S&E Glossary

Hinweise für die Planung und Ausführung „Die Planung muss Festlegungen enthalten, die so detailliert sind, dass sie eine geeignete An- leitung für die Ausführung der Arbeiten darstellen. Für das Verputzen muss der Planer die folgenden Punkte berücksichtigen: a) Beschaffenheit und Zustand des Putzgrun- des; b) Umgebungsbedingungen des zu verputzenden Bauteils; c) die Anforderungen an den Putz bzw. das Putz- system; d) Auswahl der Putzmörtelgruppe, der Druckfes- tigkeitskategorie, der Kategorie der kapillaren Wasseraufnahme und der Putzweise.“ [10] Der Sockel als Putzgrund muss Sanierputz taug- lich sein. Die Beurteilung des Untergrundes stellt hohe Anforderungen an die Planung und das Können des Fachunternehmers. Mauerwerks- oberflächen mit Ausscheidungen/Ausblühungen, „…die aus wasserlöslichen Salzen, insbesonde- re Sulfaten, Chloriden oder Nitraten bestehen...“ sind ungeeignet. „Durch das hygroskopische Ver- halten solcher Salze wird in der Regel auch der Feuchtegehalt des Putzgrundes erhöht.“ [11] Glatte Flächen, nicht oder ungleich saugende, gefrore- ne Untergründe sind ebenfalls nicht geeignet. Größere Unebenheiten und erhöhte Rautiefen führen bei 1-lagiger Sanierputzverarbeitung im Sockelbereich zu unterschiedlichem Trocknungs- verhalten. Schwindspannungen und damit ver- bundene Rissbildungen in der Sanierputzober- fläche sind dann nicht auszuschließen. „Unter bestimmten Bedingungen (z. B. stark unebenes Mauerwerk, hohe Untergrundversalzung, Misch- mauerwerk) kann es notwendig sein, mehrlagig zu arbeiten. Dabei ist unbedingt darauf zu ach- ten, dass die erforderlichen Standzeiten zwischen den einzelnen Putzlagen eingehalten werden, um Hohlstellen und Risse zu vermeiden. Angaben hier- zu machen die Hersteller.“ [12] Der Putzgrund gilt als ausreichend trocken, wenn die Ausgleichsfeuchte des Mauerwerks annähernd erreicht ist. „Bei nur oberflächlich feuchtem Mauerwerk muss eine Standzeit (des Unterputzes) bis zum Abtrocknen der Oberfläche eingehalten werden.“ [13] Die Standzeit beträgt 1Tag je mm Putzdicke. Bei feuchten, nasskalten Witterungsverhältnissen ist die Standzeit ent- sprechend zu verlängern. Vorsicht ist geboten bei durchfeuchteten Sockeln als Putzgrund. Die „ Leitlinien für das Verputzen von Mauerwerk “ weisen darauf hin, dass „feuchtes Mauerwerk ei- nen ungünstigen Einfluss auf die Festigkeitsent- wicklung und das Schwindverhalten von Putzen hat. Der Putz erreicht aufgrund des vorhandenen Feuchteangebotes im Mauerwerk seine maximale Festigkeit. Erst danach setzt die Trocknung mit der damit verbundenen Schwindung ein. Normalerwei- se verlaufen der Abbinde- und Trocknungsprozess parallel und die auftretenden Spannungen werden über Kriechvorgänge („Relaxation“) schadlos ab- gebaut. Wenn jedoch die Festigkeitsentwicklung beendet ist und der Putz erst danach schwindet, bilden sich sehr leicht Risse, da das erhärtete Ge- füge nicht mehr ausreichend verformbar ist“. [14] Wird diesen ausführungstechnischen Hinweisen nicht Folge geleistet, ist mit Rissbildungsneigung in der Sanierputzoberfläche durch erhöhte Mau- erwerksfeuchte zu rechnen. Prüfungen des Untergrundes Die notwendigen Putzgrundprüfungen sind in den Allgemeinen Technischen Vertragsbedin- gungen (ATV) Abschnitt 3.1.1 DIN 18350 Putz- und Stuckarbeiten VOB/C festgelegt. „Nach Ab- schnitt 9.2.1 der DIN V 18550 sind die folgen- den Prüfmethoden für Untergrund und Umgebung vorzunehmen, die als gewerbeüblich angesehen werden können: Augenschein, insbesondere auf anhaftende Fremdstoffe (Schmutz, Ausblühun- gen, Ruß, Mörtelspritzer, Betonnasen und der- gleichen), lockere und mürbe Teile, anhaftende Kalkausscheidungen; Wischprobe mit der flachen Hand, um festzustellen, ob Staub und Schmutz anhaften oder der Untergrund kreidet; Kratzpro- be mittels eines harten Gegenstandes, um fest- zustellen, ob Teile des Untergrunds abplatzen, abblättern oder absanden; Benetzungsprobe durch Annässen mittels einer Bürste…; Tempe- raturmessung .“ [15] Allg. Putzgrundvorbereitungen Der feuchte- und salzgeschädigte Sockelputz „ist mindestens 80 cm über die sichtbare oder durch Untersuchungen abgegrenzte Schadenszo- ne hinaus zu entfernen. Mörtelreste, Schlämmen und Anstriche auf Mauerwerk müssen vollständig entfernt werden. Mürbe Mauerwerksfugen sind ca. 20 mm tief freizulegen. Danach ist das Mauer- werk mechanisch zu reinigen. Der Putzgrund muss tragfähig sein.“ [16] Der Untergrund muss frei von Haftungsbeeinträchtigungen, ebenflächig, frost- frei sein und Oberflächentemperaturen oberhalb von 5° C aufweisen. Sockelabdichtung Der zu verputzende Gebäudesockel ist im Spritzwasser gefährdeten Bereich, mindestens 30 cm über Geländeoberkante, abzudichten! Beson- deres ist in diesem Bereich darauf zu achten, dass zwischen Spritzwasserabdichtung/Sockelverputz und dem oberen Rand der vorhandenen erdbe- rührten Grundmauerabdichtung keine Fehlstelle/ Fuge oder Lücke entstehen darf. Im erdberührten Bereich wird ein ca. 20cm, und oberhalb Terrains mindestens 30cm breiter Streifen mit Wasser ab- weisendem Putzsystem oder Dichtungsspachtel ebenflächig eingebaut. Ist die Untergrundvor- bereitung nach Durchtrocknung tragfähig, wird diese Haftzone vorzugsweise mit mineralischen Dichtungsschlämmen abgedichtet. Die Abdich- tung des Gebäudesockels im Spritzwasserbe- reich ist in 2 Arbeitsgängen Fehlstellen frei als zusammenhängende Schicht auszuführen. Die Trockenschichtdicke beträgt mindestens 2mm. „Die Dichtungsschlämmen können ein-, zwei- oder mehrkomponentig sein. Nicht rissüberbrückende (starre) mineralische Dichtungsschlämmen sind Fachbereiche Bautenschutz Schützen & Erhalten · Juni 2009 · Seite 12

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