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Schützen & Erhalten · Juni 2012 · Seite 25 Es schreibt für Sie: Dipl. Ing. Norbert Becker Fachbereichs- leiter Schimmelpilze Diepeschrather Weg 3 51469 Bergisch Gladbach Telefon (02202) 86853 Telefax (02202) 863854 E-Mail: becker@dhbv.de Fachbereiche Schimmelpilze Flach- und Pultdächern ist die Ursachensuche häufig etwas komplexer. Eine Vielzahl von Un- tersuchungen, Methoden und Messstrategien sind hier möglich, um die Ursache für eine Kondens- wasserbildung zu untersuchen. Ist ein Schimmel- pilzbefall an der Holzkonstruktion vorhanden, so bedarf es – wie alle Regelwerke bekunden – des Ausbaues der befallenen Materialien. Das bedeu- tet nicht, dass komplette Dachstühle ausgebaut werden müssen! Auch nicht wenn das BGH-Urteil vom 29.07.2006 (VII ZR 274- 04) dies suggeriert. Dem BGH ging es nicht um die zu erwar- tende Gesundheitsgefährdung, sondern vielmehr um den juris- tischen Sachverhalt, dass ein schimmelpilzbefallener Dach- stuhl vorhanden war und nicht bestellt wurde. Hier heißt es in der Urteilsbegründung u.a.: „Für den Kläger stellte sich der Schimmelbefall, wegen der für die künftigen Bewohner be- fürchteten Gesundheitsgefähr- dung, als Mangel dar. Schimmelpilze besitzen Schadstoff-Charakter. Nachdem vom SV vorge- schlagenen Nachbesserungsarbeiten, wäre jedoch nicht zu erwarten gewesen, das schädliche Par- tikel in die im Dachgeschoss ausgebauten Wohn- räume eindringen würden. Es wäre allenfalls ein Restrisiko von max. 10% verblieben, das es noch zu einer Gesundheitsgefährdung hätte kommen können. Danach lasse sich nicht feststellen, dass die von den Beklagten angebotene Sanierung, un- geeignet und nicht zuzumuten gewesen wäre.“ Des Weiteren wird ausgeführt: „1. Der von der Beklagten zu 2) errichtete Dachstuhl war mangel- haft, weil er unstreitig vollständig von Schimmel- pilzbefall befallen war. Das vertraglich geschul- dete Werk war ein Dachstuhl ohne Pilzbefall. Die Frage einer Gesundheitsgefährdung kann in die- sem Zusammenhang dahinstehen, weil sie unbe- achtlich ist. Der verschimmelte Dachstuhl wäre selbst dann mangelhaft gewesen, wenn von ihm keinerlei Gefahren für die Bewohner des Hauses gedroht hätten.“ Das heißt, dass für die Urteilsfindung des BGH (neuer Dachstuhl) nicht eine eventuell vor- handene Gesundheitsgefährdung im Vordergrund stand, sondern das vertraglich ein schimmelpilz- freier Dachstuhl geschuldet war. Hier spielten ausschließlich juristische Aspekte eine Rolle, weniger die Bewertung des Sachverständigen. Grundsätzlich ist der Autor der Auffassung, dass schimmelpilzbefallene Dachstühle fachgerecht saniert werden können, ohne den Dachstuhl im Gesamten zu erneuern. Der Autor ist auch der Auffassung, dass es grundsätzlich möglich ist schimmelpilzbefallene Holzoberflächen abzutragen (0,1–0,3mm), um die Schimmelpilzbelastung in der Raumatmo- sphäre dauerhaft auf eine normale mikrobielle Hintergrundkonzentration zu reduzieren. Um die Oberfläche der befallenen Holzkonstruktion von Schimmelpilzen zu befreien, gibt es verschiedene Möglichkeiten. Hier sind einmal Hobel- oder Fräs- geräte zu nennen, die grundsätzlich an Absaug- modulen angeschlossen sein müssen. Aber auch das Trockeneisstrahlen erscheint hier als eine interessante Variante, wobei wissenschaftliche Untersuchungen hier noch fehlen. Als problema- tisch zu erachten, ist die Tatsache, dass man mit Hobel- oder Fräsgeräten nicht in jede Ecke und zwischen jeden Knotenpunkt kommt, um die Be- fallsflächen abzutragen. Hierbei handelt es sich um eine handwerklich sehr anspruchsvolle und anstrengende Arbeit, schon deshalb, weil die persönliche Schutzausrüstung zusätzliche Erschwernisse darstellt und so- mit die Sanierer schneller an die körperliche Belastungsgren- ze führt. Grundsätzlich ist in schimmelpilzbefallenen Dach- stühlen vor dem Abtragen der Oberfläche darauf zu achten, dass die Befallsflächen mit einem Sporenbinder versehen werden. Weiche Materialien, wie Latex oder Silikone, eignen sich zwar zum Sporen binden, setzen jedoch häu- fig den holzbearbeitenden Maschinen zu. Auch bei Trockeneisstrahlen verhindern die weichen Sporenbinder einen ausreichenden Abtrag der Oberflächen. Die zurzeit besten Erfahrungen mit dem Sporenbinden vor dem Abtrag wurden mit „Wasserglas“ bzw. „Kieselsäure“ gemacht. Hier ist die Einflussnahme auf die jeweilige Abtra- gungsart sehr gering bzw. nicht zu erkennen. Das Aufbringen von Sporenbinder vor der Bearbeitung der Befallsflächen hat den Vorteil, dass er die Partikel derart vergrößert, sodass sie nicht lungengängig sind und nur schwer in der Luft getragen werden können. Dies führt zu einer Reduzierung einer möglichen Kontamina- Schimmelpilze und holzzerstörende Pilze in der Dachkonstruktion.
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