S&E Glossary

Schützen & Erhalten · Dezember 2015 · Seite 6 Insektenschäden an Holzbauteilen – Vorunter­ suchung als Grundlage der Sanierung In der mittlerweile fast vor vier Jahren erschienen DIN68800, T. 4 sind umfang- reiche Hinweise zur Voruntersuchung an durch Organismen geschädigter Kon- struktionshölzer beschrieben. Handelt es sich um Insektenschäden, sind, mit Blick auf die Vitalität, umfangreichere Voruntersuchungen durchzuführen als vergleichsweise beim Pilzbefall (Aus- nahme Denkmalpflege). Bereits die unter Punkt 3.8 gegebene Begriffsbestimmung „Lebendbefall“ bezieht sich ausschließlich auf Insekten – nicht auf Pilze. Es wird deutlich zwischen Befall (noch lebende Insektenlarven im Holz) und Altschaden (durch Insektenlarven geschädigtes Holz ohne lebende Larven) unterschieden. Eine weitere Differenzierung der beiden Schad- organismen findet man bezogen auf die Wer- tigkeit der Bauhölzer. Bei einem Pilzbefall wird nicht unterschieden, ob es sich um tragende oder nicht tragende Hölzer handelt. Demgegenüber findet man bei der Bewertung einer Insekten- schädigung gleichwohl feine Differenzierungen zwischen tragender und nichttragender Funkti- on. Wird nämlich ein Lebendbefall an tragenden Holzbauteilen festgestellt, so sind entsprechend dem Punkt 4.2 der Holzschutznorm geeignete Maßnahmen zu ergreifen. Handelt es sich um einen Lebendbefall an nicht tragenden Bautei- len (z. B. Deckenschalung, Paneelverkleidung), so sind Bekämpfungsmaßnahmen im Einzelnen zu prüfen. Insbesondere sind ein Übergreifen der Insekten und damit das Gefährdungspotential gegenüber tragenden Bauteilen zu berücksichti- gen. Eine generelle Bekämpfungsnotwendigkeit von Insekten an nicht tragenden Holzbauteilen fordert die Norm nicht. Es ist eine objektspezi- fische Einzelfallprüfung unter Berücksichtigung einer Nutzen/Risiko-Abwägung notwendig. Eine logische Fortführung dieser differen- zierten Sichtweise findet man in einem Unter- punkt des Insektenbekämpfungskapitels der Norm. Im Punkt 9.2.2 wird, je nach Insektenart, bei einem lokalen Befall eine Bekämpfung und im übrigen Bereich ein Monitoring oder auch kein Monitoring empfohlen. Dazu muss der Be- reich über eine Populationsperiode (mindestens 6 Jahre) zugänglich sein. Um eine richtige Entscheidung zu treffen, müssen zahlreiche Faktoren im Bauwerk berück- sichtigt werden. Dies ist unter anderem Holzart, Holzalter, Feuchtebelastung, Klimaverhältnis, Zugänglichkeit, Tragfähigkeitsreserve, Bauteil- wertigkeit, Behandlungsmöglichkeit, Nutzung, Schadensursache. Bereits im Gliederungspunkt 4.1 unter „Grundsätzliches“ findet man 4 An- striche, die dies berücksichtigen. Spätestens an dieser Stelle wird deutlich, dass man zur Klärung dieser Sachverhalte Fach- leute benötigt. Darauf weist auch die Norm im Punkt 4.4 hin, dass zur sorgfältigen Diagnose qualifizierte Sachverständige notwendig sind. Es ist eben nicht für jeden sofort klar, wie man mit den umliegenden Dachverbandshölzern verfährt, wenn auf der Dielung das im Bild 1 dargestellte Holzteil gefunden wird. Auch im Vorfeld von Bekämpfungsmaß- nahmen sind nochmals Überprüfungen hinsicht- lich der Befallsintensität und des -ausmaßes notwendig. An der Stelle gibt es eine deutliche Änderung gegenüber der Vorgängernorm aus dem Jahr 1992. Aktuell sind nämlich die Kanten im Splintholzbereich nach eigenem Ermessen zu überprüfen (Punkt 9.1.1 der Norm). Fachbereiche Holzschutz 4 Grundsätzliches 4.1 Bei der Planung sind die jeweiligen im Objekt vorliegenden Bedingungen zu berücksichtigen, wie – Schadensart und -umfang; – Bauweise und Bauzustand; – Bauteilfeuchte; – Befallsursache; um hierauf die Bekämpfungsmaßnahmen abzustimmen. Bild 1: Lokaler Befall am Ast, eine Dachstuhlimprägnierung aufgrund dessen ist nicht notwendig. 9 Bekämpfungsmaßnahmen bei Befall durch Holz zerstörende Insekten (Regelsanierung) 9.1 Vorarbeiten 9.1.1 Wird Lebendbefall durch Trockenholzin- sekten (z. B. Hausbockkäfer, Nagekäfer oder Splintholzkäfer) festgestellt, so ist anhand von Ausschlupflöchern dessen Ausbreitung zu bestimmen. Liegen Schäden durch Trockenholzin- sekten vor, die zu einer Festigkeitsbe- einträchtigung führen können, sind alle Holzbauteile an den zugänglichen Kan- ten im Splintholzbereich mit angemes- sener Häufigkeit zu prüfen (z. B. durch Anritzen, Anbeilen, Anbohren), so dass Befallsintensität und -ausmaß hinläng- lich festgestellt werden können. Holz- werkstoffe sind nur auf Ausschlupflöcher abzusuchen. Darüber hinaus sind die Dielung und ge- gebenenfalls Bekleidungen soweit auf- zunehmen, dass an gefährdeten Stellen die Deckenbalken oder Lagerhölzer un- tersucht werden können. Liegt dort Be- fall vor, so ist die Dielung weiter auf- zunehmen. ln die Untersuchung sind auch schwer zugängliche Bereiche (z. B. Ausbauten, Abseiten, Dachüberstände) einzubeziehen. Erforderlichenfalls sind hierzu Öffnungen zu schaffen.

RkJQdWJsaXNoZXIy OTg3NzQ=