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Schützen & Erhalten · Juni 2011 · Seite 19 Fachbereiche Sachverständige Bei den Aachener-Sach- verständigentagen 2009 wurden die notwendigen Probeöffnungen von Bau- teilkonstruktionen durch den Sachverständigen, juristisch beleuchtet. Diese juristische Kompo- nente soll auch in diesem Fachartikel Berücksich- tigung finden, wobei der Fokus auf das nicht Wiederverschließen von Probeöffnungen gerichtet ist. Dies insbesonde- re im Blickfeld der Begutachtung von Feuchtigkeitsschäden und/oder einem mikrobiellen Befall. Der Umweltbundesamt Leitfaden 1 empfiehlt bei einem vermuteten Schimmelpilzbefall größer 20 cm 2 (Kategorie 2 und 3 des Leitfadens) Überbrü- ckungsmaßnahmen (Sofortmaßnahmen), um die Exposition 2 der Nutzer durch luftgetragene Bio- masse auf ein Minimum zu reduzieren. Den Sachverständigen ist dies zwar bekannt, viele würdigen dies jedoch während ihrer Arbei- ten am Objekt zu wenig. Sachverständige sind aus gutem Grund häufig sehr großzügig bei der Öffnung von Konstruktionen, um durch die In- augenscheinnahme oder durch eine Probeent- nahme einen Schimmelpilzbefall in und/oder auf Baustoffen nachzuweisen. Diese Probeöffnungen werden jedoch zumeist nicht wieder verschlos- sen (Bild 11 und 12). Die Autoren möchten mit den sich hier auf- drängenden Fragestellungen bei einem Nicht- verschließen einer solchen Probeöffnung durch die Sachverständigen mit zwei Fallbeispielen und einer juristischen Betrachtung zur Diskus- sion anregen. Fachliche Betrachtung Häufig werden Sachverständige zu Bewoh- nern gerufen, die unter Symptomen leiden, wel- che durch Schimmelpilze ausgelöst worden sein könnten. Insbesondere bei Betroffenen, die bei einer vorübergehenden Nichtnutzung der eige- nen Wohnräume, z. B. während eines Urlaubes, eine erhebliche Reduzierung, bzw. eine voll- ständige Genesung der Krankheitssymptome bei sich feststellen. Sieht der hinzugezogene Sachverständige für den Ausschluss, bzw. für die Bestätigung eines Schimmelpilzbefalles die Notwendigkeit, Konstruktionen öffnen zu müssen, so sollte dies auch unter der Prämisse geschehen, solche Pro- beöffnungen wieder zu verschließen. Betroffene schilderten eine Zunahme der Symptome bei nicht ausreichender Würdigung dieser Vorgehensweise. Es bleibt bei einer Schim- melpilzuntersuchung in Verbin- dung mit einer geöffneten Bau- teilkonstruktion zu befürchten, dass es zu einer Kontamina- tionsverschleppung kommen bzw. eine vorhandene intensi- vieren kann. Das heißt, die Ex- position² der Nutzer nimmt zu. Fall 1: Das betreffende Objekt ist eines von 40 glei- chen, bzw. ähnlich konzipierten Einfamilien- Doppelhaushälften. Es handelt sich um eine Doppelhaushälfte mit mediterraner Architektur. In mehreren Objekten klagten die Nutzer, insbesondere Kinder, über Atemwegsbeschwer- den. Fast gleichzeitig traten in den ersten Win- termonaten nach dem Einzug kleine Feuchtig- keitsflecken im Deckenbereich des Dachgeschos- ses auf (Bild 1). Die Klärung der Ursache stand aus sach- verständiger Sicht an. Erwähnenswert ist, dass es sich bei den sich darstellenden bräunlichen Feuchtigkeitsflecken im Deckenbereich unter der Flachdachkonstruktion um relativ kleine Schäden handelte, die kaum wahrgenommen wurden. Zur Klärung der Ursache entschied sich der Sachver- ständige zur Konstruktionsöffnung. Da es sich bei dem betroffenen Raum im Dachgeschoss um das Schlafzimmer (Bild 2) und somit um eine hochwertige Nutzung handelte und die Nutzer bereits unter Atemwegserkrankungen litten, wurde sicherheitshalber der Bereich der Probeöffnung der Gefährdungsklasse 3 der Hand- lungsanleitung der Bau-BG zugeordnet (BGI 