S&E Glossary

Schützen & Erhalten · Dezember 2019 · Seite 30 FACHBEREICHE I SCHIMMELPILZE Trocknen oder Ausbauen? Umgang mit Schimmelschäden in Fußböden Sachkundiges Vorgehen erforderlich Kommt es zu einem Leitungswasserscha- den, zählt jeder Tag, um nachfolgende Schimmelschäden zu vermeiden. Daher wird bei durchfeuchtetem Mauerwerk so schnell wie möglich die Bauteiltrocknung aufgebaut und in Betrieb genommen. Wenn notwendig, werden Putze, Fliesen oder Kunststofftapeten entfernt, damit die Abtrocknung des Mauerwerks nicht beeinträchtigt wird (2). Zeigt sich bereits zarter Flaum oder ist der Befall Schimmel deutlich erkennbar, dann wird vor der technischen Trocknung befallenes Bauma- terial rückgebaut. Soweit notwendig und mit Sicherheitszuschlag. Kein Zauberwerk, sondern sachkundiges Vorgehen. Das gilt grundsätzlich auch für Fuß- bodenkonstruktionen. Wird schnell getrocknet, so wird ein Schimmelbefall vermieden und die Fußbodenkonstruktion erhalten, zumindest in der Theorie. Doch gerade bei Fußbodenkonstruktionen kann es Fallstricke geben, die den Trocknungserfolg aus mikrobiologischer Sicht in Frage stellen (2, 7). Da kann nach der Trocknung dennoch der Rückbau anstehen. Schauen wir mal, warum das passieren kann und wie es diese Klippen zu umschiffen gilt. Erstmal mit dem Trocknen anfan- gen und dann doch ausbauen? Auch eine Bauteiltrocknung muss geplant werden! Was hierbei zu beachten ist, wird ausführlich im WTA-Merkblatt 6-16 (Ausgabe 01.2019/D): „Technische Trocknung durchfeuchteter Bauteile: Planung, Ausführung und Kontrolle“ dargestellt und soll hier nicht wiederholt werden. Schauen wir jedoch auf die biologische Komponente, so ist es vorab am wichtigsten, die Art des eingetragenen Wassers festzustellen. Wenn es zu einem Havarieschaden mit fäkalhaltigem Wasser (siehe auch S&E 4/2018 Umgang mit Fäkalschäden), Heizöl oder Schwarzwasser gekommen ist, können die üblichen Trocknungsmaß- nahmen der Estrich-Dämmschicht, der Hohlräume und massiven Bauteile nicht angewendet werden. Je nach Ausmaß und Belastung der betroffenen Bauteile ist ein Rückbau erforderlich. Erst danach kann bei Einhaltung des Arbeitsschutzes mit einer Trocknung der durchfeuchteten Bauteile begonnen werden (9). Das ist also ein recht einfaches Szenario: Rückbau vor Trocknung. Auch Schäden durch Hochwasser können in dieses Szenario eingeordnet Bild 1: Estrich auf Trennlage: Eine Trocknung im Unterdruckverfahren ist nicht möglich! Hier ist unabhängig vom biologischen Sta- tus der Rückbau aus technischen Gründen zu empfehlen. (Bei geringer Durchfeuch- tung ist nach Bewertung durch einen Sach- verständigen ein Abtrocknen bei Rückbau der Fliesen über eine Raumlufttrocknung möglich. Voraussetzung: es ist keine mikro- bielle Belastung vorhanden! (2, 7) Bild 2: Gussasphaltestrich mit Holzfaser- dämmplatten und Schüttung. Hier erfolgt ein Rückbau aus hygienischen und tech- nischen Gründen: der Abwasserschaden liegt mehr als 3 Monate zurück, die Mate- rialien sind leicht besiedelbar (die Holzfa- serplatte hat bereits die Konsistenz eines nassen Kekses), Holzfaserplatte und Schüt- tung können nicht erfolgreich getrocknet werden. Bild 3: Schwimmender Estrich mit EPS-Tritt- schalldämmung. Hier kann sofort getrock- net werden, wenn das Schadensereignis einmalig auftrat, schnell festgestellt wurde und die Trocknung innerhalb eines Monats abgeschlossen ist. Tabelle 1: Aus dem Schimmel-Leitfaden 2017 entnommene Tabelle zur mikroskopischen Bewertung von Polystyrol aus der Fußbodenkonstruktion.

RkJQdWJsaXNoZXIy OTg3NzQ=