S&E Glossary

Fachbereiche Sachverständige Prüfprädikat Ib auf dem Prüfstand Die Hersteller von bekämpfend wirksamen Holzschutzmitteln bieten schnell, langsam und verzögert wirksame Bekämpfungsmittel-Typen an. Die zeitliche Abstufung zwischen schnell und langsam wirkend wird in der Regel durch eine deutliche Reduktion des Wirkstoffgehalts (um ca. 40 bis 45%) in den Schutzmitteln erzielt. Unter Inanspruchnahme des Zeitrahmens für die verzö- gerte Wirksamkeit können beim Hausbockkäfer die Wirkstoffanteile noch weiter reduziert oder un- bedenklichere Fraßgifte eingesetzt werden; beim Gemeinen Nagekäfer bietet sich die Möglichkeit, auf wasserbasierte Systeme mit käferschlupfverhin- dernder Wirkung auszuweichen. Den Sachverstän- digen und Planern wird dadurch die Möglichkeit eröffnet – ausgehend von der Resttragfähigkeit der Konstruktion, der Befallsintensität und den zu erwartenden Folgeschäden – den Zeitrahmen abzuschätzen, in der der Abtötungserfolg sicher- gestellt sein muss. Diese Überlegung schafft in fast allen Fällen Entscheidungsspielraum bei der Auswahl eines geeigneten Bekämpfungsmittel- Typs. Durch diesen Spielraum kann der Entschei- der auch Überlegungen zum gesundheitlichen Verbraucherschutz sowie umweltbezogene und Arbeitssicherheits-Aspekte in seiner Maßnahmen- planung und Güterabwägung berücksichtigen. Planungssicherheit schafft hier seit vielen Jah- ren die DIN EN 14128, die klare Prüf- und Be- wertungskriterien für jeden Bekämpfungsmittel- Typ definiert und – Deutschland ausgenommen – für eine europaweit einheitliche Auslobung der Produkteigenschaften sorgt. In Deutschland ist diese Planungssicherheit in mehrfacher Hinsicht nicht gegeben. Beide in Deutschland etablierten Bewertungsverfahren für bekämpfend wirksame Holzschutzmittel – die Gütegemeinschaft Holzschutzmittel E.V. (RAL-GZ 830) und das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) – sind nicht konform mit den europäischen Vorgaben. Die Typisierungen „schnell“, „langsam“ und „verzögert“ wirkend werden zwar einheitlich verwendet, sind aber mit sehr unterschiedlichen Anforderungsprofilen unterlegt. Die Anforderungen bei RAL GZ-830 sind andere als die Anforderungen beim DIBt und beide entsprechen nicht den Anfor- derungen gemäß DIN EN 14128. Damit weisen in Deutschland – bei identischer Produkt-Typisierung – die langsam und verzögert wirksamen Bekämp- fungsmittel unterschiedliche und nicht miteinan- der vergleichbare Produkteigenschaften auf und beide sind wiederum nicht mit Produkten aus dem europäischen Ausland vergleichbar. Die derzeitige Typisierung der Produkteigen- schaften von Bekämpfungsmitteln liefert also kei- ne eindeutigen (RAL-GZ 830) oder unter Umstän- den fehlerhafte Angaben (DIBt) zur Wirkungsge- schwindigkeit. Hinsichtlich der Wirksamkeit finden sich beim RAL-GZ 830 die detailliertesten Informa- tionen; das vom DIBt erteilte Prüfprädikat „Ib“ ist diesbezüglich am wenigsten hilfreich. Die Kri- terien zur Vergabe dieses Prüfprädikats erlauben grundsätzlich die Vermarktung von Bekämpfungs- mitteln ohne Wirksamkeit gegen den Gemeinen Nagekäfer und ohne dass dies ersichtlich ist. Es stellt bereichsweise die derzeit niedrigsten und unsichersten Anforderung an langsam und verzö- gert wirkende Bekämpfungsmittel und überlässt es dem Antragsteller, ob eine langsame oder ob eine verzögerte Wirksamkeit gegenüber dem Haus- bockkäfer ausgelobt werden soll. Damit fehlen den Sachverständigen und Pla- nern in Deutschland eindeutige und vergleichbare Produktinformationen zur korrekten Einbeziehung des gesundheitlichen Verbraucherschutzes sowie zur Berücksichtigung