S&E Glossary

Es schreibt für Sie: Dipl.-Ing. Ekkehard Flohr Fachbereichsleiter Holzschutz An der Hohen Lache 6 · 06846 Dessau Telefon: (0340) 6611884 Telefax: (0340) 6611885 E-Mail: flohr@dhbv.de Verformungen und Versagen von Holzverbindungen Kommt es zu Formveränderungen im Dach- stuhl, kann dies zum Versagen von Holzverbin- dungen führen. Dann zeigen gebrochene Stre- ben (Bild 5) oder herausgezogene Zapfen (Bild 6) an, nach welcher Richtung sich der Dachstuhl in Längsachse geneigt hat. Wenn der Holzschutz- fachmann diese Schäden richtig deutet, kann er gezielt nach den oftmals verborgenen Schadur- sachen suchen. Beispielsweise können Setzungen infol- ge Pilzschäden im Bereich der Balkenköpfe zu Erscheinungen führen, die auf dem Bild 7 zu erkennen sind. Der Dreiecksverbund zwischen liegender Stuhlsäule, Kopfband und Kehlbalken wird verschoben. Auch durch nachträglichen Um- und Ausbau von Dachstühlen werden oft Einzelbauteile durch Überbeanspruchung zerstört. In Unkenntnis der Funktion eines Kopfbandes wurde dieses ausge- klinkt (Bild 8). Die Druckkräfte konnten nicht mehr aufgenommen werden. Es kam zum Bruch vom Kopfband und die Stützweite der Mittelpfet- te wurde vergrößert. Sichtbare Durchbiegung der Mittelpfette war die Folge. Resümee Holzschutzmaßnahmen sind nicht losgelöst als Einzelmaßnahme zu betrachten. Bei der Be- urteilung deren Sinnhaftigkeit sollte man inter- disziplinär vorgehen. Neben den im vorliegenden Beitrag angesprochenen konstruktiv-statischen Belangen sind auch Umweltschutz-, Nutzungs- und Wirtschaftlichkeitsaspekte zu berücksich- tigen. Eine fundierte Ausbildung im Holzschutz ist die Grundlage einer solchen ganzheitlichen Betrachtung. Bildquelle: Ing-Büro E. Flohr GmbH Die Zukunft der bauaufsichtlichen Zulassungen von Holzschutzmitteln In einem Rundschreiben hat das Deutsche Institut für Bauwesen (DIBt) im November 2012 interessierte Kreise (z.B. Hersteller, Fachverbände) darüber informiert, dass die bauaufsichtlichen Zulassungen für Holzschutzmittel zukünftig durch andere Zulassungen ersetzt werden. Bei diesen anderen Zulassungen handelt es sich um die gesetzlich vorgeschriebenen Zulas- sungen nach dem Chemikaliengesetz (Biozid- Zulassungen). Diese Biozid-Zulassungen werden durch die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) erstellt und sind dann der Produktart 8 zugeordnet. Hintergrund dieser Verfahrensweise ist die Änderung der Musterliste der Technischen Bau- bestimmungen vom September 2012. In der An- lage 5.2/1 wird der o.g. Sachverhalt beschrie- ben. Unter Berücksichtigung der Einspruchsfrist darf die Musterliste frühestens am 15. 04. 2013 von den einzelnen Ländern umgesetzt werden. Den Ländern ist es wiederum frei gestellt, die Musterliste mit mehr oder weniger großen Ab- weichungen zu übernehmen. Für die praktische Tätigkeit und dem damit verbundenen Einsatz von Holzschutzmitteln ändert sich in der nahen Zukunft erst einmal nichts. Die bisher zugelassenen Holzschutzmit- tel behalten bis zum Vorliegen einer Biozid-Zu- lassung ihre Gültigkeit. Zu gegebener Zeit wird darüber informiert, wenn entsprechende BAuA- Zulassungen vorliegen. Fachbereiche Holzschutz Bild 8: Erst nachträglich eingebaute Stützen haben den Bruch der Mittelpfette verhindert. Bild 6: Ein herausgelöster Strebenzapfen lässt sich mittels Rödeldraht nicht mehr reparieren. Bild 7: Das Kopfband hat sich im Bereich der Blattverbindung gelöst. Schützen & Erhalten · Dezember 2012 · Seite 15

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