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WEBAC ® Chemie GmbH Fahrenberg 22 · 22885 Barsbüttel bei Hamburg Tel: +49 40 67057-0 · Fax: +49 40 6703227 info@webac.de · www.webac.de Manche Leute haben Ideen. Wir haben das Know-how. Ich hab’ da mal ’ne Frage: Sind WTA-Merkblätter DIN gerecht? DIN-Normen haben einen hohen Status und dienen der technischen Verständigung der am Bau Beteilig- ten und tragen zur Gebrauchstaug- lichkeit und Qualitätssicherung bei. Allgemein gelten DIN-Normen als Maßstab für einwandfreies tech- nisches Verhalten. Weil Normen eindeutige Aussagen beinhalten, lassen sich oftmals durch diese einzelvertraglich vereinbarte Ver- bindlichkeit Rechtsstreitigkeiten vermeiden. Haben die Regelwerke der Wissenschaftlich-Technischen Arbeitsgemeinschaft für Bauwerkser- haltung und Baudenkmalp ege e.V. − die WTA Merkblätter − auch die- sen Stellenwert? Wird nicht in den WTA-Merkblättern den „Auftrag ver- gebenden Architekten, Denkmal- p egeämtern und den staatlichen, kommunalen und kirchlichen Bauäm- tern nahegelegt, auf dieses und die weiteren Merkblätter der WTA zum Bautenschutz und zur Bauwerksin- standsetzung in Ausschreibungen und Aufträgen Bezug zu nehmen und deren Kenntnisnahme allen Auftrag- nehmern zur Au age zu machen.“ 1) DIN 820 Die DIN 820 – Normungsarbeit – ist die Grundlage jeder Norm: Mit Norm zur Norm! Diese Norm regelt den Aufbau und die Abfassung von Normen und technischen Spezi ka- tionen oder die als öffentlich ver- fügbare Spezi kationen vorgesehen sind. Die grundlegenden Prinzipien der Arbeit des Deutschen Instituts für Normung sind in DIN820 fest- geschrieben, wie die Anwender- freundlichkeit, Beteiligung aller interessierten Kreise, Einheitlich-/ Freiwilligkeit, Internationalität, kartellrechtliche Unbedenklich- keit, Konsens, Marktorientierung, Nutzen für die Allgemeinheit und Öffentlichkeit. Berücksichtigt wird ebenso die Orientierung am Ge- meinwohl, die Sachbezogenheit, Transparenz, Widerspruchsfreiheit, Wirtschaftlichkeit, Stand von Wis- senschaft und Technik. Bei der Er- stellung von DIN-Normen müssen die allgemein anerkannten Regeln und der aktuelle Stand der Technik berücksichtigt werden. DIN-Normen sind im Rahmen der Rechtsordnung von Bedeutung. Grundsätzlich ha- ben sie den Charakter von Emp- fehlungen. Ihre Anwendung steht jedem frei: „Die DIN-Normen sind keine Rechtsnormen, sondern pri- vate technische Regelungen mit Empfehlungscharakter. Sie können die anerkannten Regeln der Technik wiedergeben oder hinter diesen zu- rückbleiben.“ 2) D.h. im Prinzip kann man DIN-Normen anwenden, muss es aber nicht. Verbindlich werden sie, wenn in Privatverträgen, Ge- setzen und Verordnungen auf Nor- men Bezug genommen wird und dort deren Anwendung festgelegt wird. Die Bezugnahme in Gesetzen und Verordnungen entlastet den Staat und die Bürger von rechtli- chen Detailregelungen. Auch in den Fällen, in denen DIN-Normen von Vertragsparteien nicht zum Inhalt eines Vertrages gemacht worden sind, dienen sie im Streitfall wegen Sachmängeln (Kauf- und Werkver- tragsrecht) als Entscheidungshilfe. Hierbei besteht grundsätzlich die Annahme, dass DIN-Normen den anerkannten Regeln der Technik entsprechen. Vertrieben werden DIN-Normen über den Beuth Ver- lag, ein Tochterunternehmen der DIN-Gruppe, in Papierform und als Download kostenp ichtig erhältlich. WTA-Merkblätter In der Nachträglichen Bau- werksabdichtung, der „am häu- figsten durchgeführten Baumaß- Fachbereiche Bautenschutz
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