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Schützen & Erhalten · Dezember 2019 · Seite 12 räumen (z. B. zweischalige Wand) werden bis dahin unzugängliche Bauteile erreicht (Bild 2). – An unübersichtlichen Stellen (z. B. Zwickel, Bild 3) und gewölbten Bau- teilen (Bild 4) kann eine gleichmä- ßige Benetzung garantiert werden. Insbesondere in denkmalgeschütz- ten Bereichen wird dadurch eine unkontrollierte Flüssigkeitsansamm- lung und damit Benetzung schüt- zenswerter Bauteile mit Schwamm- sperrmittel vermieden. Mit Erscheinen des Holzschutzmittelver- zeichnisses im Januar 1995 vom DIBt (47.Auflage) wurde erstmals das Schaum- verfahren als Anwendungsverfahren zugelassen. Vorerst nur für ein Produkt, welches zur Bekämpfung des Echten Hauschwamms imMauerwerk zugelassen war. Zusammen mit den Holzschutzmitteln und weiteren Schwammsperrmitteln wurde dieses im nichtamtlichen Teil als RAL-Produkt gelistet. Es handelte sich dabei um das Schwammsperrmittel Basilit M von der Firma DESOWAG. Bereits 6 Jahre später (die Bekämp- fungsmittel wurden nicht mehr dem RAL zugeordnet, sondern besaßen ebenfalls eine bauaufsichtliche Zulassung) besaßen 8 Holzschutzmittel und 9 Schwammsperr- mittel die Zulassung für das Schaum- verfahren. Ab Ender der 90er Jahre hat sich das Schaumverfahren bei den meisten Sanierungsfirmen durchgesetzt und ist bei der Bekämpfung des Echten Hausschwamms im Gebäudebestand, insbesondere in der Denkmalpflege, nicht mehr wegzudenken (Bild 5). Auch bei der Behandlung von Holzbauteilen ist das Schaumverfahren hinsichtlich der Effektivität und dem Endringvermögen anderen Oberflächenverfahren überlegen. Die o. g. Vorteile haben Praktiker erkannt und die Qualität der Schwammbekämp- fung nahm zu. FACHBEREICHE I HOLZSCHUTZ 5 Schaumverfahren bei der Anwendung an einer Holzbalkendecke 6 Gerätesystem der Verschäumtechnik von der DESOWAG 7 8 9 Verschiedene Schaumgerätesysteme 5 6 8 9 7 Foto: Dittmann
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