S&E Glossary
1. Die Einwirkung durch Wasser abhängig von der Füllhöhe des Behälters. Zwecks Einstu- fung ist Tabelle 4 zu berücksichtigen: 2. „Risse sind in Bauteilen, die den Abdich- tungsuntergrund bilden, i. d. R. nicht völlig vermeidbar.“ Für die Bewertung von Rissen gilt, dass die Beanspruchung der Abdich- tung durch „die Rissbreitenänderung vor- handener Risse und die Neurissbildung nach Aufbringen der Abdichtung von Bedeutung“ ist. 23) 3. Des Weiteren ist für die Auswahl der Abdichtungsbauart u. a. der Standort des Behälters zu berücksichtigen. Die vorab geschilderten Beanspruchungen ha- ben auf die Wirkung und Bestand der Abdichtung von Behältern entscheidenden Einfluss. Für die dauerhafte Funktion und den Bestand der Ab- dichtung sind sie von Bedeutung und „müssen bereits bei der Planung des Bauwerks und der Ab- dichtung sowie bei der Auswahl der Abdichtungs- bauart berücksichtigt werden.“ 24) Für die Planung sind folgende Bauarten un- ter Berücksichtigung der Stoffeigenschaften und des konstruktiven Aufbaus der Abdichtung zu unterscheiden: – Abdichtung mit bahnenförmigen Abdich- tungsstoffen, – Abdichtung mit flüssig zu verarbeitenden Abdichtungsstoffen und – Abdichtung mit flüssig zu verarbeitenden Abdichtungsstoffen im Verbund mit Flie- sen und Platten (AIV-F). „Die Abdichtung ist mit bahnenförmigen Ab- dichtungsstoffen nach E DIN 18535-2 oder mit flüssig zu verarbeitenden Abdichtungsstoffen nach E DIN 18535-3 auszuführen.“ 25) Generell dür- fen Abdichtungsarbeiten „nur unter Bedingungen hergestellt werden, die sich nicht nachteilig auf ihre Funktion auswirken, es sei denn, dass funk- tionsmindernde Einwirkungen durch besondere Vorkehrungen verhindert werden“ 26) und ist in der Regel mindestens 150mm über den höch- sten Wasserstand zu führen. Die zur Qualitäts- sicherung notwendigen Regelungen, speziell zur Sicherstellung und Prüfung der notwendi- gen Mindesttrockenschichtdicken, wurden be- reits vorgestellt. Diese sollte für nicht rissüber- brückende und rissüberbrückende Mineralische Dichtungsschlämmen (MDS) wie auch für Ab- dichtungen mit Flüssigkunststoffen (FLK) 2mm betragen. Diese Mindesttrockenschichtdicke gilt auch für AIV-F auf Basis von Kunststoff-Mörtel- Kombination (CM). Abdichtungen mit flüssig zu verarbeitenden Stoffen im Verbund mit Fliesen und Platten auf Basis von Reaktionsharz (RM) werden ebenfalls in mindestens zwei Aufträgen aufgebracht. „Das ausreagierte Reaktionsharz muss eine zusammenhängende Abdichtungs- schicht ergeben, die auf dem Untergrund haftet. Die Mindesttrockenschichtdicke muss 1,0 mm sein.“ 27) Weitere stoffspezifische Regelungen der Abdichtungsbauarten von Behältern und zur Verarbeitung der Abdichtungsstoffe werden im Teil 2 und 3 der E DIN 18535 beschrieben, wie z. B. das Mindestalter des Betonuntergrundes zum Zeitpunkt der Verarbeitung flüssig aufzu- tragender Abdichtungsstoffe oder der Detailaus- bildung von Innen- und Außenecken. Die vorgestellten Entwürfe E DIN 18534 und E DIN 18535 sind unter folgendem Link: www.entwuer- fe.din.de einzusehen. Die Einspruchsfrist läuft bis zum 5. Oktober 2015. Quellen: 1) Vorwort des Entwurf E DIN 18195:2015-06; Deut- sches Institut für Normung e. V.; www.din.de; Al- leinverkauf der Normen durch Beuth Verlag GmbH, www.beuth.de. 2) siehe zuvor Einleitung. 3) siehe zuvor. 