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Schützen & Erhalten · September 2016 · Seite 13 Fachbereiche Bautenschutz Neues aus den Regelwerken Instandhaltung von Betonbauteilen Die Instandhaltungs-Richtlinie (IH-RL) des herausgebenden Deutschen Aus- schuss für Stahlbeton (DAfStb) liegt der Fachöffentlichkeit als Gelbdruck vor. Diese Richtlinie regelt die Planung, die Anforderungen an Produkte und Systeme und die Ausführung. Des Weiteren werden die erforderlichen Prüfverfahren von In- standhaltungsmaßnahmen für Bauwerke und Bauteile aus Beton, Stahlbeton und Spannbeton nach DIN EN 1992-1-1, DIN EN 206, DIN EN 13670 sowie der Normenreihe DIN 1045 und deren Vorläufern aufgeführt. Zur Ermittlung der Restnutzungsdauer und der Bemessung von Schichtdicken für Betonersatz bei Karbonatisierung und Chlorideinwirkung werden geeignete Nachweisverfahren im letzten Teil der IH- RL beschrieben. Inhalte der IH-RL Teil 1 Planung der Instandhaltung Teil 2 Merkmale von Produkten oder Sys- temen für die Instandhaltung und Regelungen für deren Verwendung Teil 3 Ausführung der Instandsetzung und Überwachung Teil 4 Prüfverfahren Teil 5 Nachweisverfahren zur Ermittlung der Restnutzungsdauer und der Bemessung von Schichtdicken für Betonersatz bei Karbonatisierung und Chlorideinwirkung Die 314-seitige DAfStb-Richtlinie „Instand- haltung von Betonbauteilen“ wurde an die ak- tuellen Entwicklungen und die europäischen Regelungen im Betonbau angepasst mit beson- derem Augenmerk auf die Bedeutung der Pla- nungsleistung. Im Vorwort des Gelbdrucks wird erwähnt, dass die unklare Situation mit einigen europäischen Produktnormen in der Zwischen- zeit geklärt werden konnte, was die Herausgabe des Teils 2 der Richtlinie, in dem abschließend Anforderungen an Produkte und Systeme für die Instandsetzung und Regelungen für deren Ver- wendung in Bauwerken enthalten sind, ermögli- chte. Die Ausführung von Instandsetzungsmaß- nahmen wird durch die Einführung von Überwa- chungsklassen mit zugehörigen Anforderungen an die durchzuführenden Prüfungen spezifiziert und somit konkretisiert. „Die übergeordneten Instandsetzungsziele sind die Erhaltung, Wiederherstellung oder Verbes- serung der Tragfähigkeit und der Gebrauchstaug- lichkeit von Betonbauteilen für einen bestimmten Zeitraum unter Festlegung von Prinzipien, die durch Anwendung unterschiedlicher Verfahren umgesetzt werden können. Diese Instandsetzungs-Richtlinie setzt vo- raus, dass – jede Instandhaltungsmaßnahme geplant wird und dass die Planung durch einen Sachkun- digen Planer durchgeführt wird, − die Umsetzung des Instandsetzungsplanes Auf- traggeber seitig in der Ausführung durch einen Sachkundigen Planer begleitet wird.“ (1) Der Teil 3 der Richtlinie regelt die für die Aus- führung und Überwachung der Instandsetzung von Betonbauteilen erforderlichen Maßnahmen und Anforderungen. Grundsätzlich gilt, dass „im- mer eine sachkundige Planung gemäß Teil 1 dieser Richtlinie erforderlich“ und „die Umsetzung des Instandsetzungsplans durch einen Sachkundigen Planer zu begleiten“ ist. (2) „Hinsichtlich der Überwachung von Instand- setzungsmaßnahmen wird unterschieden in – nicht standsicherheitsrelevante Instandsetzung, – standsicherheitsrelevante Instandsetzung so- wie in – Instandsetzung mit Verstärkungen.“ (3) Anforderungen an ausführende Unternehmungen „Für die standsicherheitsrelevante Instand- setzung von Betonbauteilen ist der Nachweis der Fachqualifikation des ausführenden Unternehmens gemäß Hersteller- und Anwenderverordnung durch eine hierfür anerkannte Überwachungsstelle für die Überwachung erforderlich.“ (4) Die Instandhal- tungs-Richtlinie beschreibt, dass dieser Nachweis durch die Bescheinigung des Ausbildungsbeirats „Schutz und Instandsetzung im Betonbau” beim Deutschen Beton- und Bautechnik-Verein E. V. (SIVV-Schein) gegeben ist. „Im Besonderen können weitere Nachweise erforderlich sein, z. B. für den Düsenführer durch die Bescheinigung des Ausbildungsbeirats „Schutz und Instandsetzung im Betonbau” beim Deut- schen Beton- und Bautechnik-Verein E. V. (sog. Düsenführer-Schein) oder besondere Eignungs- nachweise gemäß bauaufsichtlichen Verwendbar- keitsnachweisen.“ (5) Fazit Die Instandhaltungs-Richtlinie (IH-RL) soll nach Einführung die Instandsetzungsrichtlinie des DAfStb vom Oktober 2001 ersetzen. Notwen- dig wurde die Überführung in ICH-RL, um diese an den Stand der Technik anzupassen und die Instandsetzungsprodukte nach DIN 1504 (Pro- dukte und Systeme für den Schutz und die In- standsetzung von Beton) in die Richtlinie zu überführen. Der Jahresbericht 2015/2016 der Deutschen Bauchemie bemerkte zutreffend, dass bisherige Regelungen zur Ü-Kennzeichnung von Instandsetzungsprodukten entfallen werden, da „ein zusätzliches Übereinstimmungszeichen für Produkte nach harmonisierten europäischen Nor- men nicht EU-rechtskonform“ sei. Anmerkung der Redaktion: Einspruchssitzungen zum Gelbdruckentwurf sind im Zeitraum vom 26.–28. September 2016 in Berlin geplant. Adresse: Deutscher Ausschuss für Stahlbeton e. V. – DAfStb Budapester Straße 31, 10787 Berlin-Tiergarten Telefon: 030 2693-1320 info@dafstb.de Quellen: (1) vergl. IH-RL Teil 1, 1 Anwendungsbereich der Richt- linie. (2) vergl. Teil 3, 2 Grundsätze, 2.1 Instandhaltung. (3) siehe zuvor, 2.2 Instandsetzung. (4) siehe Teil 3, 3 Anforderungen an das ausführende Un- ternehmen. (5) vergl. Fußnote. Es schreibt für Sie: Rainer Spirgatis Fachbereichsleiter Bautenschutz Plinderheide 2b, 48291 Telgte Telefon: (05432) 830 Telefax: (05432) 836902 Mobil: (0160) 7163450 E-Mail: spirgatis@dhbv.de Foto: Rainer Spirgatis

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