S&E Glossary
Schützen & Erhalten · September 2013 · Seite 21 ein „Formular für Stellungnahmen“, das Sie per E-Mail oder Post bis spätestens 06. September 2013 an die GDV-Geschäftsstelle senden können. Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft, z. H. Herrn Christoph Gerwin Wilhelmstraße 43/43G, 10117 Berlin E-Mail: schimmelpilz-richtlinien@gdv.de “ Nun wird die Frist zur Konsultation bei Veröf- fentlichung in der S&E bereits verstrichen sein, während wir derzeit noch an der Stellungnahme arbeiten… Da diese Richtlinie neben den mi- krobiologisch-diagnostischen Aspekten auch die technische Trocknung behandelt, habe ich mir Unterstützung durch Wolfgang Böttcher (DAN- KE!) geholt, dessen Anmerkungen ich hier ent- sprechend gekennzeichnet mit ein ießen lasse. Doch schauen wir uns nun einige Aspekte der Richtlinie an. Der Geltungsbereich wurde festgelegt auf Leitungswasserschäden, Sanierungsmaßnahmen greifen hier erst in der UBA-Kategorie 3, also bei großen Schäden ab 0,5m² Befalls äche. Kleinere Schäden soll der Versicherte selbst behandeln, damit ist das Thema „Kleiner Befall“ abgehan- delt. Bleibt die Frage offen, ob damit auch ab- gehakt ist, dass die Versicherung nur für große Schimmelpilzschäden eintritt. Dies wäre aber in Übereinstimmung zu sehen mit rechtlichen Würdigungen, die einen Mangel/Schaden auch erst in der Kategorie 3 nach UBA anerkennen. Des Weiteren beschreibt die Richtlinie Metho- den zur Erfassung der Schimmelpilzbelastung, zur Feuchtemessung und beinhaltet einen umfang- reichen Anhang zur Gestaltung und Mindestan- forderungen an das Gutachten. Insbesondere der letzte Teil ist sehr gut gelungen. Im Glossar hingegen sind einige Stilblü- ten aufgefallen. So ist „Foggen eine Methode zur Schimmelsanierung“. Das können wir be- stätigen, siehe auch S&E 4/2012 (6) . Wolfgang Böttcher stellt fest: dass wir schon lange nicht mehr von Leckage (Volumenstrom) sondern von Leckstellen reden, hat sich dort auch noch nicht herumgesprochen. Ein großes Kapitel ist dem Thema Desinfek- tion gewidmet. Positiv ist anzumerken, dass man sich durchaus der Grenzen von Desinfektionsme- thoden bewusst zu sein scheint und zumindest Desinfektion und Feinreinigung als eine Einheit ansieht. Allerdings wird dieser Ansatz nicht über alle Sanierungsschritte und Verfahren durchge- halten und mitunter ist die Desinfektion dann doch wieder die alleinige Sanierungsmethode. Auch die Anleitung zur Estrich-Desinfektion ist leidlich unkritisch, weil nicht de niert wird, wann aus technischer und mikrobiologischer Sicht ein solches Verfahren anwendbar ist und wann ausgebaut werden muss. Die Wirksamkeit von Desinfektionsmitteln als gegeben anzuse- hen, wenn ausreichend viel und lange Desinfek- tionsmittel eingebracht wird, ist ein Trugschluss. Denn was ist viel und lange und wie kommt der Sanierer an diese Daten? Gleichzeitig steht im Kapitel Demontage: „Eine vollständige Entfernung des befallenen Materials ist zur Erreichung der Sanierungsziele nicht grundsätzlich erforderlich, wenn dieses aus- reichend gereinigt und desin ziert werden kann.“ Also wenn, dann bitte ausreichend desin - ziert und gereinigt. Und wiederum die Frage, was ist ausreichend? Da besteht Überarbeitungsbe- darf und wird von unserer Seite entsprechend kommentiert werden. Immerhin, und das werte ich in der Tat für einen Fortschritt, ist zumindest teilweise angekommen, dass Biomasse auch nach einer Desinfektion entfernt werden muss, also die Reinigung resp. Feinreinigung dazugehört. Auch der Erfolgskontrolle und Sanierungskontroll- messung ist ein größeres Kapitel gewidmet. Und da hat wirklich mal jemand aufgepasst! Es wird nämlich darauf hingewiesen, dass nach Desin- fektionsmaßnahmen Kultivierungsverfahren nicht geeignet sind, um den Sanierungserfolg nachzu- weisen. Vielmehr ist auf Partikelmessungen oder Direktmikroskopie zurückzugreifen bzw. diese Methoden mit Kultivierungsverfahren zu kombi- nieren. Dies stimmt auch mit unseren Empfeh- lungen zur Sanierungskontrollmessung überein. Aber richtig geärgert habe ich mich über Folgendes: „Es gibt derzeit keinen Ausbildungsberuf, der die für die Schimmelpilzsanierung notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten umfassend vermittelt. Auch gibt es keine behördliche Prüfung oder Zu- lassung für einen Sanierungs-Fachbetrieb.“ Abwarten, hier ist das letzte Wort noch nicht gesprochen. Wolfgang Böttcher bewegen vor allem die Ausführungen zur technischen Trocknung: Es ist immer die Rede von sofort einsetzenden Trocknungsmaßnahmen. Meist wird der Sanierer doch erst nach einer Woche, wenn überhaupt, gerufen. Richtig ausgeführt ist, dass das Absau- gen von freiem Wasser die effektivste Metho- de zur Bauteiltrocknung ist. Dann kommt der kapillare Transport und dann kommt noch die Diffusion. Dass der kapillare Transport so lan- ge wie möglich aufrechterhalten werden soll, steht dort aber nicht. Das ist aber, wichtig, um diffusionsbedingte trockene Bauteilober ächen mit nassem Kern zu vermeiden. Da kann später wieder Schimmelpilzwachstum einsetzen. Als Trocknungsprinzipien werden die Umströmung von Bauteilen mit trockener Luft und Durch- strömung von Hohlräumen und Materialien mit trockener Luft angeführt, ohne dass dies wei- ter ausgeführt wird. Bei Trocknung der Estrich- Dämmschicht soll im Innenraum das Absaugen mit HEPA-Filter erfolgen, bei Ableitung nach außen sind aber keine Maßnahmen notwendig. Auch dort muss ein HEPA-Filter eingesetzt wer- den, wenn die Luft nicht gerade in Bereiche ge- hen kann, wo im Umfeld keine Häuser sind. Das hygrometrische Luftfeuchteausgleichsverfahren fehlt im Anhang zu den Feuchtemessverfahren ganz. Nur die Widerstandsmessung, kapazitive Messung, Mikrowelle und Neutronensonde haben dort Platz. Wir (WTA) wollen aber das hygrome- trische Luftfeuchteausgleichsverfahren favori- Fachbereiche Schimmelpilze
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