S&E Glossary
Instituts heranzuziehen. (1,6) Denn maßgeblich ist die Ausführung des Landeskrankenhausge- setzes von Mecklenburg-Vorpommern, welches ganz klar ausführt, dass der Stand der medizi- nischen Wissenschaft anzusetzen ist und dieser Stand wird in Deutschland nun einmal durch das RKI definiert. Damit ist man immer auf der si- cheren Seite – unabhängig vom Bundesland. Das RKI hat in einer Reihe von Veröffentlichungen Anforderungen sowohl an bauliche Gegeben- heiten in Kliniken als auch bei Entlassung von Patienten im persönlichen Wohnumfeld heraus- gegeben, sodass diesen Angaben folgend auch für Risikopatienten eine fachkundige und hand- werklich einwandfreie Sanierung durchgeführt werden kann. (1) Aber es gibt auch hier ek- latante Unterschiede zu Schim- melpilzschäden in Innenräu- men. Ein Unterschied ist der sog. Desinfektor, der einem bei Schimmelpilzschäden in Krankenhäusern über den Weg laufen kann. Aufgabe des Des- infektors sind Desinfektion und Entwesung hauptsächlich bei Infektionskrankheiten, aber auch bei mikrobiologischen Problemen. Üblicherweise sind Desinfektoren beim Gesundheitsamt, aber auch bei Krankenhäusern angestellt, was wiederum landesrechtlich geregelt ist. Aber auch einige DHBV-Mitgliedsunternehmen verfügen bereits über diese stattlich anerkannte Fortbildung. Es kann also sein, dass eigene Desinfektionsmaß- nahmen nicht erforderlich sind, weil diese von einem Desinfektor der Behörden vorgenommen werden bzw. es wird erwartet, dass man firmenei- gen einen Desinfektor stellt. Darüber nachzu- denken lohnt sich – die Ausbildung dauert vier Wochen und wird von der Agentur für Arbeit finanziert. Da Hygienedienstleistungen mehr und mehr ausgegliedert werden, kann diese Zu- satzqualifikation auch für Firmen des Holz- und Bautenschutzes von Vorteil sein, zumal Desinfektoren im Krankenhausbereich mit Was- serstoffperoxid (H 2 O 2 ) desin- fizieren dürfen. Ansonsten ist zur Desinfektion ein Befähi- gungsnachweis nach TRGS 522 (überarbeitet in 2013) vorzu- legen. (5) Beim Wiederaufbau ist, wie schon ausgeführt, den Ausfüh- rungen des Robert Koch-Insti- tuts zu folgen. Dabei lässt sich das RKI vor Ort gern durch die Es schreibt für Sie: Dr. rer. nat. Constanze Messal Fachbereichs- leiterin Schimmelpilze Neubrandenburger Str. 33 18055 Rostock Telefon: (0381) 637-28280 Telefax: (0381) 637-28281 E-Mail: messal@dhbv.de Fachbereiche Schimmelpilze Bild 2: Schimmelpilzschaden in einer niedergelassenen Praxis: Zur Klärung der Schadensursache sollte zielsicher die Verschalung der Versorgungsleitungen angepeilt werden. Hier wird man fast immer fündig. Kleinste Undich- tigkeiten am Ablaufkasten einer Dialyseeinheit, welche nicht fachgerecht mit Tape beseitigt werden sollten. Hinter der Verschalung konnten sich unbemerkt diverse Schimmelpilze entwickeln. Da der Feuchteschaden über einen langen Zeitraum die gesamte Praxis unterfeuchten konnte, traten auch in anderen Bereichen der Praxis fern der Dialyseeinheiten Schimmelpilzbefälle zutage. Soll die Schadensdauer festgestellt werden – einfach die Wartungsprotokolle zeigen lassen. Bei einem derartigen Schaden ist nicht nur mit Schimmelpilzwachstum zu rechnen. Das ausgetretene Dialysat ist stark angereichert mit Blutfett, Harnstoff und anderen Nährstoffen, welche Bakterien und andere Mikroorganismen auf den Plan rufen. Hohe Schutzstufe ausrufen! Schützen & Erhalten · Juni 2014 · Seite 25
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