S&E Glossary

Fachbereiche Bautenschutz Die WU-Richtlinie unterscheidet geregelte und nicht geregelte Fugenabdichtungen. Geregelte Fugenabdichtungen sind z. B. unbeschichtete Fugenbleche sowie innen- und außenliegende Fugenbänder. Die Verwendung der Fugenbänder ist in DINV18197 geregelt. Während Fugenbänder als geregelte Bauprodukte in der BauregellisteA Teil 1 Abschnitt 10 aufgeführt werden, müssen streifenförmige Abdichtungen gemäß Bauregel- liste A, Teil 2, ein allgemein bauaufsichtliches Prüfzeugnis (abP) vorweisen. Kunststoffmodi- fizierte Bitumendickbeschichtungen benötigen als außenliegende Bauwerksabdichtung für den Übergang auf WU-Betonbauteile (WU-Sohle) ein abP als bauaufsichtlichen Verwendbarkeitsnach- weis. Als „nicht geregelte Fugenabdichtungen“ gelten Injektionsschläuche/Verpressschläuche, Quellprofile, Dichtrohre, Bentonitfolien, be- schichtete Fugenbleche, Kombinationen (z. B. aus Fugenblech und Quellprofil) sowie streifenför- mige Dichtungen. Die Liste der geprüften „nicht geregelten“ Fugenabdichtungssysteme ist im Internet unter www.abp-fugenabdichtungen.de zu finden. Prüfgrundsätze PG-FBB Teil 1 Die Prüfgrundsätze zur Erteilung von allge- meinen bauaufsichtlichen Prüfzeugnissen für Fu- genabdichtungen in Bauteilen aus Beton (FBB) mit hohem Wassereindringwiderstand gegen drü- ckendes und nicht drückendes Wasser und gegen Bodenfeuchte (PG-FBB) Teil 1 − Abdichtungen für Arbeitsfugen und Sollrissquerschnitte, Stand Oktober 2012 − sind auf der Website des DIBt als Entwurfsfassung veröffentlicht und stehen zum „Download“ zur Verfügung. PG-FBB Teil 2 Die Prüfgrundsätze PG-FBB Teil 2 von Bewe- gungsfugen werden zurzeit bearbeitet und sind noch nicht veröffentlicht. PG-ÜBB Die Prüfgrundsätze zur Erteilung von all- gemeinen bauaufsichtlichen Prüfzeugnissen für Übergänge von Bauwerksabdichtungen auf Bauteile aus Beton mit hohem Wassereindring- widerstand (PG-ÜBB) sind auf der Website des Deutschen Institutes für Bautechnik veröffentli- cht und stehen zum „Download“ zur Verfügung. Speziell für Übergänge der KMB-Abdichtung an WU-Betonbodenplatten dürfen nur Stoffe nach DIN18195-2:2009-04, Tabelle 6, verwendet wer- den, die für diesen speziellen Anwendungszweck über ein allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeug- nis verfügen. Dieser Übergang wird als adhäsive Verbindung bei Abdichtungen aus kunststoffmo- difizierten Bitumendickbeschichtungen im Teil 9 der DIN18195 beschrieben. Die Eignung des Pro- duktes für die Verwendung im Übergang auf die WU-Betonbodenplatten ist nachzuweisen. Die zugrundeliegenden Prüfungen erfolgen nach den zuvor genannten „PG-ÜBB“ in der jeweils gültigen Fassung, veröffentlicht im amtlichen Teil der DIBt-Mitteilungen. Sie müssen einen Nachweis über die Dauerhaftigkeit der Dichtheit des Über- ganges beinhalten. Geeignete Fugenabdichtungen sind unter www.abp-fugenabdichtungen.de / bauprodukte.htm zu ersehen. Für die Ausführung gelten die im abP genannten Verarbeitungsan- weisungen, die Herstellervorschriften und die jeweiligen Technischen Datenblätter des geprüf- ten Abdichtungssystems. Quellen: – DIN1045: Tragwerke aus Beton, Stahlbeton und Spannbeton, Beuth-Verlag, Berlin. – DIN EN 206:Tragwerke aus Beton, Stahlbeton und Spannbeton, Beuth-Verlag, Berlin. – DAfStb-Richtlinie: „Wasserundurchlässige Bauwerke aus Beton (WU-Richtlinie)“. – Zement-Merkblatt Hochbau H 10 Wasserundurchläs- sige Betonbauwerke, 3.2012. – Zement-Merkblatt Betontechnik B 22 Arbeitsfugen, 1.2002; www.beton.org . Bildnachweise: – Titelbild: http://www.beton.org/wissen/beton - bautechnik/weisse-wanne/. – Tabelle 1: http://beton-technische-daten . de/12/12_4_5.pdf. – Tabelle 2: http://www.abp-fugenabdichtungen.de / aussen-streifenabdichtungen.htm. – Bild 1 und 2: Norbert Repitsch, Fachvertretung Rem- mers Baustofftechnik GmbH. – Bild 3 und 4: Rainer Spirgatis. – Bild 5 und 6: Fa. Braun Bauwerksabdichtung, D-76353 Weingarten, Baden. Es schreibt für Sie: Rainer Spirgatis Fachbereichsleiter Bautenschutz Plinderheide 2b, 48291 Telgte Telefon: (05432) 830 Telefax: (05432) 836902 Mobil: (0160) 7163450 E-Mail: spirgatis@dhbv.de WU-Stossfugen­ abdichtung. Bild rechts: Nicht geeignete Fugenabdichtung. Vermieter in Instand­ haltungspflicht Auch im Altbau muss der Keller trocken sein Wenn der Bewohner eines Hauses einen feuchten Keller zu beklagen hat, kann er des- wegen die Miete mindern. Das gilt auch bei Altbauten, entschied das Landgericht Berlin. Mieter müssen auch in einem Altbau einen feuchten Keller nicht hinnehmen, so die „Neue Zeitschrift für Miet- und Wohnungsrecht“. Nach Auffassung des Gerichts handelt es sich dabei um einen Mangel, der den Mieter zur Minderung der Miete berechtigt. Daneben hat er einen An- spruch auf Beseitigung (Az.: 63S628/12). Das Gericht gab mit seinem Urteil der Klage eines Mieters statt. Er hatte vom Vermieter Abhilfe verlangt, weil der Keller in dem 1939 errich- teten Gebäude feucht war. Außerdem verrin- gerte er die monatlichen Mietzahlungen. Der Vermieter meinte, in einem alten Gebäude müsse der Mieter Feuchtigkeit in einzelnen Räumen, insbesondere im Keller hinnehmen. Das Landgericht sah dies anders. Erfahrungs- gemäß lagerten Mieter auch in Kellerräumen Lebensmittel, Kleidungsstücke oder Wäsche. Feuchtigkeit schränke daher den sogenannten vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache ein, so dass der Mieter die Instandsetzung des Kel- lers verlangen könne. Solange das nicht der Fall ist, dürfe er die Miete herabsetzen. Quelle: n-tv.de, dpa Samstag, 07. September 2013. Schützen & Erhalten · Dezember 2013 · Seite 14

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