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Schützen & Erhalten · Juni 2009 · Seite 26 Zusammenfassung Nachträgliche chemische Querschnittsab- dichtungen werden als kostengünstige und bau- werksschonende Alternative zu nachträglichen mechanischen Horizontalsperren seit etwa 50 Jahren ausgeführt. Obgleich keine Zweifel be- stehen, dass es sich hierbei um eine probate Verfahrenstechnik handelt, sind immer wieder Misserfolge zu verzeichnen. Auf Grund dieser Unsicherheiten werden vermehrt qualtätsprüfen- de Maßnahmen bei Gutachtern, Sachverständi- gen oder Baustoffprüflaboren eingefordert. Ein erster Schritt in diese Richtung ist mit dem im August 2004 veröffentlichten WTA-Merkblatt 4-4-04/D „Mauerwerksinjektion gegen kapil- lare Feuchtigkeit“ getan. Allerdings wird mit der Zertifizierung von Injektionsstoffen nur die prinzipielle Wirksamkeit nachgewiesen. Ob sich eine entsprechende Abdichtung auch am Objekt ausbildet, lässt sich somit nicht klären und kann auf Grund der vielen Einflussfaktoren auch bei erfolgreicher Zertifizierung nicht einfach unter- stellt werden. Dies berücksichtigend ist nach WTA die Er- folgskontrolle am Bauwerk durch vergleichende Feuchtigkeitsmessungen vorzunehmen, was al- lerdings voraussetzt, dass bereits eine deutliche Trocknung des Mauerwerks stattgefunden hat. Bei derartigen Trocknungen handelt es sich um einen mehrjährigen Prozess, wodurch eine zeit- nahe Erfolgskontrolle nicht möglich ist. Dies ist weder im Interesse des Bauherrn noch im Sinne seriöser Bautenschützer. Aus diesem Grund wurde im Rahmen der Arbeitsgruppe „Injektionsmittel“ ein Vorschlag für eine zeitnah durchzuführende Kontrollmethode erarbeitet. Das Verfahren er- möglicht eine Abschätzung der zum Zeitpunkt der Beprobung bereits erreichten Sperrwirkung sowie der maximal erzielbaren Sperrwirkung. 1. Einleitung Um den vertikalen Feuchtigkeitsaufstieg im Mauerwerk zu unterbinden, sind Querschnitts- abdichtungen unerlässlich. Je nach Nutzungsan- forderungen und Gebäudealter befindet sich die Abdichtungsebene auf Niveau der Bodenplatte, auf dem ersten Stein, unmittelbar unter oder bis zu 30cm über der Erdgeschossdecke. Auch Mehr- fachanordnungen von waagrechten Sperrschich- ten unterschiedlicher Höhenlage wurden in der Vergangenheit ausgeführt. [1][2] Bei historischen Gebäuden jedoch, insbesondere die vor 1850 errichteten, kann nicht ausgeschlossen werden, dass eine horizontale Abdichtung fehlt. Die in der Vergangenheit zur Unterbrechung des kapillaren Feuchteaufstiegs eingesetzten Ma- terialien sind mannigfaltig. Verwendung fanden unter anderem Glastafeln, Blei-, Schiefer und Asphaltplatten, Zement-, Teer- Asphalt- und Pechölmörtel, Klinker und glasierte Ziegel, in Bitumen oder Teer eingebettete Blei-, Kupfer- und Aluminiumfolien sowie Teer- und Bitumen- pappen. Darüber hinaus wurden Rezepturen aus Talg bzw. Leinöl und Kalk oder geschmolzenem Schwefel und Glaspulver eingesetzt, deren Wirk- samkeit durchaus in Frage gestellt werden darf. [3] Auch von Imprägnierungen der Ziegel mit Seife und Alaun wird berichtet. [4] Nach dem gegenwärtigen Stand der Technik werden zur Abdichtung des Wandquerschnitts vor- wiegend Kunststoff- oder Bitumenbahnen sowie flexible Dichtungsschlämmen verarbeitet. Gegenüber einer nachträglichen chemischen Querschnittsabdichtung ist bei den mechanischen Verfahren mit einem erhöhten Eingriff in Statik und Bausubstanz sowie dem Einsatz von spezi- eller und somit kostenintensiver Maschinentech- nik zu rechnen, weshalb in der Baustellenpraxis vermehrt chemische Querschnittsabdichtungen zur Anwendung gelangen. Das Ziel einer nach- träglichen chemischen Querschnittsabdichtung besteht darin, den kapillaren Feuchtetransport derart einzuschränken, dass oberhalb der Hori- zontalsperre die Ausgleichsfeuchte des Mauer- werks erreicht werden kann. 2. Nachträgliche chemische Querschnittsabdichtungen Nachträgliche chemische Querschnittsab- dichtungen sind gemäß WTA-Merkblatt 4-4-04/D, ÖNORM B 3355-2 bzw. den produktspezifischen Anforderungen der Hersteller auszuführen. Im Allgemeinen sind ein- oder zweireihige, waag- rechte bzw. gegenüber der Horizontalen um bis zu 45° nach unten geneigte Bohrlochketten er- forderlich. Bei einreihiger Ausführung beträgt der axiale Bohrlochabstand zwischen 10 und 12,5 cm. Bei zwei übereinander liegenden In- jektionsebenen wird mit einem Bohrlochabstand von 20cm gearbeitet, wobei allerdings die Bohr- lochketten horizontal um 10 cm gegeneinander verschoben werden. Der vertikale Abstand der Injektionsebenen darf 8 cm nicht überschrei- ten. Der Bohrlochdurchmesser beträgt je nach Verfahrensvariante zwischen 14 bis 30mm. Die Bohrlochtiefe begrenzt sich auf eine Restwand- dicke von ca. 5 cm. Die Injektion erfolgt in Ab- hängigkeit der Eigenschaften des Injektions- stoffs drucklos oder im Druckverfahren (s. Abb. 1 u. 2). Injiziert werden unterschiedlichste ein- oder mehrkomponentige flüssige, thermisch zu verflüssigende oder pastöse Dichtstoffformulie- rungen wie z. B.: – Alkalisilikat/Alkalimethylsilikonat, – Epoxydharz, – Paraffin, – Polyacrylatgel, – Polyurethanharz, – Siliconat, – Siliconmikroemulsion, – Siloxan. In Abhängigkeit der verwendeten Ingredienzi- en ergibt sich die abdichtende Wirkung durch ein Verengen, Verstopfen oder Hydrophobieren Praxis Überprüfung der Wirksamkeit nachträglicher Querschnittsabdichtungen Vorschlag für eine praxistaugliche Versuchsanordnung Abb. 1: Auszug aus dem WTA-Merkblatt 4-4-04/D, schematische Darstellung des Bohrbildes bei druckloser Injektion. Abb. 2: Bohrbild zur Druckinjektion (Auszug WTA 4-4-04/D).

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