S&E Glossary

Schützen & Erhalten · September 2009 · Seite 6 und der daraus resultierenden Zuordnung zu den Schnittklas- sen. Im Punkt 6.1 der o.g. DIN 4074 heißt es: „Schnittholz nach dieser Norm darf nur von einer dafür geschulten Fach- kraft visuell sortiert werden. Die Schulung ist auf Nachfrage gegenüber der Bauaufsichtsbe- hörde nachzuweisen.“ Dieses geschulte Personal muss also die 11 Sortierkrite- rien kennen und in der Lage sein, neben beispielsweise Ästen, Jahrringbreiten, Rissen auch Insekten- fraßgänge durch Frischholzinsekten zu erkennen. Zugegebenermaßen sind die Fraßgänge der Holz- wespe schwer zu entdecken; dies ist aber nicht unmöglich (Bild 6). Die vom Gericht gestellte Frage nach der Ursache des Mangels wird vom Gutachter teil- weise mit Beschreibungen der Lebensweise un- termauert. Fachlich richtig schreibt er: „Die Larven entwickeln sich im austrocknenden Holz zum fertigen Insekt. Durch das Trocknen des Hol- zes kann sich die Entwicklung der Larven verzö- gern…. Holzwespen gehen nicht in luftgetrock- netes Holz. Sie sind, wie oben beschrieben, an feuchtes Holz gebunden.“ Durch die teilweise missverständlichen bzw. falschen Beantwortungen einiger Fragen, wur- de durch den Richter eine Urteilsbegründung erstellt, die den (Holzschutz-)Fachmann in Er- staunen versetzt. Darin heißt es: „Trockenes Holz wird indes von den Insek- ten nicht befallen. Getrocknetes, mit Larven der Holzwespe befallenes Holz ist darüber hinaus un- bedenklich. Der Trocknungsprozess führt, wie der Sachverständige erläuterte, zu einem Absterben dingungen für die Larven dadurch ungünstiger werden. Allein durch natürliche Abtrocknung der Hölzer ist eine Abtötung der Larven nicht möglich. Die ausgewachsenen Larven verpup- pen sich vor dem Schlupf meist unmittelbar unter der Holzoberfläche. Die fertigen Insek- ten schlüpfen in den warmen Sommermonaten (etwa Juni bis September), indem sie sich bis an die Holzoberfläche durchnagen. Treffen die Imagines (erwachsenes, geschlechtsreifes Insekt nach der Verpuppung) der Holzwespe dabei auf andere dünnwandige Baustoffe (z. B. Kunststof- fe, Furniere, Bitumenbahnen) so können auch diese durchnagt werden. Auch dort entstehen kreisrunde Löcher mit bis zu 10mm Durchmes- ser. Die dadurch hervorgerufenen Sekundärschä- den können, insbesondere an Flachdächern, ein erhebliches Ausmaß annehmen. 2. Fallbeispiel Ende 2005 wurde ein Hallengebäude mit einer Flachdachkonstruktion errichtet. Die Dachkonst- ruktion besteht aus Nagelbrettbindern mit einer sägerauen Holzschalung (Fichte). Die Dachhaut wird aus einer Lage Flies, einer Kunststoff-Ab- dichtungsbahn, Dränageplatten und einer Zie- gelbruchschüttung gebildet (Bild 3). An insgesamt 16 Stellen der ca.1500m² gro- ßen Dachfläche konnten etwa ein Jahr später Leckagen festgestellt werden. In einer ersten Begutachtung (Parteigutachten) wurden an min- destens 6 Stellen Schlupflöcher bzw. Fraßgänge einer Holzwespenart nachgewiesen. Eine genaue Diagnose zeigte, dass es sich hierbei um durch- schnittlich 5mm große Schlupflöcher der Gemei- nen oder Stahlblauen Holzwespe handelt (Bilder 4 und 5), die auch die Dichtungsbahn durchfres- sen haben. Der Bauunternehmer (Kläger) forderte vom Zimmermann (Beklagter) einen Kostenvorschuss, um die Mängel zu beseitigen. Zwischen den Parteien ist streitig, ob überhaupt Mängel vorhanden sind, die zu den Undichtigkei- ten führten. An dieser Stelle müssen wir uns einmal im Re- gelwerk, insbesondere in der DIN 4074-1 (Sortierung von Holz nach der Tragfähigkeit, Nadelschnittholz) umschauen, was dort zu einem Insekten- befall gesagt wird. Alle Sor- tierklassen (S7, S10 und S13) gestatten einen Insektenfraß von Frischholzinsekten bis max. 2mm Durchmesser. Dieses wird durch die Holz- wespe (ein Frischholzinsekt) weit überschritten und stellt deshalb einen Mangel dar. 3. Juristische Bewertung Im nachfolgenden Gerichtsverfahren wurden im Rahmen des Beweisbeschlusses verschiedene Fragen formuliert. Hier sind von den insgesamt 17 Fragen nur zwei dargestellt: Hätten diese Schädlinge bei der Lieferung des Materials bereits festgestellt werden können? Die Antwort des vom Gericht beauftragten Gutach- ters lautet: „Die Fachliteratur beschreibt, dass die Fraßgänge (Bohrlöcher) durch Feuchtigkeit und Temperatur mit holzfarbenen Nagsel sich verstop- fen, so dass selbst an eingeschnittenem Holz we- der Befall noch Schaden erkennbar sind.“ Neben der nicht ganz nachvollziehbaren Formulierung sollte man sich für den zweiten Teil der Antwort die Frage stellen: Ist dem wirklich so? Irgendwann in der Kette zwischen Holzbe- und -verarbeitung erfolgt eine visuelle Sortierung Es schreibt für Sie: Dipl.-Ing. Ekkehard Flohr Fachbereichs- leiter Holz- schutz An der Hohen Lache 6 06846 Dessau Telefon: (0340) 6611884 Telefax: (0340) 6611885 E-Mail: flohr@dhbv.de Fachbereiche Holzschutz Bild 2: Angeschnittene Fraßgänge (2 × quer und 1 × längs zur Fraßgangachse) in einem Holzbrett. Links: Bild 3 – freigelegter Flach- dachaufbau zur Ermittlung der Durchfeuchtungs- ursache. Rechts: Bild 4 – herausgeschnittene Abdichtungsbahn und Schutzflies mit Schlupflöchern. Darunter ist die Schalung zu erkennen. Bild 5: Fragmente der Gemeinen Holzwespe, die in einem Fraßgang steckten.

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