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Schützen & Erhalten · Juni 2009 · Seite 9 Es schreibt für Sie: Dipl.-Ing. Ekkehard Flohr Fachbereichs- leiter Holz- schutz An der Hohen Lache 6 06846 Dessau Telefon: (0340) 6611884 Telefax: (0340) 6611885 E-Mail: flohr@dhbv.de Wenn, wie bereits erwähnt, von Bauherren aus Kostengründen Alternativen zu den traditio- nellen Schwammbekämpfungsarbeiten gefordert werden, so wird hier oftmals das Ziel verfehlt, denn eine alternative Schwammbekämpfung ist in aller Regel mit erhöhten Kosten verbunden. Warum ist das so? Bei den angebotenen Sonderverfahren wird eine Kostenreduzierung damit begründet, dass das Abschlagen des Putzes, das Freilegen und Ausbauen geschädigter Holzbauteile bzw. die Be- seitigung der Ursachen nicht erforderlich sind. Folgt man diesen Angeboten, so spart man in der Tat erst einmal viel Geld. Denn es wird verspro- chen, allein mit diesen Sonderverfahren den Ech- ten Hauschwamm ein für alle Mal zu beseitigen bzw. abzutöten. Dies trifft jedoch nicht zu. Unabhängig davon, welches Verfahren man auswählt, es ist und bleibt nur eine begleiten- de, die Regelsanierung ergänzende Maßnahme. Viel wichtiger sind, und davon hängt auch der Erfolg der Schwammbekämpfung ab, flankierende Maßnahmen, die sich ebenfalls gegen den Ech- ten Hausschwamm richten. Dies können zum Beispiel sein: – Ausbau vom Hausschwamm geschädigter, nicht mehr tragfähiger und erhaltenswürdi- ger Holzbauteile – Chemische Behandlung von zugänglichen Mauerwerks- und Holzbauteilen – Beseitigung von Feuchtequellen (undichte Dacheindeckung, aufstei- gende Mauerfeuchte, Le- ckagen an Rohrleitungen) – Sorgfältige Arbeit anderer Baugewerke (Regensicher- heit während der Dachde- ckerarbeiten, Vermeidung von unnötigen Nassprozes- sen, kein Einbau von orga- nischem Bauschutt in nicht genutzte Hohlräume) – Richtige Detailplanung (Einbau luftumspülter Bal- kenköpfe, Festlegung von Dämmmaßnahmen, Vermeidung von Konden- satbildung) – Nutzungsverhalten der Mieter und Gebäude- pflege (Vermeidung von Spritz- bzw. Plansch- wasser, Beibehaltung eines optimalen Wohn- raumklimas, Vermeidung diffusionsdichter Beläge, durch die Austrocknungen behindert werden, Einschleppung und Lagerung von infizierten Altholz, Wartung und Reinigung von Fallrohren und Regenrinnen) Denn nur die Kombination der Sonderverfahren mit den flankierenden Maßnahmen sichert den angestrebten Erfolg. Diesem Tenor folgt auch die in Kürze als Gelbdruck erscheinende DIN 68800 Teil 4. In ei- nem Anhang widmet sich dieses Regelwerk der Schwammbekämpfung mittels Heißluftverfahren. Einleitend wird unmissverständlich klar gestellt, dass dieses Sonderverfahren sich als „eine in die Regelsanierung…zu integrierende Maßnahme“ versteht. Dieses Verfahren bietet sich an, wenn an denkmalgeschützten Gebäudeteilen oder wert- vollen Kunstobjekten ein Ausbau von befallenen Hölzern nicht möglich ist. Dabei bleibt das Heißluftverfahren stets ein individuell auf das Gebäude zugeschnittener und geplanter Einzelfall. Eine routinemäßige Über- tragbarkeit von einem Bauwerk auf das andere ist nicht möglich. Diese Individualität erfordert neben der Eigenüberwachung durch den aus- führenden Fachbetrieb auch eine Überwachung und Qualitätskontrolle durch einen qualifizierten sachver- ständigen Dritten. Dieser ist dann mit dafür verantwortlich, dass an allen Bauteilen und an den thermisch ungünstigsten Stellen, unabhängig des Ma- terials, die erforderliche letale Dosis zur Abtötung der Myzeli- en des Echten Hausschwamms erreicht wird. Es sind mindes- tens folgende Temperatur-Zeit- Verhältnisse einzuhalten: 16h bei 50°C, 8h bei 55°C oder 2h bei 60°C. Neben der messtechnischen Erfassung der Endtemperatur ist auch der Temperaturver- lauf während der gesamten Heißluftbehandlung zu erfassen und zu dokumentieren. All diese Maßnahmen (Sonderverfahren und flankierende Schritte) sind minutiös festzulegen und durch versierte Fachleute zu begleiten. In aller Regel werden dann separate Bauverträge notwendig, welche die Verantwortlichkeiten und Nachkontrollen regeln. Diese separaten Werksver- tragsregelungen sind umso wichtiger, da bereits bei der konventionellen Schwammbekämpfung der Echte Hausschwamm nicht wirklich bekämpft wird. Vielmehr wird dieser durch die Schwamm- sperrmittel im Mauerwerk „eingekapselt“. Deshalb sollte diese Art der Schwammbe- kämpfung den Profis vorbehalten bleiben, die ein entsprechendes Know-how besitzen, sich regelmäßig weiterbilden und in Fachverbän- den, wie z. B. dem DHBV, einen Erfahrungsaus- tausch pflegen. Bildquelle: Ing-Büro E. Flohr GmbH Fachbereiche Holzschutz Bild 3: Partielle Heißluftbehandlung ausgewählter Knotenpunkte. Bild 4: Einsatz von Mikrowellengeräten am Kellermauerwerk. Seminar „WTA-Mauer- werksinjektion“ 8. Oktober 2009, Holzkirchen Schäden durch kapillar aufsteigende Feuch- tigkeit treten größtenteils im Sockelbereich unterhalb und oberhalb des Terrains älterer Bauwerke auf. Als Maßnahme zur Beseitigung der Schadensursache kommt häufig die Mauer- werksinjektion zur Anwendung. Das WTA-Seminar richtet sich an Befürwor- ter und Kritiker, an Bauherren, Architekten und Ingenieure, Sachverständige, Verantwortliche von Fachbetrieben, qualifizierte Handwerker, Investoren, Mitarbeiter von Wohnungsbauge- sellschaften und von Bau- und Planungsäm- tern sowie Vertreter der Baurechts- und Denk- malschutzbehörden. Ausführliche Informationen zum Seminar unter www.dhbv.de und www.wta.de

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