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Fachbereiche Bautenschutz Es schreibt für Sie: Rainer Spirgatis Fachbereichsleiter Bautenschutz Plinderheide 2b, 48291 Telgte Telefon: (05432) 830 Telefax: (05432) 836902 Mobil: (0160) 7163450 E-Mail: spirgatis@dhbv.de Für nachträgliche Bauwerksaußenabdich- tungen ist das WTA-Merkblatt 4-6 anzuwenden. Als flüssig aufzutragenden Abdichtungsbau- stoff werden Mineralische Dichtungsschlämmen (MDS) bereits seit dem ersten Erscheinen dieses Merkblattes im Jahre 1998 als „praxisbewährt“ eingestuft und geregelt. 1) Die Baustoffgrup- pe der Hybridabdichtungen hat nachgezogen. Diese hochkunststoffvergüteten Abdichtungen wurden vor etwa zehn Jahren markteingeführt und erfreuen sich aufgrund ihrer haftungsinten- siven und oftmals multifunktionalen Produktei- genschaften zunehmender Anwendungsfreude. Nach den Prüfgrundsätzen für Mineralische Dich- tungsschlämme (PG-MDS) des DiBT sind diese als Elastomer-/Hybrid- oder auch von einigen Herstellern als Reaktivabdichtung bezeichne- ten Produkte geprüft und weisen ihre Eignung als Bauwerksabdichtung mit allgemein bauauf- sichtlichem Prüfzeugnis (abP) nach. Wie bereits im vorangegangen Teil des Baustoffvergleiches angekündigt, werden in diesem Beitrag die Er- fahrungen nachträglicher Bauwerksabdichtung mit reaktiver Bauwerksabdichtung mitgeteilt. Anwendungsbereiche Bei der nachträglichen Abdichtung erdbe- rührter Bauteile ist diese als Abdichtung von außen anzustreben, um das Bauteil Keller vor Feuchtigkeitseintritten zu schützen. Die im Praxis der Hybridabdichtung Reaktive Bauwerksabdichtungen im Bestand Alles über diesen neuen Abdichtungsbaustoff − Teil 2 WTA-Regelwerk 4-6 beschriebenen Verfahrens- techniken und Ausführungshinweise sind in der nachträglichen Bauwerksabdichtung allge- mein gebräuchlich und haben sich in der Pra- xis langjährig bewährt. Für die nachträgliche erdberührte Abdichtung eignen sich nach WTA alle in der DIN 18195-2 aufgeführten Abdich- tungsstoffe, wie Mineralische Dichtungsschläm- me (nicht rissüberbrückende MDS) und rissü- berbrückende Dichtungsschlämme (MDS). Nicht rissüberbrückende Dichtungsschlämmen (starre) dürfen nur auf mineralischen Untergründen ein- gesetzt werden, die nicht Riss gefährdet sind. Rissüberbrückende Dichtungsschlämme ist in der Lage, Bewegungen in der Größenordnung von Schwindrissen zu überbrücken. Bedingt dadurch kann diese aufgrund ihrer hohen Kunststoffver- gütung auch auf andere als mineralische Unter- gründe eingesetzt werden. Untergrund Nach dem Freilegen der abzudichtenden Bau- teile sind die Oberflächen zu reinigen und die Beschaffenheit des Untergrundes zu beurteilen. Übergänge der Abdichtung zu End- und Ansatz- punkten sind soweit freizulegen, dass die Aus- führung und Nachbehandlung der Abdichtung sichergestellt werden kann. Für Hybridabdich- tungen ist ein Untergrund geeignet vorzuberei- ten. Ebenso wie die Regelwerke fordern die tech- nischen Datenblätter der Hersteller Tragfähigkeit, Formstabilität sowie ausreichende Trockenheit und Frostfreiheit. Die Haftung beeinträchti- gende Bestandteile sind zu entfernen. Ebenfalls muss der Untergrund frei von Fehlstellen sein und eine ausreichende mechanische Festigkeit aufweisen. Maßgeblich für die Funktionstüchtig- keit der Bauwerksabdichtung ist der vorbereitete Untergrund, denn dieser entscheidet über den Verbund. Eventuell vorhandene Ausbruchsstel- len auf mineralischem Untergrund, Vertiefungen, offene Fugen >5mm sind zu verschließen oder mit einem auf den Untergrund abgestimmten Mörtelsystem auszubessern. Bei Unebenheiten, Poren, Lunkern oder offenen Fugen bis 5mm kann systembedingt ein Flächenausgleich aus dem Abdichtungsprodukt erforderlich sein. Der 1 2 4 5 Schützen & Erhalten · März 2012 · Seite 10
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