von umweltbezogenen und Arbeitssicherheits-Aspekten. Die hierzu benötig- ten Detail-Informationen werden vermutlich erst nach der Zulassung der Bekämpfungsmittel im Rahmen der Biozid-Produkte-Verordnung und dann allgemein und einheitlich zur Verfügung stehen. Derzeit sind sie in der Regel nur durch eine ge- zielte Anfrage unter Bezugnahme auf die DIN EN 14128 bei den Herstellern erhältlich. Das Ergeb- nis einer diesbezüglichen Anfrage bei den deut- schen Herstellern von Bekämpfungsmitteln ist bei http://www.holzschutz-überwachungsverband . com/ zugänglich. Einleitung Die bekämpfend wirksamen Holzschutzmittel gliedern sich in drei Typen: „schnell“, „langsam“ und „verzögert“ wirksame Mittel. Diese Typisie- rung basiert weitestgehend auf unterschiedlich langen Wartezeiten, die zwischen dem Zeitpunkt der Schutzmittelbehandlung und der Auswertung der Überlebensrate in den jeweiligen Wirksam- keitsprüfungen einzuhalten sind. Die Wirkungsgeschwindigkeit von bekämp- fend wirksamen Holzschutzmitteln ist in den Prüfnormen DIN EN 22 (für Larven des Hausbock- käfers) und DIN EN 48 (für Larven des Gemeinen Nagekäfers) festgelegt. Die Unterscheidung zwi- schen schnell und langsam wirkend erklärt sich aus der Geschichte dieser Normen. Ursprünglich war der Zeitraum der schnellen Wirksamkeit für die Bewertung von lösungsmittelbasierten Be- kämpfungsmitteln mit organischen Wirkstoffen vorgesehen. Der Zeitraum der langsamen Wirk- samkeit diente zur Bewertung der früher üblichen wasserlöslichen Bekämpfungsmittel (UB-Salze) auf Basis Hydrogenfluorid. Diese Differenzierung nach Schutzmittel-Typ war aber nie Bestandteil der Prüfnormen und wird seit Mitte der 80er Jahre von den Schutz- mittelherstellern im Sinne des Verbraucherschut- zes zur Reduktion des Wirkstoffgehalts in den Bekämpfungsmitteln genutzt. Die Nutzung der verlängerten Prüfzeiten gestattet i.d.R. eine Herabsetzung der Insektizid-Konzentration um ca. 30 bis 45 Prozent. Dies bietet deutliche Vor- teile hinsichtlich der Arbeitssicherheit und des Eintrags von Bioziden in die unmittelbare Woh- numgebung. Dem Planer und Sachverständigen gestattet sie eine Anpassung der Mittelauswahl an die vor Ort festgestellte Befallssituation und an die Resttragfähigkeit des befallenen Objekts. Aus diesem Grund wurde die Unterscheidung zwi- schen schnell und langsam wirkend auch in die neuere DIN EN 1390 übernommen, die die DIN EN 22 abgelöst hat. Ende der 90er Jahre wurde die DIN EN 1390 um eine verlängerte Prüfzeit ergänzt und damit das Bewertungskriterium für „verzögert“ wirk- same Bekämpfungsmittel gegen den Hausbock- käfer geschaffen. Dies bot den Schutzmittelher- stellern die Möglichkeit – wiederum im Sinne des Verbraucherschutzes – entweder die Wirkstoffan- teile noch weiter zu senken oder gesundheitlich unbedenklichere Fraßgifte einzusetzen. Diese Er- gänzung ebnete insbesondere den Bor-haltigen Mitteln den Weg in die Hausbock-Bekämpfung. Ein wenig anders stellt sich die Situation beim Gemeinen Nagekäfer dar. Bei diesem Schad- organismus existiert das Bewertungskriterium für „verzögert“ wirkend seit mehreren Jahr- zehnten, es basiert auf derselben Prüfzeit wie beim Hausbockkäfer, ist aber abweichend über die „Verhinderung des Käferschlupfs“ definiert und erfordert einen eigenen Wirksamkeitsnach- weis gemäß DIN EN 370. „Mädchen brauchen Ihre Hilfe!“ UlrichWi ckert: www.plan-deutschland.de Nähere Infos: und sie wächst gewaltfrei auf. Unser Ziel: PI_Füller_Anzeigen_145x75_CMYK_121102.indd 7 02.11.12 18:06 Schützen & Erhalten · Dezember 2014 · Seite 22

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