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Schützen & Erhalten · Juni 2010 · Seite 10 vom Echten Hausschwamm kennen. Dies lässt den Schluss zu, dass der Pilz, auch beim Über- wachsen von anorganischem Material, auf ein sehr feuchtes Milieu angewiesen ist. Wirtschaftliche Bedeutung Obwohl der Pilz Eigenschaften entwickelt (Myzele durchwachsen Mauerwerk, intensiver Zelluloseabbau), die an die des Echten Haus- schwamms erinnern, braucht und darf er nicht analog zum Echten Hausschwamm bekämpft werden. Demzufolge ist, wie bereits oben er- wähnt, die Pilzart in die Gruppe der Nassfäule- pilze einzuordnen. Frühere Meinungen, diesen Pilz mit chemi- schen Mitteln auch im Mauerwerk zu bekämpfen, resultieren einerseits aus der Verwechslungsge- fahr mit dem Echten Hausschwamm. Dies kann heutzutage durch ausgereiftere und modernere Analysemethoden (z. B. molekularbiologisch) sowie durch die Sensibilisierung der Fachleute nahezu ausgeschlossen werden. Andererseits dür- fen die vom DIBt (Deutsches Institut für Bau- technik) zugelassenen chemischen Schwamm- sperrmittel „nur in den Bereichen verwendet werden, in denen Hausschwammbefall im Mau- erwerk vorliegt…“. Demzufolge ist es ausreichend, das vom Gelbrandigen Hausschwamm bzw. der Kiefern- Fältlingshaut befallen Holz auszubauen, My- zele und Fruchtkörper auf der Wandoberfläche mechanisch zu entfernen und (dies ist das Ent- scheidendste) die Feuchteursache nachhaltig zu beseitigen. Unter Berücksichtigung der oben genannten Bekämpfung und der seltenen Pilzfunde dürfte die wirtschaftliche Bedeutung des Gelbrandigen Hausschwamms relativ gering sein. Bildnachweis: Bild 1 bis 7 Ing.-Büro E. Flohr GmbH Pedro Gerstberger Bekämpfende Holzschutzmittel ade? Mitteilung an alle ausführenden Holzschutzfirmen Fachbereiche Holzschutz Seit etwas mehr als einem Jahr liegt uns das aktuelle Holzschutzmittelverzeichnis, 57. Auf- lage, Stand: April 2009 vor. Darin wurden 23 + 1 bekämpfende Holzschutzmittel (ein weiteres Borsalzpräparat wurde nach Redaktionsschluss zugelassen) aufgeführt. Seit etwa Mitte Mai 2010 haben 21 von 24 Holzschutzmitteln mit bekämpfender Wirksamkeit ihre Geltungsdauer erreicht (einige noch eher), dass heißt, die Zu- lassung dieser Mittel ist abgelaufen! Bei den zurzeit noch zugelassenen (Zulas- sung läuft erst im Dez. 2010 aus) bekämpfenden Holzschutzmitteln handelt es sich um: – Koranol ib combi Fa. Kurt Obermeier GmbH & Co. KG – Basiment Holzwurm BV/P Fa. DESOWAG GmbH – Basiment Holzwurm- und Pilz Combi LH Fa. DESOWAG GmbH Die o. g. Mittel sind ausnahmslos lösemittel- haltige Produkte mit schneller Wirksamkeit ge- genüber Insekten. Als Wirkstoffe beinhalten sie alle Permethrin (Herbizid) und zwei von ihnen zusätzlich Tebuconazol (Fungizid). Auf- grund des Zulassungsbescheides dürfen die te- buconazolhaltigen Holzschutzmittel „nicht für Holzbauteile in Aufenthaltsräumen und zuge- hörigen Nebenräumen“ eingesetzt werden. Ist es beispielsweise notwendig in Rahmen einer Schwammbekämpfung benachbarte Holzbauteile mit einem gegen Pilze vorbeugenden Mittel zu schützen…so steht zurzeit kein zugelassenes Mittel zur Verfügung. Für eine Bekämpfung eines aktiven Insek- tenbefalls, beispielsweise an Balkenköpfen oder in einem Dachstuhl, kann nur auf ein(!) perme- thrinhaltiges Holzschutzmittel zurück gegrif- fen werden. Sämtliche wässrige Borsalzpräparate, die aufgrund ihrer Risikobewertung gegenüber der Umwelt und des Menschen günstiger einzu- schätzen sind, dürfen rein formell nicht zum Einsatz kommen. Der DHBV hatte sich noch im Mai 2010 schriftlich mit der Bitte an das DIBt gewandt, diese, für die handwerklichen Verarbeiter mehr als unbefriedigende Situation aufzuklären. Eine Antwort lag zum Redaktionsschluss noch nicht vor. Bild 7: Vom hautartigen und strangförmigen Myzel werden Putzflächen überwachsen. Bild 6: Typischer Befallsort in einer durchfeuchteten Badezimmerdecke.

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