S&E Glossary
die Instandsetzung und der Sanierung machen. http://www.wta.de/de/wta-merkblaetter . Alle Merkblätter der WTA weisen auf der Rückseite des Deckblattes darauf hin, dass die Angaben in dem jeweiligen Merkblatt sich auf den derzeitigen Stand der WTA vorliegen- den Kenntnisse stützen. „Die WTA kann jedoch keinerlei Haftung übernehmen. Vorschläge oder Einwände, die gegebenenfalls bei einer Neuauf- lage berücksichtigt werden können, sind an die Geschäftstelle der WTA zu richten. Bei Streitfäl- len ist die deutsche Fassung gültig. Den auftrag- vergebenden Architekten, Denkmalpflegeämtern und den staatlichen, kommunalen und kirchlichen Bauämtern wird nahegelegt, auf dieses und die weiteren Merkblätter der WTA zum Bautenschutz und zur Bauwerksinstandsetzung in Ausschreibun- gen und Aufträgen Bezug zu nehmen und deren Kenntnisnahme allen Auftragnehmern zur Aufla- ge zu machen.“ 1) Normen, Richt- und Leitlinien, Merk- blätter, Hinweise und Empfehlungen – wo ist die Wertigkeit? Hier stellt sich dem Fachmann die Frage, in- wieweit Rechtssicherheit bei der Anwendung der WTA-Merkblätter besteht. Von der WTA wurde in diesem Zusammenhang eine Rechtsanwaltskanzlei beauftragt, die Merkblätter der WTA unter dem Aspekt zu überprüfen, ob sie eine ausreichende Rechtssicherheit sowohl für die Anwender als auch für Dritte gewährleisten. Dieses Rechtgut- sachten liegt der Wissenschaftlich-Technische Ar- beitsgemeinschaft vor. Wir werden nach offiziel- ler Bekanntgabe durch die WTA zeitnah über die Inhalte des Rechtsgutachtens berichten. Welche Regelwerke der Abdichtungs- technik müssen beachtet werden? Bauwerke sind „…so zu planen und auszu- führen, dass Hygiene, Gesundheit und Umwelt von Bewohnern und Benutzern und die Dauerhaftig- keit des Gebäudes selbst nicht durch Feuchtigkeit gefährdet werden.“ 2) Für die Planung und Aus- führung von Abdichtungen sind im Wesentlichen die Konstruktions- und Bauweisenregelungen in der DIN 18195 „Bauwerksabdichtungen“ beschrieben. Die Bauwerksabdichtungsnorm besteht aus 10 Teilen und einem Beiblatt: Teil 1: Grundsätze, Definitionen, Zuordnung der Abdichtungsarten Teil 2: Stoffe Teil 3: Anforderungen an den Untergrund und Verarbeitung der Stoffe Teil 4: Abdichtungen gegen Bodenfeuchte und nicht stauendes Sickerwasser an Bodenplatten und Wänden Teil 5: Abdichtungen gegen nicht drückendes Wasser auf Decken- flächen und in Nassräumen Teil 6: Abdichtungen gegen von außen drückendes Wasser und aufstauen- des Sickerwasser, Bemessung und Ausführung Teil 7: Abdichtungen gegen von innen drückendes Wasser Teil 8: Abdichtungen über Bewegungs- fugen Teil 9: Durchdringungen, Übergänge, Abschlüsse Teil 10: Schutzschichten und Schutz- maßnahmen Beiblatt 1: Beispiele für die Anordnung der Bauwerksabdichtung Seit der ersten Überarbeitung und Veröffent- lichung der Teile 1–6 im August 2000 wurden im Jahr 2004 die Teile 8–10 eingeführt. Die Prinzip- darstellungen und Anordnungen von Bauwerks- abdichtungen wurden in einem Beiblatt im Ja- nuar 2006 von der Fachwelt nahezu unbeachtet veröffentlicht, da es lediglich der Information dient, Abdichtungsverläufe darstellt, aber keine normativen Festlegungen enthält. 3) Mit Ablauf des Jahres 2008 wurde Teil 2 (Stoffe) mit einer entsprechenden Anpassung an neue europäi- sche Produktnormen veröffentlicht und Mitte des letzten Jahres eingeführt. Neben der KMB wurden nun weitere Bauwerksabdichtungsstoffe aufgenommen, für die bis dato keine Stoffnorm existierte. Dieses wurde notwendig, um mit dem technischen Fortschritt auf gleicher Höhe zu bleiben, denn diese „Neuen Stoffe“ fanden be- reits im Normungsteil 7, für Abdichtungen ge- gen von innen drückendes Wasser, Erwähnung, wobei gleichzeitig Festlegungen zur Ausführung getroffen wurden. Mineralische Dichtungsschlämmen für Bau- werksabdichtungen wurden als MDS geregelt. „Unterschieden werden rissüberbrückende (fle- xible) und nicht rissüberbrückende (starre) mi- neralische Dichtungsschlämmen.