S&E Glossary

Hausschwammbekämpfung im profanen Wohnungsbau Sachverständige und Juristen mit unterschiedlichen Meinungen Fachbereiche Holzschutz In zurückliegenden Zeitschriften war das Thema Bekämpfung des Echten Haus- schwamms immer wieder Anlass darüber zu berichten. Ob es sich um – Regelsanierungen nach der neuen DIN 68800/4 (Heft 2009/4), – Möglichkeiten der thermischen Schwammbekämpfung (Heft 2009/2), – Nachbarschaftsprobleme bei Schwammbefall (Heft 2008/3), – Gefährlichkeit des Echten Haus- schwamms (Heft 2008/4), – Sonderverfahren in der Denkmal- pflege (Heft 2011/4) oder – Gewährleistungsprobleme bei Schwammbekämpfungsmaßnahmen (Heft 2006/1) handelt, der Pilz ist immer wieder für Schlagzeilen gut. Nicht selten kommen diese Schlagzeilen von Ju- risten, die für manche Fachkollegen eine neue Sichtweise eröffnet und für andere eine Selbst- verständlichkeit darstellen. Im konkreten Fall handelt es sich um ein Landgerichtsurteil zu einer sparsamen Schwammbekämpfung – auch manchmal „sanfte Sanierung“ genannt. Was ist die Ausgangssituation? In einem großen Mehrfamilienhaus kam es an den Balkenköpfen in der Dachgeschossdecke zur Ansiedlung verschiedener Nassfäulepilze und dem Echten Hausschwamm. Diese Pilze haben vorrangig Holzbauteile mit Kontakt zum Außen- mauerwerk bewachsen und geschädigt. Ein vi- taler Befall konnte an keiner Stelle nachgewie- sen werden. Vermutlich sind diese Schäden sehr alt bzw. stammen noch aus den Kriegsjahren. Was war der Streitgegenstand? Die Klägerin forderte in diesem Mehrfamili- enhaus eine Schwammbekämpfung an den Bal- kenköpfen einer Holzbalkendecke entsprechend den Regeln der DIN 68800 Teil 4. Dies bedeu- tet Rückschnitt mit Sicherheitsbereich (1,0 m) und demzufolge ein sehr großer Eingriff in die Bausubstanz. Die Beklagten wollten dies nicht, sondern bestanden auf eine sog. schonende Sanierung die von der Regelsanierung abweicht. Diese Mei- nung wurde dadurch begründet, dass es sich um eine sehr alte Schädigung handelte und keine Pilzaktivität nachgewiesen wurde. Diesen Sach- verhalt bestätigten auch verschiedene Holz- schutzgutachter. Es schreibt für Sie: Dipl.-Ing. Ekkehard Flohr Fachbereichsleiter Holzschutz An der Hohen Lache 6 · 06846 Dessau Telefon: (0340) 6611884 Telefax: (0340) 6611885 E-Mail: flohr@dhbv.de Schützen & Erhalten · September 2012 · Seite 7

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