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Schützen & Erhalten · September 2010 · Seite 17 Neue IFS-Broschüre zum Thema „Befangenheit“ Herausgeber: Institut für Sachverständigenwe- sen e.V., Hohenzollernring 85–87, 50672 Köln Autor: Rechtsanwalt Dr. Peter Bleutge ISBN: 978-3-928528-10-8, 3. Auflage 2010, Preis: 23,50 € (inkl. MwSt. und Versand) Unparteilichkeit ist eine der her- ausragenden Pflichten des Sachver- ständigen. Allein die Besorgnis der Befangenheit kann zur Ablehnung und in schwerwiegenden Fällen zum Verlust der Vergütung führen. Ab- lehnungsanträge sind in Gerichts- verfahren fast schon zur Regel ge- worden. Die Rechtsprechung lässt oft keinen roten Faden erkennen. Der Sachverständige ist – meist un- verschuldet – der Leidtragende. Wie können Sachverständige einer Ab- lehnung vorbeugen? Und was kön- nen sie tun, wenn der Ablehnungs- antrag auf dem Tisch liegt? Die überarbeitete dritte Auflage der IfS-Broschüre „Ablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit“ bietet mit ihrem völlig neuen Konzept unter dem neuen Titel „Abgelehnt wegen Befangenheit – Vermeidung und Handlungsstrategien“ ganz konkrete Hilfen für die Praxis. Die Broschüre stellt die Rechtslage in Form eines Fragen- und Antworten- katalogs dar, erläutert die Fallgrup- pen in alphabethischer Reihenfol- ge und gibt dem Sachverständigen Fachbereiche Sachverständige gleichzeitig Tipps und Ratschläge, wie er das Risiko einer Ablehnung vermeiden oder zumindest mindern kann; dazu werden zehn Gebote zur Neutralität vorgestellt, deren Ein- haltung jeweils abgefragt wird. Ein Literaturverzeichnis gibt eine Über- sicht über den Stand der Auffassun- gen in der Wissenschaft. In der alphabetisch geordneten Darstellung der einzelnen Sachver- halte, die zur Ablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit führen können, werden immer einige präg- nante Gerichtsentscheidungen bei- spielhaft zitiert. Bei den Themenbe- reichen „Verlust der Vergütung bei grober Fahrlässigkeit“ und „Befan- genheitsfallen bei der Ortsbesichti- gung“ wurde auf eine umfassendere Wiedergabe der Gerichtsentschei- dungen geachtet, weil diese Infor- mationen für Sachverständige von erheblicher finanzieller Bedeutung sind – im Streitfall kann dann die einschlägige Rechtsprechung zitiert werden. Auf die Aufzählung sämt- licher veröffentlichter Gerichtsent- scheidungen, wie sie noch in der zweiten Auflage der Broschüre er- folgte, wird in der neuen Auflage verzichtet, weil dann der Rahmen der Broschüre gesprengt würde. Die wichtigsten Entscheidungen zur Ablehnungsproblematik der letz- ten 20 Jahre finden sich in den „IfS-Informationen“ oder können aus dem „IfS-Wissensforum“ unter www.ifsforum.de herunter geladen werden. Abgelehnt wegen Befangenheit Vermeidung und Handlungsstrategien Injektions- Programm Injektionsprogramm für Bauabdichtung und Bausanierung Problemlose Rißverpressung Bitte fordern Sie unser aktuelles Injektionsprogramm an! PPW-POLYPLAN-WERKZEUGE GMBH Riekbornweg 20 • D-22457 Hamburg Tel. 040 / 55 97 26-0 • Fax 040 / 55 97 26 65 www.polyplan.com • E-Mail: ppw@polyplan.com www. i n j e k t i o n s p a c k e r. d e CavaStop 300 gegen feuchte Mauern Leicht zu verarbeiten und besonders langlebig ist die CavaStop 300 Horizontalsperre der Neisius Bautenschutz, und dazu ein deutsches Marken- produkt. Die ausgewogene Zusammensetzung aus verschiedenen Komponenten wie Impräg- nierstoffe, Spezialharze, Naturharze und Öle macht aus CavaStop 300 eine nahezu unver- rottbare Kunstharzkautschuk-Isolierschicht, die in kürzester Zeit wasserundurchlässig ist. Bei allen mineralischen Baustoffen können diese Kapillarwassersperren eingesetzt werden. Auf dieses giftklasse- freie Produkt erhalten Sie 10 Jahre Garantie. Informationen erhalten Sie von: Neisius Bautenschutzprodukte 18225 Kühlungsborn · Alte Gärtnerei 29 Telefon 038293 - 433030 · Telefax 038293 - 433032 Mobil 0171 - 4128460 E-Mail: neisius@t-online.de · Internet: www.cavastop.com Wir suchen noch Fachbetriebe für die Verarbeitung Möchten auch Sie unser Produkt verarbeiten? Rufen Sie uns an. Foto: Thorben Wengert/pixelio.de
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