“ 4) Die Mindestanforderungen an flüssig zu ver- arbeitende Abdichtungsstoffe im Verbund mit Fliesen- und Plattenbelägen aus Riss überbrü- ckenden mineralischen Dichtungsschlämmen und Reaktionsharzen, abgekürzt AIV (Abdich- tung im Verbund), sowie Flüssigkunststoffe für Bauwerksabdichtungen (FLK) sind in der Tabel- le 7 und folgenden im Teil 2 der DIN 18195-2, gelistet. Für den Nachweis der stofflichen Ei- genschaften dieser „neuen“ Abdichtungsstoffe gelten die „Prüfgrundsätze für die Erteilung von allgemeinen bauaufsichtlichen Prüfzeugnissen“ der Stoffe. Selbstverständlich immer in der je- weils gültigen Fassung. Zum Schutz gegen Feuchtigkeit müssen häusliche Bäder ohne Bodenablauf abgedichtet werden, wenn feuchtigkeitsempfindliche Umfas- sungsbauteile, wie z. B. Trockenbau, Stahlbau- teile, vorliegen. Als mäßig durch Feuchtigkeit beanspruchte Flächen werden Balkone und durch Spritzwasser belastete Wand- und Bodenflächen in Nassräumen des Wohnungsbaus bezeichnet, und sind nach DIN 18195/5 abzudichten. Zur Unterscheidung – als hoch beansprucht gilt, wenn es sich um „…durch Brauch- oder Reini- gungswasser stark beanspruchte Fußboden- und Wandflächen in Nassräumen wie: Umgänge in Schwimmbädern, öffentliche Duschen, gewerb- liche Küchen u. a. gewerbliche Nutzungen“ han- delt. 5) Diese Abdichtungssysteme für Wände und Böden in Nassräumen werden „…aus flächig auf- zubringenden Bauprodukten hergestellt. Sie dienen dem Schutz und der Abdichtung eines Bauwerkes gegen das Eindringen und Weiterleiten von Was- ser und Feuchtigkeit. Sie bestehen aus einer auf Böden und ggf. auf Wänden aufgebrachten was- serundurchlässigen Schicht aus unterschiedlichen Baustoffen. Darauf ist üblicherweise eine Nutz- schicht z.B. aus Platten oder Fliesen angeordnet. Bei den hierfür verwendeten Abdichtungssystemen handelt es sich in der Regel um so genannte Bau- sätze (Kits). Bausätze bestehen aus mehreren Komponenten, wie Dichtungsschicht, Einlagen, Klebern, Verstärkungsstreifen, Anschlussbänder, Manschetten etc., die auf der Baustelle zu einem Abdichtungssystem zusammengefügt werden.“ 6) Die nicht von der Hand zu weisenden Vorteile dieser AIVs sind, dass sich mit Verbundabdich- tungen mit Belägen aus Keramik oder Naturstein bereits die notwendigen Schutzschichten mit ge- ringeren Konstruktionsdicken und Aufbauhöhen ausführen lassen, als wie die in der DIN 18195- 5 beschriebenen. 7) Die hierfür notwendige Ab- dichtungstechnik wird detailliert im ZDB-Merk- blatt „Verbundabdichtungen – Hinweise für die Ausführung von flüssig zu verarbeiten- den Verbundabdichtungen mit Bekleidungen und Belägen aus Fliesen und Platten für den Innen- und Außenbereich“ beschrieben. 8) Mit druckfrischer Ausgabe, erschienen im Januar 2010, ersetzt es die Merkblattausgabe vom Ja- nuar 2005. „Die Herstellung von Verbundabdich- tungen erfordert von dem ausführenden Unter- nehmen und dessen Personal eine entsprechen- de Erfahrung und Qualifikation.“ 9) Ich möchte in diesem Zusammenhang an den „AiV-Schein“ Nähere Infos: 040-611 400 www.plan-deutschland.de Plan International Deutschland e.V. Bramfelder Str. 70·22305 Hamburg Werde Pate! Öffne deine Augen für meine Welt. AZ-92X120:. 25.01.2008 13:09 Uhr Seite 1 Schützen & Erhalten · März 2010 · Seite 12 Fachbereiche Bautenschutz
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