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Schützen & Erhalten · September 2010 · Seite 10 Fachbereiche Holzschutz BORACOL 20 Z-58.2-1485 j Bekämpfend gegen Insekten j Vorbeugend gegen Pilze Hohes Penetrationsvermögen, auch bei trockenem Holz (ab 10% Holzfeuchte), z.B. KVH. Einwandern in Trockenrisse aufgrund der niedrigen Oberflächenspannung. Als reines Borsalz für Innenräume gut geeignet. Blumenstraße 22 · 21481 Lauenburg Telefon (0 41 53) 22 82 · Fax (0 41 53) 58 22 26 www.lavtox.com Tiefschutz mit Bor Wir freuen uns auf Ihre Anfrage! Vorbeugender oder bekämpfender Holzschutz Nur Holzschutzmittel anwenden die eine Zulassung besitzen Holzschutzfirmen sind gut beraten, gewissenhaft das Umfeld auf eventuell versteckte Holzbautei- le abzusuchen. Im vorliegenden Fall musste der gesamte Estrich ausgebaut und der Unterbau ca. 15 cm tief ausgekoffert werden. In den meisten Altbauten besteht der Kel- lerfußboden aus einem in Erd-, Sand-, Kies-, Splitt- oder Schlackeschüttung gelegten Zie- gelfußboden. Wird direkt darauf Holz gelagert, kann es schnell zu einer Entwicklung kommen, die im Bild 5 dargestellt ist. Dabei breitet sich das Myzel des Echte Hausschwamms, ständig auf der Suche nach Feuchtequellen, im Fugensystem der Ziegel und im Untergrund aus (Bild 6). Ob er dort wieder auf abbaubare Substanz stößt, kann nie sicher ausgeschlossen werden. Deshalb ist es im Rahmen einer Schwammbekämpfung erforderlich, die Ziegel im Befallsbereich auf- zunehmen, den Untergrund zu überprüfen und diesen ggf. auszukoffern. Eine Behandlung des Untergrundes mit einem Schwammsperrmittel ist nicht erlaubt. Diese Maßnahmen sind untrennbarer Bestand- teil einer fachgerechten Schwammbekämpfung. Verzichtet man darauf, so besteht einerseits das Risiko eines neu entstehenden Schwammbefalls und andererseits einer weitaus größeren Ausbrei- tung, als ursprünglich angenommen. Triflex ProDetail ® Bauwerksabdichtung Triflex Beschichtungssysteme GmbH & Co. KG Karlstraße 59 | D-32423 Minden Tel. +49 57138780-0 Fax +49 57138780-738 info@triflex.de | www.triflex.de Ein Unternehmen der Follmann-Gruppe Der Spezialist für Flüssigkunststoff Lösungen mit Triflex sind besonders sicher. � Abdichtung mit vliesarm. Flüssigkunststoff � Naht- und fugenlose Abdichtung aller Anschlüsse und Details � Elastisch und dynamisch rissüberbrückend � Wurzel- und rhizomfest nach FLL � Schnelle Aushärtungszeiten (ca. 45 Min.) � Verarbeitbar bis -5 °C � AbP nach Bauregelliste A – DIN 18195 Objektreferenzen aus über 30 Jahren beweisen die Qualität der Triflex-Systeme. Nutzen Sie diese Vorteile! Anzeige FlachdŠcher 92x135.indd 16.03.09 14:20 Die Holzschutzmittel, die ein anwendender Betrieb einsetzen darf, bedürfen einer bauauf- sichtlichen Zulassung des Deutschen Institutes für Bautechnik (DIBt). Diese Zulassung muss nicht mit der Zulassung nach dem Chemikalien- gesetz identisch sein. Nunmehr sind die Zulassungen für etliche, auf dem Markt befindliche Holzschutzmittel im Mai 2010 ausgelaufen. Die Zulassung anderer Holz- schutzmittel läuft zum Jahresende 2010 aus. Sollten bis dahin also keine neuen Zulassun- gen erfolgen, oder aber noch bestehende Zulas- sungen verlängert werden, macht sich – spätes- tens ab dem 01. 01. 2011 – der Anwender, der diese Mittel einsetzt, eines Verstoßes schuldig, der mit einem Bußgeld oder sogar (theoretisch) mit einer Strafe geahndet werden kann. Die Problematik liegt darin, dass das DIBt – aus welchen Gründen auch immer – mit der Bearbeitung der Zulassungsanträge nicht nach- kommt. Offenbar gab es in der Vergangenheit auch interne Kommunikationsprobleme des DIBt mit dem Umweltbundesamt (UBA) und dem Bunde- sinstitut für Risikobewertung (BfR). Hinzu kommt, dass das Bundesinstitut für Bautechnik nicht der Aufsicht einer eigenen Überwachungsbehörde unterliegt. Es ist zur Zeit offenbar so, dass man sich auf einen „rechtsfreien“ Raum zubewegt. Eine rechtliche Lösung könnte nur darin bestehen, dass – ggf. auf politischen Druck – das DIBt rechtzeitig Zulassungen erteilt oder verlängert – oder zunächst eine Ausnahmegenehmigung für die Verwendung der noch auf dem Markt befind- licher Holzschutzmittel erteilt.Hilfsweise käme auch eine rechtliche Tolerierung der Anwendung auf dem Markt befindlicher Holzschutzmittel in- nerhalb einer Übergangsfrist in Betracht. Im Gegensatz stellt sich aber auch die Frage, ob nicht diejenigen Firmen, die eventuell ab Ja- nuar 2011 keine Holzschutzmittel mehr einsetzen dürfen, nicht ihrerseits Regressansprüche stellen können, wenn die zuständigen Behörden bis da- hin keine Regelung getroffen haben. Rechtsanwalt Omankowsky, Köln siehe auch Artikel in der Rubrik Rechtsberatung zur Problematik der Zulassung nach dem Chemikaliengesetz

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