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Fachbereiche Schimmelpilze Es schreibt für Sie: Dr. rer. nat. Constanze Messal Fachbereichs- leiterin Schimmelpilze Neubrandenburger Str. 33 18055 Rostock Telefon: (0381) 637-28280 Telefax: (0381) 637-28281 E-Mail: messal@dhbv.de ist unter normalen Umstän- den nicht notwendig, da die restliche Biomasse gut mit Saugen oder „Feuchtdurchwi- schen“ aufgenommen werden kann. In besonderen Fällen der Sanierung, z. B. in Kran- kenhäusern oder im Wohn- umfeld besonders gefährdeter Personen, kann eine zusätz- liche Wischdesinfektion Sinn machen. Hier ist aber die Auswahl des Desinfektions- mittels mit den Beteiligten abzusprechen (Vorgaben des Hygienearztes, Unverträglichkeiten etc.). Wer hier Irritationen vermeiden will, reinigt nach der Wischdesinfekti- on noch einmal feucht nach. (13) Bei Oberflächen, die anschließend wieder verbaut werden, z. B. Metallständerwerk oder Bodenplatte, sind diese Vorsichtsmaßnahmen jedoch nicht notwendig. Zu beachten ist jedoch, dass hier grundsätz- lich 2 Arbeitsschritte notwendig sind, bitte nicht einfach das Desinfektionsmittel in den Wischei- mer kippen! Gut gemeint aber chemisch gese- hen Blödsinn. Die meisten Desinfektionsmittel sind nicht mit tensidhaltigen oder alkalischen Reinigern kombinierbar und werden beim Mixen inaktiv. Also immer schön eines nach dem an- deren abarbeiten. Kontrolle der Feinreinigung Der Erfolg der Sanierung muss dokumentiert und abgenommen werden. 3,4,7,10,12 Momentan liegt die Schwierigkeit darin, festzulegen, wann eine Feinreinigung erfolgreich ist und wann nicht. Auch das noch in der Diskussion befindliche WTA- Merkblatt „Schimmelpilzschäden: Ziele und Kontrolle der Schim- melpilzsanierungsarbeiten in Gebäuden“ macht hierzu keine Vorgaben. 11,12 Derzeit sieht es so aus, dass das Sanierungsziel zwischen dem Auftraggeber und dem Sanierer vertraglich fest- zulegen ist. So macht auch das WTA-Merkblatt nur Angaben da- rüber, wie der Erfolg der Sanie- rung überprüft werden kann, jedoch nicht, wie genau er aussieht. Also keine Zahlen. So kann man sich auf Formulierungen wie bauübliches Maß, Normalzustand oder Hintergrundbelastung beziehen, auch wenn diese Formulierungen immer noch nicht belastbar hinterlegt sind. 8,9 Es gibt (derzeit) also keinen Zielwert, der erreicht werden muss, damit eine Sanierung als erfolgreich durchgeführt angesehen werden kann. Üblicherweise soll die Belastung durch mikro- bielle und mineralische Partikel, ob nun Sporen, Myzelbruch, KMF oder Putzpartikelchen, deutlich unter der Ausgangsbelastung und erkennbar un- ter der Belastung um den Nichtsanierungsbereich liegen (zumindest solange, wie Abschottung und Be- und Entlüftung vorhanden sind) und wohn- hygienischen Ansprüchen genügen. 11,12 Daher eignen sich die Methoden, die auch zur Scha- densfeststellung eingesetzt werden, nämlich vi- suelle Begutachtung (ist sichtbarer Befall (noch) erkennbar? Sieht es sauber aus? Sind Staubab- lagerungen erkennbar?), Beprobung gereinigter Die Klebefilmpräparate zeigten an, dass alle Prüfoberflächen vergleichbar stark kontaminiert waren. Der mittlere Klebefilm wurde von der sehr rauen Putzoberfläche genommen und verdeutlicht, dass Klebefilme bei sehr rauen Oberflächen die Kontamination weniger gut abbilden können. Hier wäre auch Direktmikroskopie geeignet, um die Belastung durch Feinstaub aus der Sanierung darstellen zu können. 10 Obwohl die Partikelsammlung nach der Vernebelung bei klarer Luft gestartet wurde, ist eine deutliche Spur des Farbpulvers auf dem Objektträger erkennbar.

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