S&E Glossary

Schützen & Erhalten · Dezember 2009 · Seite 10 Zu den Mindestanforderungen einer erfolg- reichen Heißluftbehandlung gehört eine ausrei- chende letale Wärmedosis. Diese kann wahlweise durch unterschiedliche Temperatur-Zeit-Verhält- nisse erreicht werden (z.B. 16h bei 50° C, 8h bei 55° C oder 2 h bei 60° C). 2.2 Inhaltliches zur DIN 68800/4 Grundsätzlich sind zur Bekämpfung Holz zer- störender Organismen Regelsanierungen durchzu- führen. Insbesondere kann bei der Bekämpfung des Echten Hausschwamms entsprechend des Gliederungspunktes 4.2 das Heißluftverfahren als Bestandteil der Regelsanierung integriert werden. Neben der Beseitigung der Feuchteursa- che, dem Ausbau geschädigter Holzbauteile und der chemischen Behandlung ist das darin inte- grierte Heißluftverfahren ein Sonderverfahren. Unter welchen Bedingungen dieses Sonderver- fahren zum Einsatz kommt, wird im oben auf- geführten Anhang E erläutert. Bezüglich des Einsatzes von Holzschutzmit- teln (Gliederungspunkt 5.2) unterscheidet die Norm zwei Produktarten: • Schwammsperrmittel • Bekämpfungsmittel gegenüber Insekten (Mit- telabhängig auch vorbeugend gegen Pilze) Letztere Produktgruppe besitzt gegenüber Insek- ten eine zeitversetzte Wirksamkeit. Bei dieser zeitversetzten Wirksamkeit (nach DIN EN 14128 im Laborversuch ermittelt) unterscheidet man drei Wirkmechanismen: – schnelle Wirksamkeit f letale Dosis nach 3 Monaten – langsame Wirksamkeit f letale Dosis nach 3 bis 12 Monaten – verzögerte Wirksamkeit f Schlupfverhinde- rung Bei Angebotsabgabe bzw. bei der Erstellung von Leistungs- texten ist diese zeitversetzte Wirksamkeit zu berücksichti- gen, um mögliche, ungerecht- fertigte, Reklamationen zu vermeiden. Die Schwammsperrmittel werden eingesetzt, um Durch- wuchssperren gegen den Ech- ten Hausschwamm im Mauer- werk zu errichten. Dafür sind sie geprüft und vom DIBt zu- gelassen. Diese Zulassung be- zieht sich ausschließlich auf den Echten Haus- schwamm. Nahe verwandte Hausschwammarten wie der Wilde Hausschwamm oder entfernt ver- wandte Fältlingshäute (Kiefern-, Sklerotien oder Kleine Fältlingshaut) zählen nicht zum Echten Hausschwamm und werden nicht mit chemischen Mitteln behandelt. Auch die in der Praxis immer wieder zu be- obachtende chemische Behandlung gegen Nass- fäulepilze (z. B. Brauner Kellerschwamm, Weißer Porenschwamm, Sternsetenpilz) ist nicht gestat- tet. Entsprechend wird im Gliederungspunkt 8.3.3 lediglich das mechanische Entfernen der ober- flächlichen Pilzbestandteile gefordert. Einem Hinweis aus dem WTA-Merkblatt 1- 2-05/D folgend wurde im Gliederungspunkt 8.2.2.2.2 eine ausschließliche Oberflächenbe- handlung (Fluten oder Schäumen) von schwamm- befallenem Mauerwerk gestattet. Dies ist mög- lich, wenn lediglich Oberflächenbewuchs und nachgewiesenermaßen keine Durchwachsung im Mauerwerks vorhanden sind. Um diesen Nachweis zu erbringen, wären äußerst gründliche Unter- suchungen erforderlich, die in der Praxis eher selten durchgeführt werden. Im Gliederungspunkt 9.2.3 (auch 9.3.9) stellt sich die Norm der Problematik der Be- fallswahrscheinlichkeit durch Hausbock bei hohem Holzalter. In der bisherigen Norm wurde von einer Zeitdauer von 60 Jahren gesprochen, bei dem eine Befallswahrscheinlichkeit stark abnimmt. Diesem Sach- verhalt folgt auch die neue Norm. Verzichtet der Fachmann aufgrund des hohen Holzalters auf eine vorbeugende chemi- sche Behandlung, so muss er folgende Sachver- halte mit ins Kalkül ziehen, die den Dachstuhl insgesamt wieder attraktiv erscheinen lassen: a. Einbau neuer, frischer Hölzer b. Die Holzkonstruktion besteht aus Bauteilen, die aus unterschiedlichen Zeiten stammen c. Klimatische Veränderungen (z.B. beim Aus- bau) d. Durch Bearbeitung der Holzoberfläche wird die „Patina“ beseitigt Es liegt also in seiner Verantwortung, zu ent- scheiden, ob eine nachfolgende Imprägnierung sinnvoll ist oder nicht. Bei der Bekämpfung der Insekten mittels Heißluftverfahren (Regelverfahren) werden im Gliederungspunkt 9.3 neben technischen Kenn- daten der Aggregate auch Messregeln bei der Temperaturüberwachung vorgegeben. So werden für einen 200 m³ großen Dachstuhl mindestens 6 Messstellen im Holz und eine in der Raumluft gefordert. Für je weitere 200 m³ werden zwei zusätzliche Messstellen im Holz erforderlich. Die Messintervalle betragen höchstens 60 min und die Messwerte sind zu protokollieren. Für die Sanierungspraxis kann festgehalten werden, dass sich gegenüber der bisherigen Norm kaum relevante Daten geändert haben. So betra- gen die Rückschnittlängen bei pilzgeschädigten Hölzern 0,3m und beim Echten Hausschwamm 1,0m (Ausnahme 0,5m). Der Sicherheitsbereich bei der Behandlung im Mauerwerk sowie bei der Entfernung von Schütt- und Dämmstoffen beträgt 1,5m. Um die letale Dosis beim Heißluftverfah- ren zur Insektenabtötung zu erreichen, sind nach wie vor 55° C über 60min notwendig. Das neue Normenwerk wurde unter Berück- sichtigung der europäischen Normen (z. B. EN 15003, EN 14128, EN 351) für den nationalen Markt erstellt. Unter anderem wurden neue Be- griffe (Gebrauchsklassen) eingeführt. Die Holz- schutznorm, wie auch alle anderen Normen, können und sollen kein Lehrbuch sein. Deren Interpretation und Umsetzung setzt Fachwis- sen voraus. Erläuternde Hinweise und Formulie- rungen werden in absehbarer Zeit in Form von Kommentaren erscheinen. 1 Bei Redaktionsschluss wurde das Erscheinen der Norm im Beuth-Verlag mit dem 30.11.09 angekündigt. Es schreibt für Sie: Dipl.-Ing. Ekkehard Flohr Fachbereichs- leiter Holz- schutz An der Hohen Lache 6 06846 Dessau Telefon: (0340) 6611884 Telefax: (0340) 6611885 E-Mail: flohr@dhbv.de Fachbereiche Holzschutz Übersicht aus Vortrag Willeitner, Nov. 2006, Deutsche Bauchemie.

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