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Fachbereiche Sachverständige Es schreibt für Sie: Dipl. Holzwirt Georg Brückner Fachbereichs- leiter Sachver- ständige Roggenkamp 7a 59348 Lüdinghausen Telefon: (0 2591) 949653 Telefax: (02591) 949654 E-Mail: brueckner@dhbv.de Neues aus der Rechtsprechung Fall A: Dürfen Sachver- ständige auch im Alter noch öffentlich bestellt und vereidigt sein? BVerwG, 01.02.2012 – 8 C 24.11 Das Bundesverwaltungsgericht hat am 1. Februar 2012 unter Abän- derung seiner bisherigen Rechtspre- chung die generelle Altershöchst- grenze für unzulässig erklärt, da sie nicht mit den europäischen Rechts- vorschriften vereinbar sei. Einem jetzt 75 Jahre alten Sach- verständigen war von seiner IHK bei Vollendung des 71.Lebensjahres die öffentliche Bestellung nicht verlän- gert worden. Er hatte bei Erreichen der Höchstaltersgrenze von 68 Jah- ren (geregelt in der Sachverstän- digenordnung) noch eine einmalige Verlängerung von drei Jahren durch die zuständige Kammer bewilligt be- kommen. Eine weitere Verlängerung wurde ihm nicht gewährt. Daraufhin hat der Sachverständige ohne Erfolg bis zum Bundesverwaltungsgericht geklagt. Der Mann hat trotz dieser höchstrichterlichen Entscheidung nicht aufgegeben und hat gegen die Entscheidung des Bundesverwal- tungsgerichts Einspruch beim Bun- desverfassungsgericht eingelegt und dieses mit Erfolg: Die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts wur- de aufgehoben. Nach der Aufhebung hat das Bundesverwaltungsgericht in neuer Entscheidung dem Antrag des klagenden Sachverständigen entsprochen. Das Bundesverwaltungsgericht hat dazu im Internet auf der Seite http://www.bverwg.de/enid/311?e _ view=detail&meta_nr=3170 folgenden Leitsatz veröffentlicht: 1. „Das mit der öffentlichen Be- stellung und Vereidigung von Sachverständigen verfolgte Ziel, einen geordneten Rechtsverkehr sicherzustellen, ist kein legitimes Ziel nach §10 AGG i.V.m. Art. 6 Abs. 1 der RL 2000/78/EG, das eine generelle Höchstaltersgren- ze rechtfertigen könnte. 2. Das Lebensalter steht nicht im Sinne von §8 Abs. 1 AGG i.V.m. Art. 4 Abs. 1 der RL 2000/78/ EG in innerem Zusammenhang mit einer besonderen Anforde- rung an die Art der beruflichen Betätigung eines öffentlich be- stellten und vereidigten Sachver- ständigen in den Sachgebieten „EDV im Rechnungswesen und Datenschutz“ sowie „EDV in der Hotellerie“. 3. Die Festlegung einer Höchstal- tersgrenze in einer Sachverstän- digenordnung dient jedenfalls in den vorgenannten Sachgebieten nicht im Sinne von Art. 2 Abs. 5 der RL 2000/78/EG den Er- fordernissen der öffentlichen Sicherheit, der Verhütung von Straftaten oder dem Schutz der Rechte und Freiheiten anderer.“ Es ist davon auszugehen, dass diese Entscheidung für alle Sach- verständigen mit einer öffentlichen Bestellung gelten wird. Die Bestel- lungskammern (HWKs, IHKs, AKs, IKs usw.) scheinen darauf schon zu reagieren. Erste Änderungen an den Sachverständigenordnungen der Kammern zeichnen sich ab. Die Passagen mit den Verweisen auf das Höchstalter werden wohl zukünftig nicht mehr darin aufgeführt. Fall B: Schwamm – ist damit Echter Hausschwamm gemeint oder bezieht sich der Ausdruck auf alle Pilze? Diese Fragestellung ist aktu- eller denn je. Die Regulierungen von Schäden und Befall durch den Echten Hausschwamm infolge von Leitungswasserschäden sind schon seit langen Jahren von den Gebäu- deversicherern für die meisten Fälle ausgeschlossen. Diese Ausschlüs- se wurden in den früheren Jahren ganz eng an den Begriff des Echten Hausschwamms gekoppelt. Im Laufe der Jahre wurden aber in den Versi- cherungsverträgen begriffliche Än- Der Spezialist für Flüssigkunststoff Triflex ProDetail ® Bauwerksabdichtung 0571 38780-0 | info@triflex.de | www.triflex.de Lösungen mit Triflex sind besonders sicher. Objektreferenzen aus über 30 Jahren beweisen die Qualität der Triflex-Systeme. Nutzen Sie diese Vorteile! Abdichtung mit vliesarm. Flüssigkunststoff Naht- und fugenlose Abdichtung aller Anschlüsse und Details Elastisch und dynamisch rissüberbrückend Wurzel- und rhizomfest nach FLL Schnelle Aushärtungszeiten (ca. 45 Min.) Verarbeitbar bis -5 °C AbP nach Bauregelliste A – DIN 18195 Anzeige Bauwerksabdichtungen 118x173.indd 1 01.03.12 14:20 Schützen & Erhalten · Dezember 2012 · Seite 21

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