S&E Glossary

Fachbereiche Schimmelpilze Dieses Merkblatt wendet sich an Sachver- ständige, Planer und Ausführende. Grundlage aller Maßnahmen, die eine fach- gerechte Schimmelpilzbeseitigung umfassen, ist die Erforschung der Ursachen, die zum mi- krobiellen Befall (Schimmelpilze und Bakterien) geführt haben. Häufige Fehleinschätzungen der vorhande- nen Baukonstruktionen z.B. Bauzustandsuntersu- chungen und in deren Folge mangelhafte Instand Zu viele Möglichkeiten der Schimmelpilz- beseitigung, der Schimmelpilzdesinfekti- on, der Schimmelpilzprävention aber auch der Schimmelpilzsanierung werden heute auf dem Markt angeboten. Ohne Regelwerke im Bereich der „fachgerechten Schimmelpilzbeseitigung in Innenräumen“ ist der faire Umgang zwischen den Anbietern und den Dienstleistern nicht möglich. Die Produkte versprechen einiges, doch den Erfolg muss der Dienstleister garantieren. Als problematisch zu bewerten ist, dass das „normale Handwerksun- ternehmen“ nicht in der Lage ist, Produkte zur Schimmelschadenbeseitigung zu bewerten, die Inhalte kennt oder deren Wirkmechanismen nach- vollziehen kann. Wie und evtl. mit welchem Pro- dukt kann man den abschließenden Erfolg einer Schimmelpilzbeseitigung gewährleisten? Hier machen die schwarzen Schafe unter den Herstellern sich das Unwissen der potenziellen Anwender zu nutze. Um hier mehr Licht in das Dunkel zu brin- gen, hat sich der Deutsche Holz- und Bauten- schutzverband entschlossen, ein Merkblatt für die fachgerechte Schimmelpilzbeseitigung zu veröffentlichen. Dieses Regelwerk ist angelehnt an die offiziell heraus gegebenen Publikationen des Bundesumweltamtes, des Landesgesund- heitsamtes Baden-Württemberg sowie der Bau- berufsgenossenschaft und soll nicht mit diesen in Konkurrenz stehen. Primär befasst sich dieses Merkblatt mit der fachgerechten Schimmelpilz- schadensbeseitigung in Innenräumen. Schimmel- pilzkonzentrationen und Luftmessungen, die ein- zusetzende persönliche Schutzausrüstung sowie die Planung einer fachgerechten Schimmelpilz- schadensbeseitigung sind ebenfalls Inhalt, aber nicht Hauptbestandteil dieses Merkblattes. setzungs- planung und/oder Ausfüh- rung sind häufig Ursachen für einen Wiederbefall und den daraus resultierenden möglichen Krankheitssymp- tomen beim Nutzer und Sanierer. Der Erfolg von Sanierungsmaßnahmen bei einem mikrobiellen Befall, ihre Qualität und Dauerhaftigkeit, setzt den Einsatz erfahrener Fachleute voraus. Methoden zur Beurteilung des befallen Bereiches wie auch die Bewertung der Untersuchungsergebnisse müssen im Rahmen der Schadensdiagnose nach einheitlichen Vor- gehensweisen und Kriterien erfolgen. Unter Schadensdiagnose ist die Gesamtheit aller Maßnahmen zu verstehen, die zur Erfassung eines bestehenden mikrobiellen Befalles, seines Zustandes und zur Klärung der Schadensursachen und der daraus abzuleitenden Instandsetzungs- planung erforderlich sind. Ziele dieses Merkblattes sind: – Dem Planer, dem Sachverständigen und auch dem ausführenden Fachbetrieb Informatio- nen über den fachgerechten Ablauf einer Schimmelschadensbeseitigung an die Hand zu geben. – Wissenschaftlich anerkannte und reprodu- zierbare Methoden der Schimmelpilzanalyse aufzuzeigen. – Den Weg für das richtige erkennen und be- urteilen eines Schimmelpilzschadens darzu- stellen. – Fachgerechte Methoden zur Schimmelpilz- beseitigung aufzuzeigen. Das DHBV-Merkblatt zur fachgerechten Schimmelpilzbeseitigung in Innenräumen ist da Merkblatt Nr. 01/10/S Es schreibt für Sie: Dipl. Ing. Norbert Becker Fachbereichs- leiter Schimmelpilze Aehlemaar 12 51467 Bergisch Gladbach Telefon: (02202) 863853 Telefax: (02202) 863854 E-Mail: becker@dhbv.de Schützen & Erhalten · Juni 2010 · Seite 20 Bild 1 Bild 2: Einseitiger Ausbau einer Trockenbauplatte aus einer Trocken- bauwand. Nach einem Wasserscha- den ist es zu einem Schimmelpilzbefall gekommen. Ent- sprechend BGI 858 der BG Bau wären hier sogar die Arbeiten ohne Schutzmaßnahmen möglich gewesen, hätte man im Vor- feld des Rückbaus die Trockenbau- platte mit Selbst- klebefolie versehen. Bild 3: Leichter Schimmelpilzbefall auf der Tapeten- oberfläche nach einem Wasserscha- den. Nach BGI 858 sind nach dem Über- streichen des sicht- baren Schimmel- pilzbefalls für das Entfernen der Tape- te keine Schutzmaß- nahmen not- wendig.

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