S&E Glossary
zu Querschnittsschwächungen, deren Brisanz der Planer bzw. Zimmermann eigenständig be- werten kann (Bild 6), so ist die Entscheidung über Ersatzmaßnahmen leicht zu treffen. Ist eine Bewertung aufgrund der Schadintensität unter Berücksichtigung der Lasten nicht ganz eindeutig, so muss ein Tragwerksplaner einge- bunden werden. Die noch immer vorliegende Diskrepanz zwi- schen Notwendigkeit und Realisierung einer Vor- untersuchung bzw. Bebeilung war Anlass, dieses Thema noch einmal aufzugreifen. Bereits vor über 10 Jahren, nachzulesen in der S&E „Mensch und Hausbock – zwei ebenbürtige Holzzerstörer? Vom Sinn und Unsinn der Bebeilung“ aus Heft 1 von 2005 (http://www.schuetzenunderhalten.de/ archiv/2003-2005/), wurde darüber berichtet. Grundsätzlich hat sich an den Aussagen von da- mals kaum etwas geändert. Lediglich die Norm wurde aktualisiert und betrachtet die Formen der Voruntersuchung aus einem deutlich sen- sibleren Blickwinkel. Fach- und Sachkunde sind mehr denn je gefragt. Bilderquelle: Bilder 1 bis 6 Ing.-Büro E. Flohr GmbH, Dessau. Bild 4: Ohne Hilfsmittel können vom Hausbock zerstörte Holzschichten abgenommen werden. Das Splintholz ist komplett zerstört. Bild 5: Eichensplintholz mit massiver Schädigung durch den Gew. Nagekäfer, fällt fast von alleine ab. Bild 6: Ein Sparren wird von 18×12 auf 6 cm Durch- messer reduziert. Das entspricht einer Querschnitts- schwächung um ca. 85%. Es schreibt für Sie: Dipl.-Ing. Ekkehard Flohr Fachbereichsleiter Holzschutz An der Hohen Lache 6 · 06846 Dessau Telefon: (0340) 6611884 Telefax: (0340) 6611885 E-Mail: flohr@dhbv.de Fachbereiche Holzschutz 4 5 6 Schützen & Erhalten · Dezember 2015 · Seite 8
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