S&E Glossary
Schützen & Erhalten · Dezember 2011 · Seite 14 Beanspruchungsklasse Prüfdruck Prüfdauer Verwendbarkeitsbereich* 2 Bodenfeuchte 0,75 m WS (0,075 bar) 14 Tage 20 cm Wassersäule 0,02 bar Wasserdruck 1 Drückendes Wasser >0,75 m WS (>0,075 bar) 28 Tage >20 cm Wassersäule >0,02 bar Wasserdruck nachgewiesen werden. Dieser bauaufsichtliche relevante Verwendbarkeitsnachweis wird durch den Eignungsnachweis „Innenabdichtung nach WTA“ für Mineralische Dichtungsschlämme durch die Funktionsprüfung ergänzt. Das Gütesiegel wird nach erfolgreicher Funktionsprüfung ver- geben (s. Tabelle 5). Mit der WTA zertifizierten Eignungs-/ Funk- tionsprüfung erhält der Planende und der aus- führende Fachunternehmer einen unabhängigen Nachweis für die Gebrauchstauglichkeit, Anwen- dungsmöglichkeit und Grenzen Mineralischer In- nenabdichtungssysteme. Injektionen Abdichtende Injektion in das Bauteil und/ oder in den Baugrund können als eigenständige Abdichtungen bei allen Wasserbeanspruchungen angewendet werden. Die „Injektionsstoffe (Füllgüter) müssen mit dem abzudichtenden Bauteil verträglich sein bzw. dürfen keine schädigende Wechselwirkung hervor- rufen. Der Nachweis der Umweltverträglichkeit ist gem. den geltenden gesetzlichen Regelungen mit einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung und Bewertungsgrundsätzen zu erbringen.“ Für Injektionen gegen „…hydrostatischem Wasser- druck wird für die Wasserbeanspruchung aufstau- endes Sickerwasser/drückendes Wasser auf das WTA-Merkblatt 5-20 „Gelinjektionen“ verwiesen. Injektionen im Baugrund sind nach §49 des Was- serhaushaltgesetzes (WHG) mindestens anzeige- pflichtig. Daher ist ca. ein Monat vor Beginn der Injektionen im Baugrund eine entsprechende An- zeige bei der Unteren Wasserbehörde und beim Amt für Umweltschutz einzureichen.“ 1) Flankierende Maßnahmen Dränanlagen nach DIN 4095 können im erd- berührten Bereich Bestandteil der Gesamtkon- zeption nachträglicher Bauwerksabdichtung für Außenabdichtungen sein. Die dauerhafte „Funk- tionstüchtigkeit der Dränanlage ist durch eine regelmäßige Wartung sicher zu stellen.“ 1) Objekt- spezifisch können Maßnahmen gegen kapillaren Feuchtetransport im Wandquerschnitt notwendig sein. Hierfür werden Bohrlochinjektionen nach dem ebenfalls überarbeiteten WTA-Merkblatt 4-10 „Nachträgliche Horizontalsperren mit zerti- fizierten Injektionsstoffen“ oder „Nachträgliche mechanische Horizontalsperren“ gemäß WTA- Merkblatt 4-7 empfohlen. Durch kontrollierte Lüftung oder technische Trocknungsmaßnahmen kann erfahrungsgemäß eine schnellere uneinge- schränkte Nutzung der nachträglich abgedichte- ten Räume erreicht werden. Bei Feuchtigkeit in angrenzenden Bauteilbereichen infolge Hygro- skopizität von Salzen oder um Symptome, wie z. B. Salzausblühungen, zu kaschieren wird auf das WTA-Merkblatt 2-9/D „Sanierputzsysteme“ verwiesen. Zur Vermeidung von Kondensations- feuchtigkeit/Tauwasser auf der raumseitigen Oberfläche von Innenabdichtungen werden al- ternativ zu einem Sanierputzsystem-WTA und/ oder „…zum Erreichen der gesetzlichen Vorga- ben für den Wärmeschutz, z.B. gemäß Energie- einsparverordnung (EnEV)“ Innendämmmaßnah- men empfohlen. Qualitätssicherung Der Erfolg der nachträglichen Bauwerksab- dichtung wird bestimmt durch – sachkundige Planung, – die fachgerechte Ausführung und – Produkte und Systemlösungen mit anwen- dungsbezogenen Eignungs-/Funktionsnach- weisen. Hierzu zählen allgemein bauaufsichtliche Prüf- zeugnisse und die mit Logo eingeführten WTA- Zertifizierungen für Sanierputzsysteme, Injek- tionsstoffe und künftigen Innenabdichtungs- siegeln. Ausführende Unternehmen müssen die Fach- kunde belegen. Entsprechende personenbezogene Qualifikationsnachweise können z. B. Schulungs- nachweise der WTA, unsere DHBV-Lehrgänge mit TÜV-Prüfungen (Personenqualifikation) oder der KMB-Schein des Ausbildungsbeirates KMB im ZDB sein. 7)8)9) Der Nachweis von Fachkunde des Un- ternehmens kann durch Referenzobjekte nach- gewiesen werden. „Weiterhin sind z.B. folgende Qualitätssicherungsmaßnahmen vor bzw. während der Ausführung zu erbringen: – Eigen-, ggf. Fremdüberwachung – Baubegleitende Kontrollen – Dokumentation der ausgeführten Maßnah- men“ 1) Für die Dokumentation der Maßnahmen wurden eigens Ausführungsprotokolle erstellt, die in der Anlage als A1–A4 des Merkblattes 4-6 anhän- gen. „Die Wirksamkeit des ausgeführten Abdich- tungssystems ist − soweit möglich und gesondert vereinbart − nachzuweisen (Erfolgskontrolle, wie z.B. vergleichende Feuchtigkeitsmessungen vor und nach der Abdichtungsmaßnahme oder Funk- tionsprüfung).“ 1) Zusammenfassung Bauwerksabdichtungen haben die Aufgabe, die Nutzung des Gebäudes dauerhaft uneinge- schränkt zu ermöglichen und die Bausubstanz vor dem Eindringen von Feuchtigkeit und vor den zwangsläufig stattfindenden Schadensprozessen zu schützen. Nachträgliche Abdichtungen und Instandsetzung von feuchte- und salzgeschä- digten Grundmauern bilden das Fundament für die folgenden Instandsetzungen und stellen an die Beteiligten der Sanierung hohe Anforderungen. Das Regelwerk der WTA beschreibt mit dem Merkblatt 4-6 die möglichen Varianten Nach- träglicher Bauwerksabdichtungen und weist Fachbereiche Bautenschutz Prüfvorrichtung für rückseitige Wasserbelastung von MDS. Tabelle 5: WTA-Verwendbarkeitsnachweis von Innenabdichtungssystemen in Abhängigkeit vom Prüfdruck bzw. der Beanspruchungsklasse. * Der Verwendbarkeitsbereich für das Abdichtungssystem ergibt sich aus dem Prüfdruck, bei dem das System die Prüfung bestanden hat, reduziert um einen Sicherheitsbeiwert von 2,5. 1) Bild 2: Dränmaßnahmen.
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