S&E Glossary
Fachbereiche Bautenschutz W assereindringwiderstand“ 7) komplettieren die Anwendung. Die als „Zebra-Abdichtung“ be- kannte „Hosenträger mit Gürtel“-Abdichtung von wu-Betonkellern, bei denen die Stoß-/Arbeitsfu- genabdichtung 30cm breit mit KMB abgedichtet werden, sind nach diesem Richtlinienteil, dem Anhang1, geregelt. Selbstverständlich sind auch für diese Art der Bauwerksabdichtung alle von der Richtlinie gemachten allgemeinen Angaben der Teile AundB zu berücksichtigen. In der Ver- gabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) werden unter Punkt 0.3 die notwendigen Hinweise zu Einzelangaben bei vorab genannten Abweichungen von den beschriebenen Anwen- dungsbereichen der DIN 18195 gemacht. In den Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV), der DIN 18336 heißt es unter „0.3.1 Wenn andere als die in dieser ATV vorgesehenen Regelungen getroffen werden sollen, sind diese in der Leistungsbeschreibung eindeu- tig und im Einzelnen anzugeben. 0.3.2 Abwei- chende Regelungen können insbesondere bei den Abschnitten 3.2 bis 3.10 in Betracht kommen.“ 8) , wie z. B. unter Punkt 3.5 die Abdichtung gegen von außen drückendes Wasser aufgeführt ist. In- teressant ist, dass dieses Dokument entsprechend der aktuellen Entwicklung des Baugeschehens fachtechnisch überarbeitet und mit Stand 12’09 im April 2010 veröffentlicht wurde. Im Anhang 1 der Richtlinie für die Planung und Ausführung von Abdichtungen mit kunst- stoffmodifizierten Bitumendickbeschichtungen werden die notwendigen Hinweise für die ver- tragliche Vereinbarung gegeben und auf das Protokoll des Aufklärungsgespräches zwischen Auftraggeber- und Auftragnehmer verwiesen. Der Text des Protokolls sollte dabei folgenden Satz beinhalten: „Der Auftraggeber erklärt, vom Auf- tragnehmer über das Abweichen der angebotenen Ausführungsart von den anerkannten Regeln der Technik umfassend informiert worden zu sein. Der Zebra-Abdichtung.
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