S&E Glossary

Fachbereiche Holzschutz Aktuell zugelassene bekämpfende Holzschutzmittel (DIBT und BAuA) sowie Borsalzstäbe Momentan existieren für Bekämpfungs- mittel zwei verschiedene behördliche Beurteilungen. Einerseits handelt es sich um Zulassungen, die das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) mit Sitz in Berlin erteilt. Dabei wird eine allgemeine bau- aufsichtliche Zulassung bescheinigt, die die Verwendbarkeit bzw. Anwendbarkeit des Zulassungsgegenstandes im Sinne der Landesbauordnung nachweist. Die in jüngster Vergangenheit von der Behörde vorgenommenen Ergänzungen (Abschnitt 1.2.4 der Zulassungsbescheide) weisen darauf hin, dass es neben den Zulassungen noch andere Registrierungs- und Zulas- sungspflichten geben kann. Insbesondere wird auf das Biozidgesetz verwiesen. Zuständig für die Reglementierung nach Biozid- gesetz ist die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) in Dortmund. Diese formuliert Anwendungsbestimmungen für ein konkretes Holzschutzmittel als Biozid-Produkt entsprechend des Biozidgesetzes. Zukünftig werden die BAuA-Zulassungen alle DIBt-Zulassungen ersetzen. In der nachfolgenden Tabelle (Seite 8) sind, basierend auf den Veröffentlichungen der Behör- den vom 20. bzw. 22.08.2016, die Bekämpfungs- mittel (Holzschutz- und Schwammsperrmittel) entsprechend der Bewertung beider Instituti- onen aufgelistet. Insgesamt gibt es 8 von der BAuA und 12 noch vom DIBt zugelassene Be- kämpfungsmittel. Momentan stehen Detailinformationen hin- sichtlich der Anwendung von Bekämpfungsmitteln seitens der BAuA kaum zur Verfügung. In der auf der Homepage der BAuA veröffentlichten Tabelle sind leider keine praxistauglichen Hinweise für die Verwendung der Bekämpfungsmittel zu er- fahren. Lediglich für zwei Produktgruppen gibt es weiterführende Informationen. Nach denen ist für zwei borsalzbasierte Holzschutzmittel le- diglich das Bohrlochdrucktränk-, Bohrlochtränk- und Streichverfahren zugelassen. Vergleicht man das Produkt mit der früheren DIBt-Zulassung, so sind 50% der handwerklichen Verfahren nicht zugelassen (Abb. 1). Möchte man weiter Bekämpfungsmittel (Holzschutz- und Schwammsperrmittel) hin- sichtlich der Anwendbarkeit verschiedener handwerklicher Verfahren beurteilen, stehen lediglich die Technischen Merkblätter der Her- stellerfirmen zur Verfügung. Demnach können die Bekämpfungsmittel für weitere handwerk- liche Verfahren eingesetzt werden. Ein Ver- gleich früherer DIBt-Einbringverfahren zu den aktuellen BAuA-Anwendungsmethoden zeigt die nachfolgende Tabelle (Abb. 2) der von der BAuA zugelassenen Holzschutzmittel. Als ein rein vorbeugendes Holzschutzpräpa- rat (wird erst ab einer Holzfeuchte von ca. 20% aktiv) sind seit langer Zeit wieder Borsalzstäbe seitens der BAuA zugelassen worden. Angebo- ten werden diese von drei Firmen als Wolmanit® B-Holzschutzpatronen, Adolit Borpatronen und Es schreibt für Sie: Dipl.-Ing. Ekkehard Flohr Fachbereichsleiter Holzschutz An der Hohen Lache 6 · 06846 Dessau Telefon: (0340) 6611884 Telefax: (0340) 6611885 E-Mail: flohr@dhbv.de Hausverbot für Pilze und Insekten: Kora sit ® TT 40 P Kora sit ® TT 40 P schützt Ihr Holz vorbeugend vor holzzerstörenden Pilzen und Insekten. Das Konzentrat ist leicht in Wasser löslich und bor- und schwermetallfrei. Die Anwendung kann sowohl im Trogtränk- und Tauchverfahren als auch durch Streichen erfolgen. Mehr unter www.kora-holzschutz.de Kurt Obermeier GmbH & Co. KG Berghäuser Straße 70 57319 Bad Berleburg-Raumland Telefon +49 27 51/524-0 www.kora-holzschutz.de Biozide sicher verwenden. Vor Gebrauch stets Kennzeichnung und Produktinformation lesen. Wir machen Holz stark.

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