858). Dazu wurden eine Abschottung aus Folie und Dachlatten eingebaut und eine Einkam- merschleuse und ein Unterdruckhaltegerät mit HEPA-Filter in die Abschottung integriert (Bild 3). Zusätzlich wurde ein H1–Sauger installiert, um den anfallenden Grobschmutz während des Rückbaus kontrolliert abführen zu können (Bild 4). Dieser schwere Sauger wurde im Außenbe- reich installiert, wobei der Saugschlauch über das Auge des offenen Treppenhauses durch die Ab- schottung in den Schwarzbereich geführt wurde. Nach diesen umfangreichen vorbereitenden Maßnahmen erfolgte eine großzügige Öffnung von 3 Sparrenfeldern von der Traufe bis zum First. Dabei wurde festgestellt, dass der Dach- aufbau von unten nach oben wie folgt ausge- führt wurde: gischen Diagnostik des Echten Hauschwamms (Serpula lacrymans) auf klassischen Nährmedien tritt immer wieder das Problem des Überwach- sens dieses Pilzes durch schneller propagierende Konkurrenten auf. Dadurch gestaltet sich in der Praxis die Quantifizierung dieses Organismus als langwierig und schwierig. Um Abhilfe zu schaf- fen wurde von uns ein real-time PCR-Testsystem entwickelt und erprobt, das es erlaubt, den Ech- ten Hausschwamm und in Zukunft auch andere holzschädigende Pilze schnell und zuverlässig zu quantifizieren.“ Am Freitagvormittag wird der fachliche Teil eröffnet vom Kollegen Dipl.-Ing Jens Engel mit wichtigen und interessanten Einbli- cken zum Thema „Hydrophobierung von Bau- stoffen anhand des WTA-Merkblattes 3-17-10/D – Hydrophobierende Imprägnierung von minera- lischen Baustoffen“. Der Abschluss der Tagung steht im Zeichen des Büroalltags im Sachverständigenbüro. Unter dem Vortragstitel „praxisgerechte Software für das Sachverständigenbüro ‚Gutachtenmanager‘ und ‚Fixfoto‘ “ werden von den Referenten Jens Kestler und Dipl.-Ing. Ralf Hunstock leistungs- fähige Softwarelösungen aufgezeigt, die speziell für die Sachverständigenarbeit entwickelt wurden und die die routinemäßigen Arbeiten zur Verwal- tung von Untersuchungs- und Gutachtenaufträ- gen sowie zur Bearbeitung und Einbindung von digitalen Fotos erleichtern. DHBV Mitglieder oder Gäste, die an der Ta- gung teilnehmen möchten und nicht Mitglieder (Vollmitgliedschaft und Mitgliedschaft auf Probe) des Fachbereichs Sachverständige sind, haben auch in diesem Jahr die Möglichkeit dazu. Es wird hierfür ein Kostenbeitrag für DHBV-Mitglieder in Höhe von 150,00 € , für WTA-Mitglieder in Höhe von 200,00 € und für Nicht-Mitglieder in Höhe von 250,00 € erhoben. Sie erhalten mit Ihrer Anmeldung von der Bundesgeschäftsstelle eine Rechnung. Der dort ausgewiesene Betrag ist im Vorfeld der Tagung auf das Konto des DHBV zu überweisen. Am Donnerstagabend ab 19.30 Uhr wird der traditionelle Stammtisch mit thüringischen Spe- zialitäten vom Grill auf dem Außengelände des Hotels stattfinden. Alle Teilnehmer der Tagung sind hierzu herzlich eingeladen. Für Mitglieder des Fachbereichs ist das Buffet kostenfrei, Ge- tränke müssen allerdings von jedem selber be- zahlt werden. Für Partner der Tagungsteilneh- mer und Nichtmitglieder des Fachbereichs die ebenfalls am Stammtisch teilnehmen, wird eine Kostenpauschale für das Buffet (ohne Getränke) in Höhe von 30,00 € erhoben. Alle Infos zur Tagungsanmeldung und zum Hotel finden Sie im öffentlichen Bereich auf der DHBV-Homepage „ www.dhbv.de“ . Probeöffnung durch Sachverständigen bei akuten Schimmelpilzbefall Fachbereiche Schimmelpilze Es schreibt für Sie: Dipl. Ing. Norbert Becker Fachbereichs- leiter Schimmelpilze Aehlemaar 12 51467 Bergisch Gladbach Telefon: (02202) 863853 Telefax: (02202) 863854 E-Mail: becker@dhbv.de

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