S&E Glossary
Der Profi-Schutz fürs Lebenswerk Wir machen Holz stark. Seit 1948: Kurt Obermeier GmbH & Co. KG www.kora-holzschutz.de Schloss Moritzburg Nur für den berufsmäßigen Verwender. Biozidprodukte vorsichtig verwenden. Vor Gebrauch stets Etikett und Produktinformationen lesen. Unsere praxiserprobten Produkte bekämpfen wirksam holzzerstörende Insekten sowie Hausschwamm im Mauerwerk und schützen gleichzeitig zuverlässig vor Neubefall. Mehr unter www.kora-holzschutz.de oder telefonisch unter +49 2751 524-0 . FACHBEREICHE I HOLZSCHUTZ Gerätesysteme Die eingangs beschriebene Gerätetechnik von der Firma DESOWAG ist derzeit das weit verbreiteteste Gerätesystem (Bild6) und hat sich beim Einsatz vielfach bewährt. Momentan besitzen ca. 250 Ausführungsbetriebe in Deutschland die- ses Schaumgerät. Einige Geräte wurden auch in das benachbarte Ausland geliefert. Derzeit wird es vomMaschinenbaumeister Reinhard Mäser aus Freital hergestellt. Die Kosten betragen 1.540,– € (netto). Parallel dazu existieren noch weitere Gerätesysteme, mit denen ein Schaum in vergleichbarer Güte hergestellt werden kann (z.B. Dittmann, Bild 7; Desoi, Bild 8, PPHU Polchem, Polen, Bild 9). Unterschiede gibt es jedoch beim Handling auf der Baustelle, der Verarbei- tungsgeschwindigkeit und sicher auch bei den Anschaffungskosten der Geräte. Derzeitige Produktzulassung für das Schaumverfahren Eine amtliche Zulassung zum Einsatz des Schaumverfahrens ist an das Produkt gekoppelt. Derzeit besitzen nur zwei Schwammsperrmittel in Deutschland eine entsprechende Zulassung. Hierbei handelt es sich um vom DIBt ausgestellte und noch gültige Zulassungen für die Schwammsperrmittel Korasit MS und Kulbasal MS. Letzteres Mittel steht kaum noch zur Verfügung, da sich die Herstellerfirma Tikkurila GmbH aus dem deutschen Markt zurückgezogen hat. Die meisten Bekämpfungsprodukte (Holzschutz- und Schwammsperrmittel) besitzen derzeit einen Verwendbar- keitsnachweis durch die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA). Kein einziges dieser Bekämp- fungsprodukte besitzt jedoch als zu- gelassene Anwendungsmethode das Schaumverfahren. Meist sind nur das Streichen, die Bohrlochtränkung und die Bohrlochdrucktränkung zugelassen. Derzeitig bemüht man sich, Grundla- gen für die Zulassung des Schaumverfah- rens zu erarbeiten. Forschungsinstitute unter Beteiligung der Industrie und des DHBVs bewerten Expositionen während des Schaumverfahrens. Sobald Ergeb- nisse vorliegen, können entsprechende Anträge bei der BAuA für die Zulassung als Anwendungsmethode gestellt werden. Seitens der Industrie und des DHBV besteht Zuversicht, dass in absehbarer Zeit das Schaumverfahren auch offiziell als Anwendungsmethode wieder zugelassen werden kann. Bildnachweis: Alle Fotos, außer Bild 7, Ing.-Buro E. Flohr GmbH Es schreibt für Sie: Dipl.-Ing. Ekkehard Flohr Fachbereichsleiter Holzschutz An der Hohen Lache 6 · 06846 Dessau Telefon: (0340) 6611884 Telefax: (0340) 6611885 E-Mail: flohr@dhbv.de
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