S&E Glossary
Schützen & Erhalten · März 2010 · Seite 15 in Verbindung mit Anlage 3 Nr. 5 EnEV erfüllt werden, d. h. dann wenn „außenseitige Beklei- dungen oder Verschalungen, Feuchtigkeitssper- ren oder Drainagen angebracht oder erneuert“ werden. Dies bedeutet, dass im Falle von Au- ßenabdichtungen im Bereich beheizter Räume die Anforderungen nach EnEV einzuhalten sind (also U ≤ 0,30W/(m²·K); je nach Bauteilaufbau ca. 12cm Wärmedämmung der WLG040 gesamt), im Bereich unbeheizter Räume nicht. Die Eigen- schaft „beheizt“ oder „unbeheizt“ bezieht sich dabei auf den Zustand der zukünftigen Nutzung! Bei „beheizt“ wird im Übrigen unterschieden in Zonen mit Innentemperaturen ≥ 19°C und denen mit Innentemperaturen von 12 bis 19° C. Auch in dem Fall der Außenabdichtung gel- ten in Gründen technischer Unmöglichkeit, in denen die Dämmschichtdicke begrenzt ist, nach Anlage 3 EnEV die Anforderungen als erfüllt, wenn die nach anerkannten Regeln der Technik höchstmögliche Dämmschichtdicke bei einem Be- messungswert der Wärmeleitfähigkeit λ =0,040 W/(m*K) eingebaut wird. Für Innenabdichtungen hingegen sind kei- ne Anforderungen zur Einhaltung bestimmter Wärmedurchgangskoeffizienten benannt. Auch in den Auslegungen zur EnEV 2009 sind hierzu keine Angaben gemacht. Bei Innenabdichtun- gen muss daher nach EnEV nicht nachträglich gedämmt werden. Andere Gründe (Gefahr der Schimmelpilzbildung, Sommerkondensation, etc.) sind natürlich immer zu überprüfen. Werden Abdichtungen bei denkmalgeschütz- ten Gebäuden erneuert, gilt nach § 24 EnEV die so genannte Ausnahmeregelung: Wenn bei Baudenkmälern oder sonstiger besonders er- haltenswerter Bausubstanz die Erfüllung der Bei nachträglicher Außenabdichtung von Außenwänden unbeheizter Räume oder denkmal - geschützter Gebäude ist eine nachträgliche Dämmung nach EnEV nicht erforderlich. Jürgen Gänßmantel, Dipl.-Ing., Ingenieurbüro Gänß- mantel, Dormettingen/ Zollernalb, Mitglied des Vorstandes WTA, Beratender Ingenieur, Ö.b.u.v. Sachverständiger für mineralische Werk- stoffe des Bauwesens, Sachverständiger für Energieeffizienz, Publikationen, Dozenten- tätigkeiten Frank Eßmann, Dipl.-Ing., tha-Ingenieurbüro Eßmann Mölln, Mitglied des Vorstandes WTA, Beratender Ingenieur, Staatlich anerkannter Sachverständiger für Schall- und Wärmeschutz, Sachverständiger für Energieeffizienz, Publikationen, Dozenten- tätigkeiten Anforderungen der EnEV die Substanz oder das Erscheinungsbild beeinträchtigen, kann von den Anforderungen der EnEV abgewichen werden. Dann ist weder an den Außenwänden noch am Flachdach eine nachträgliche Dämmung bei Aus- führung einer Abdichtung erforderlich. Fachbereiche Bautenschutz
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