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Schützen & Erhalten · März 2020 · Seite 23 FACHBEREICHE I BAUTENSCHUTZ die Normungsarbeit eingebracht werden kann und die Kontinuität der Ausschuss- arbeit sichergestellt ist. Die interessierten Kreise im AA sind in einem der Bedeutung der Kreise an- gemessenen Verhältnis zueinander ver- treten (paritätische Zusammensetzung). Eine Veröffentlichung der personellen Zu- sammensetzung ist nach DIN-Regularien nicht vorgesehen, u. a. um zu vermeiden, dass Versuche unternommen werden, Experten bei der Meinungsbildung unsachlich zu beeinflussen. Auch unter Beachtung der EU-Datenschutz-Grund- verordnung ist eine Veröffentlichung personenbezogener Daten nicht ohne Weiteres möglich. Sowohl DIN 18533 als auch die Vorgängernorm DIN 18195 waren immer und sind bis heute nach den Regeln des DIN e. V. paritätisch besetzt. Der AA variierte in den letzten zehn Jahren zwischen einem 21 bis 25-köpfigen Expertengremium, das keinesfalls von Herstellern bestimmter Abdichtungsprodukte dominiert wird, siehe dazu die folgende Tabelle. Mithin stand und steht für die Bera- tung von Normen zur Abdichtung von erdberührten Bauwerken ein fachtech- nisch kompetentes und ausgewogenes Expertengremium zur Verfügung, das nicht durch Interessen eines Fachkreises dominiert werden kann. Entscheidungen erfolgen nach den Regularien von DIN immer im Rahmen einer Konsensfindung. Die Beteiligung der teils auch konkurrie- renden Fachkreise sorgt dabei für die Berücksichtigung vieler baupraktischer Sichtweisen, insbesondere unter Be- rücksichtigung von Ausführungsfragen, Praxiserfahrungen, Dauerhaftigkeit, Ver- wendbarkeitseignung, Kosten-Nutzen- Analysen und Risikoabschätzungen. Beratung des OLG-Urteils durch den DIN-Arbeitsausschuss Der für die DIN 18533 zuständige DIN- Arbeitsausschuss (NA 005-02-13 AA) sah sich aufgrund des OLG-Urteils veranlasst, zu überprüfen, ob bei den normativen Regelungen für PMBC im Übergang auf WU-Betonbodenplatten Fehler un- terlaufen sind oder neue Erkenntnisse vorliegen, die zu einer prinzipiell un- sicheren Anwendung dieser Bauweise führen könnten. Insbesondere war auch zu prüfen, ob es ein besonderes, sys- temimmanentes Schadensrisiko für diese PMBC-Bauweise gibt, das eine Änderung der Norm erfordern würde. Im Ergebnis stellt der AA am 21.11.2019 fest, dass die in DIN 18533:2017-07 und bereits seit 2009 in DIN 18195-9 geregelte Abdichtungskombinationsbauweise mit KMB/PMBC mit adhäsiven Übergang auf Bauteile aus WU-Beton nach wie vor die Voraussetzung erfüllt, als anerkannte Regel der Technik zu gelten. Fragwürdige Entscheidungen des OLG Hamm Derselbe Senat, von dem das jetzige o. g. Urteil stammt, hat aber bereits im Jahr 1999 das Gegenteil in einem Urteil festgestellt, nämlich eine Übereinstim- mung mit den a.R.d.T., und zwar zu einem Zeitpunkt, als die einschlägige DIN-Norm 18195 Abdichtungsbauwei- sen mit KMB/PMBC im Übergang auf WU-Betonbodenplatten noch gar nicht vorsah. Auch bei dieser Urteilsfindung folgte das OLG Hamm den Bewertungen des Sachverständigen. Der Unterschied besteht indes darin, dass das OLG Hamm seine alte Entscheidung auf eine detaillierte sachverständige Analyse ab- stützte. In dem neuen Urteil stützt sich das Gericht nun auf die Bewertungen eines Sachverständigen, der sich anschei- nend für die tatsächliche Ausführung der streitgegenständlichen Abdichtung gar nicht interessiert, weil er glaubt zu wissen, dass diese Bauweise nicht funktioniert, obwohl es dafür keinerlei Bauforschung oder stichhaltige Untersu- chungen gibt. In der Urteilsbegründung hat sich das OLG Hamm über das alte Urteil nicht geäußert, was zu rügen ist, da ein Gerichtsurteil nicht zugleich richtig und falsch sein kann. Die Bauweise hat sich nämlich seit dem ersten Urteil (1999) nicht geändert. De facto sind demnach die Feststellungen des einen oder des anderen Urteils falsch. Auch bei dem Sanierungskonzept zur Mängelbeseitigung hat sich das Gericht auf eine fragwürdige individuelle Ein- schätzung des gerichtlich beauftragten Sachverständigen eingelassen und zur nachträglichen Abdichtung das Einbrin- gen eines Gelschleiers aus dem Innenbe- reich heraus zwischen Kelleraußenwand und Erdreich favorisiert. Ob diese „Nach- besserung“ den a.R.d.T. entspricht, hat das OLG Hamm nicht festgestellt. Unter Fachleuten stellt eine Gelschleierinjektion bei Kellerabdichtungen eine höchst um- strittene Sonderbauweise dar, die nur in den Ausnahmefällen eingesetzt werden soll, wenn geregelte Verfahren technisch nicht ausführbar oder unwirtschaftlich Tabelle: Mitarbeiter im Arbeitsausschuss DIN 18533 Stand 01.2020 Fachkreise und Anzahl der Mitarbeiter/-in (MA) Autorisierung durch Planung, 2 MA Bundesarchitektenkammer, Bundesingenieurkammer Bauaufsicht, 1 MA Deutsches Institut für Bautechnik Ausführung, 7 MA Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks, Zentralverband des Deutschen Baugewerbes, Haupt- verband der Deutschen Bauindustrie Hersteller von Abdichtungsprodukten, 9 MA – davon 2 MA für PMBC Industrieverband Bitumen-Dach- u. Dichtungsbahnen, Deutsche Bauchemie, Industrieverband Kunststoff- Dach- u. Dichtungsbahnen, Beratungsstelle für Gussas- phaltanwendung, DIN Normenausschuss Kunststoffe Hersteller von massiven Baustoffen, 2 MA Bundesverband der Deutschen Ziegelindustrie e. V., Deutsche Gesellschaft für Mauerwerks- und Wohnungsbau Verbraucherschutz, 1 MA DIN Verbraucherrat Sachverständige, 1 MA Bundesverband öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständiger Materialprüfung/ Wissenschaft, 2 MA Materialforschung und Prüfungsanstalt für das Bauwesen Leipzig mbH, Technische Universität Berlin, Institut für Bauingenieurwesen

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