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Schützen & Erhalten · Dezember 2019 · Seite 14 Rissinjektion und Hohlraumverfüllung in der Betoninstandsetzung W ie durch die Fachpresse bekannt wurde, ruht derzeit die Arbeit am Gelbdruckentwurf der Instandhaltungs- Richtlinie (IH-RL) des DAfStb, nachdem ein konsolidierter Gelbdruck in der Fas- sung vom Juni 2018 unter Berücksichti- gung der Einsprüche erarbeitet worden war. Ein juristisches Gutachten von Klä- gern dokumentiert, dass dieser Entwurf gegen europäisches Recht verstößt. Die letzte Instandsetzungs-Richtlinie stammt noch aus dem Jahr 2001 und birgt aufgrund des fortgeschrittenen Alters dieses Regelwerks zahlreiche Defizite, zumal nach dem Bauordnungsrecht die am Bau Beteiligten, wie Bauherrschaft, Entwurfsverfasser und Ausführungsun- ternehmer, gewährleisten müssen, dass die Grundanforderungen an Bauwerke nach der Bauproduktenverordnung eingehalten werden. Wie mache ich es nun? Denn Risse sind im Stahlbe- tonbau wie auch im Mauerwerksbau nicht zu vermeiden. Sie gehören zur Bauweise und Bauart und können ohne wirtschaftlich vertretbaren Aufwand nicht verhindert werden. Zur Sanierung derartiger Risse werden Injektionen nach der Instandsetzungs-Richtlinie des Deutschen Ausschusses für Stahlbeton (DAfStb) sowie spezieller Richtlinien und der europäischen Normreihe EN 1504 ausgeführt. Wir versuchen im Gespräch mit Martin Desoi, Desoi GmbH, den Stand der Technik für unsere Mitglieder zu klären. Was versteht man unter dem Wort „Injektion“? Als Injektion wird das Füllen von Rissen und Hohlräumen verstanden. Dieses kann drucklos oder unter Druck mit Injektions- geräten über Einfüllstutzen, sogenannte Packer, geschehen. Umgangssprachlich wird Injektion im Baubereich auch als „Verpressen“ bezeichnet. Martin Desoi ergänzt, dass ihm diese Frage immer wieder gestellt wird, wenn es um Sanierungsmöglichkeiten schadhafter, gerissener Bauwerke geht. Während der Ingenieur-, Fach- und Berufsausbildung wird der Komplex der Risssanierung von Stahlbetonbauwerken, besonders die nachträgliche Erhaltung und Instandsetzung von Bauwerken mittels Injektion, kaum behandelt. Daraus resultiert, dass technische Regelwerke für die Planung und Ausführung von Injektionsarbeiten sowie der Qualitäts- kontrolle unterschiedlich interpretiert Es schreibt für Sie: Rainer Spirgatis Fachbereichsleiter Bautenschutz Plinderheide 2b, 48291 Telgte Telefon: (05432) 830 Telefax: (05432) 836902 Mobil: (0160) 7163450 E-Mail: spirgatis@dhbv.de FACHBEREICHE I BAUTENSCHUTZ
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