4) E DIN 18195:2015-06; 3.1 Begriffe. 5) siehe zuvor 3.34. 6) E DIN 18534-1:2015-07, 1 Anwendungsbereich. 7) wie zuvor, 4 Anforderungen, 4.1.1 Dichtheit. 8) 5.1 Einwirkungen durch Wasser / Wassereinwirkungs- klassen. 9) 5.4 Anwendungsbedingungen. 10) siehe 7. 11) 5.2.2 Rissbildung im Untergrund. 12) siehe 7. 13) E DIN 18534-2:2015-07, Tabelle 1 - Zuordnung der Abdichtungsbauarten. 14) E DIN 18534-2:2015-07, Vorwort. 15) E DIN 18534-3:2015-07, 7.2 Stoffe. 16) siehe zuvor, 7.5.3 Mindesttrockenschichtdicke der Abdichtungsschicht. 17) siehe zuvor, 8.2.1 Nenntrockenschichtdicke. 18) siehe zuvor, 8.2.2 Schichtdickenkontrolle. 19) E DIN 18535-1:2015-06, 1 Anwendungsbereich. 20) siehe dort 4.1.1 Dichtheit. 21) siehe 4.1.11 Wahl der Abdichtung. 22) siehe zuvor. 23) 5.2 Einwirkung durch Risse – Rissklassen. 24) siehe 8 Planungs- und Baugrundsätze, 8.1 Allge- meines. 25) 8.3 Abdichtung. 26) 9 Ausführung. 27) E DIN 18535-3:2015-06, 7.4.2 Abdichtungsaufbau. Bildnachweise: Bild 1: Anwendungsbereich der Normen − E DIN 18195. Bild 2: Bild 2 Häusliches Bad mit Badewanne und/oder Dusche − E DIN 18534-1:2015-07. Bild 3: Reihendusche in Sport- oder Gewerbestätte − E DIN 18534-1:2015-07. Bild 4: DIN Logo, Deutsches Institut für Normung. Tabelle 4: Wassereinwirkungsklassen (W-B) von Behältern Fachbereiche Bautenschutz Wassereinwirkungsklasse (W-B) Füllhöhe W1-B ≤ 5 m W2-B ≤ 10 m W3-B > 10 m Rissklasse (R-B) Risse/Rissbreite R0-B keine Rissbreitenänderung bzw. keine Neurissbildung R1-B neu entstehende Risse oder Rissbreitenänderung bis maximal 0,2 mm R2-B neu entstehende Risse oder Rissbreitenänderung bis maximal 0,5 mm R3-B neu entstehende Risse oder Rissbreitenänderung bis maximal 1,0 mm, Rissversatz bis 0,5 mm Tabelle 6: Standorte von Behältern (S-B) Standort bezeichnung (S-B) Standortbeschreibung S1-B Behälter im Außenbereich, der nicht mit einem Bauwerk verbunden ist.* S2-B Behälter im Bauwerksinneren und Behälter im Außenbereich, der an ein Bauwerk angrenzt und mit diesem verbunden ist.** S3-B Behälter im Bauwerksinneren Anmerkung * Behälterabdichtung gegen Auslaufen des Füllwassers **Behälterabdichtung dient zugleich als Abdichtung gegenüber dem Füllwasser Abdichtungsbauart Wassereinwirkungs klasse (W-B) Rissklasse (R-B) Standort (S-B) mit bahnenförmigen Abdichtungsstoffen Bitumen- und Polymerbitumenbahnen nach DIN EN 13969 W1-B bis W3-B R0-B bis R3-B S1-B, S2-B Kunststoff- oder Elastomerbahnen nach DIN EN 13967 mit flüssig zu verarbeitenden Abdichtungsstoffen Nicht rissüberbrückende mineralische Dichtungsschlämmen (MDS) mit einem abP W1-B bis W3-B R0-B S1-B Rissüberbrückende mineralische Dich- tungsschlämmen (MDS) mit einem abP W1-B, W2-B R0-B, R1-B S1-B, S2-B Flüssigkunststoffe (FLK) mit einem abP R0-B bis R3-B mit flüssig zu verarbeitenden Abdichtungsstoffen im Verbund mit Fliesen und Platten (AIV-F) nach DIN EN 14891:2013-07, mindestens Klasse RM-O1P oder CM-O1P W1-B R0-B, R1-B S1-B nach DIN EN 14891:2013-07, mindestens Klasse RM-O1P oder CM-O1P mit einem zusätzlichen abP bei S2-B W1-B, W2-B S1-B, S2-B nach DIN EN 14891:2013-07, mindestens Klasse RM-P oder CM-P mit einem zusätzlichen abP S3-B Tabelle 7: Zuordnung der Abdichtungsbauarten von Behältern Schützen & Erhalten · September 2015 · Seite 19 Tabelle 5: Rissklassen (R-B) von Behältern
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