für biogene Schadstoffe. Bonn, 2016, S. 13–20 11. Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS) (Hrsg.): TRGS 500 Schutzmaßnahmen. Dortmund, 2008 12. DIN EN 149:2009-08 Atemschutzgeräte – Filtrieren- de Halbmasken zum Schutz gegen Partikeln – Anforderungen, Prüfung 13. DIN EN 388:2017-01 Schutzhandschuhe gegen mechanische Risiken 14. DIN EN 374 Teil 1-4 Schutzhandschuhe gegen Chemikalien und Mikroorganismen, 2003–2015 15. Kern, J.: Sanierung von Schimmelschäden? Wer kennt sich aus mit den juristischen Anforderun- gen; 2. DHBV-Praxistag Schimmel in Wohnungen, 18.Oktober 2018 Stralsund 16. Kles, S.: Haftungsrisiken bei der Schimmelpilzsanie- rung; in 8. Hamburger Fachtagung „Schimmelpilze in Innenräumen“, Dokumentation zur Fachtagung, Bundesverband für Umweltberatung e.V., Würzburg 17. Huraß, J., Messal, C. Bonner, A: Biozidanwendung bei Schimmelpilzschäden. Gefahrstoffe-Reinhaltung der Luft (2018), Nr. 1–2, S. 31–41 Fachbereiche i Schimmelpilze Tabelle 1: Neben Schimmelpilzen weitere Erreger, die mit fäkalhaltigem Wasser aufgenommen werden und zu Erkrankungen führen können (nach TRBA 220) Erreger Aufnahmeweg Symptome Bakterien Escherichia coli Klebsiella pneumoniae Leptospira interrogans Clostridium titani Mund Atemwege Schleimhäute, Haut Verletzte Haut Durchfall Lungenentzündung Fieber, Gelbsucht, Nierenentzündung Wundstarrkrampf Viren Rota-Viren Noro-Viren Hepatitis A Adenoviren Mund Mund Mund Schleimhaut, Atemwege Durchfall Erbrechen und Durchfall Infektiöse Hepatitis Atemwegs und Schleimhautinfektion Parasiten Entamoeba sp. Giardia sp. Mund Mund Durchfall Fieber, Durchfall, Appetitlosigkeit Würmer Spulwurm (Ascaris sp.) Mund Infektion von Dünndarm, Lunge
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