S&E Glossary
Nr. Sachgebietsbezeichnung Honorargruppe 4 Bauwesen – soweit nicht Sachgebiet 13 – einschließlich technische Gebäudeausrüstung 4.1 Planung 4 4.2 handwerklich-technische Ausführung 2 4.3 Schadensfeststellung, -ursachenermittlung und -bewertung – soweit nicht Sachgebiet 4.1 oder 4.2 –, Bauvertragswesen, Bau- betrieb und Abrechnung von Bauleistungen 5 4.4 Baustoffe 6 7 Bewertung von Immobilien 6 17 Honorarabrechnungen von Architekten und Ingenieuren 9 Expertenwissen im Rahmen der... ... Betriebshaftpflichtversicherung (spez. Rahmenverträge) für Holz- und Bautenschützer sowie Schädlingsbekämpfer Zusätzliche Spezialkonzepte in den Bereichen... Inhalts-,Elektronik- u.Transportversicherung Kraftfahrtversicherung Rechtsschutzversicherung Betriebliche Altersvorsorge u. Krankenversicherung Privatversicherungen wie z. B Hausrat.- Unfall-, Wohngebäudeversicherung etc. Fordern Sie uns! Walther Versicherungsmakler GmbH Borsteler Chaussee 51 | 22453 Hamburg Telefon: +49 (0)40 507960-470 | +49 (0)40 507960-475 info@walther-gmbh.de | www.walther-gmbh.de Partner des DHBV e.V. Fachbereiche Sachverständige Zur Info, das Sachgebiet 13 ist der Garten- und Landschaftsbau. Eine Differenzierung nach Gewerken gibt es nicht mehr. Nach Auffassung des Verfassers dieses Artikels ergibt sich für die Erbringung der gleichen Leistung ein erheblicher Unterschied in der Vergütung aufgrund einer unter- schiedlichen Zuordnung zu einer Honorargruppe. Es schreibt für Sie: Dipl. Holzwirt Georg Brückner Fachbereichs- leiter Sachver- ständige Roggenkamp 7a 59348 Lüdinghausen Telefon: (0 2591) 949653 Telefax: (02591) 949654 E-Mail: brueckner@dhbv.de Beispiel: Die Beauftragung eines Sachverständigen mit der Scha- densfeststellung im Bereich einer Gebäudeabdichtung im Kellerbe- reich wird der Honorargruppe 2 zu- geordnet, wenn die handwerkliche Leistung der Abdichtung bewertet werden soll. Geht es in der Frage- stellung darum, ob ein Schaden vor- liegt, ohne Berücksichtigung einer handwerklichen Leistung, z. B. im Nachgang der Veräußerung eines Gebäudes, ist die Honorargruppe 5 anzusetzen. Der Unterschied be- trägt für eine vergleichbare zu er- bringende Leistung pro abzurech- nender Stunde 15,00€. §12 Ersatz für besondere Aufwendungen 1. [...] 2. für jedes zur Vorbereitung und Erstattung des Gutachtens erfor- derliche Foto 2 Euro und, wenn die Fotos nicht Teil des schrift- lichen Gutachtens sind (§7 Ab- satz 2), 0,50 Euro für den zwei- ten und jeden weiteren Abzug oder Ausdruck eines Fotos; 3. für die Erstellung des schrift- lichen Gutachtens 0,90 Euro je angefangene 1.000 Anschläge; ist die Zahl der Anschläge nicht bekannt, ist diese zu schätzen; 4. [...] ● ● ● ● ● ● ● „Mädchen brauchen Ihre Hilfe!“ UlrichWi ckert: www.plan-deutschland.de Nähere Infos: und sie wächst gewaltfrei auf. Unser Ziel: PI_Füller_Anzeigen_145x75_CMYK_121102.indd 7 02.11.12 18:06 Foto: Benjamin Klack · pixelio.de Schützen & Erhalten · September 2013 · Seite 17
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