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Schützen & Erhalten · März 2009 · Seite 18 Fachbereiche Schimmelpilze Im Jahr 2004 wurde ein 1½-geschossiges Einfamilien-Wohnhaus in Massivbauweise erstellt. Das Objekt ist voll unterkellert, wobei die rückwärtigen Räume des Unter- geschosses als Wohnräume geplant und ausgeführt wurden. Im Januar 2005 wurde das Objekt bezogen, wobei die Nutzer zu diesem Zeitpunkt bereits einen muffigen und erdkellerartigen Geruch im Unterge- schoss wahrgenommen haben. Schon kurz nach dem Einzug stellte ein Bewohner Hautausschlag und Hautreizungen fest. Etwa zu diesem Zeitpunkt wurden Feuchtigkeitsschäden im Wohnraum des Untergeschosses sichtbar, die sich insbesondere durch einen gräulich-schwärz- lichen Schimmelpilzbefall darstellten. Es folgte eine gerichtliche Auseinanderset- zung mit dem verantwortlichen Bauträger und dem Bauherrn, die mit einem Insolvenzverfah- ren des Bauträgers abschloss. Während dieses Verfahrens nahmen die Feuchtigkeitsschäden und damit die Schimmel- pilzbelastungen im Untergeschoss stetig zu. Parallel hierzu verstärkten sich die Krankheits- symptome beider Objektnutzer (allergisches Asthma), welche Krankenhausaufenthalte und Rehabilitationsmaßnahmen nach sich zogen. Fachgerechte Schimmelschadenbeseitigung Darstellung einer fachgerechten Schimmelschadenbeseitigung an einem Neubau, zur Beseitigung der vorhandenen Gesundheitsgefährdung und Wiederherstellung eines angenehmen Wohnklimas für die Nutzer Eine Besserung dieser Krankheitssympto- me wurde durch eine Abschottung des Unter- geschosses zu den übrigen Wohngeschossen im offenen Treppenraum gewährleistet. Zusätzlich wurde im Untergeschoss eine Unterdruckhaltung installiert, mit einem dauernden Unterdruck von –1 Millibar. Hierdurch wurde eine Kontaminati- onsverschleppung, durch Undichtigkeiten in der Folienabschottung, aus dem Untergeschoss in den Wohnbereich verhindert. Die Oberflächen, auch des Inventars im Erd- und Obergeschoss, wurden mit einem H1-Sauger abgesaugt oder mit oberflächenentspanntem Wasser (Seifen- lauge) feucht abgewischt. Zusätzlich wurden zwei Raumluftreiniger mit integriertem Hepa- Filter der Filterklasse > H12 betrieben. Durch diese Überbrückungsmaßnahmen wurde eine Nutzung der beiden oberen Wohngeschosse, ohne entsprechende Krankheitssymptome, er- möglicht. Ende des Jahres 2007 wurde ein Sanierungs- konzept auf der Grundlage umfangreicher bauphy- sikalischer und mikrobiologischer Untersuchun- gen erstellt. Neben den Ursachen behebenden Maßnahmen (Außenabdichtung, Verpressarbei- ten) wies das Sanierungskonzept den Ausbau aller schimmelpilzbefallenen Baustoffe aus. Da die mikrobielle Untersuchung des Bo- denaufbaus, insbesondere der Estrich-Dämm- schicht-Ebene, einen ausgeprägten mikrobiellen Befall (Schimmelpilze und Bakterien) auswies, musste neben den schimmelpilzbefallenen Putz- flächen auch die Fußbodenkonstruktion ausge- baut werden. Da bei diesen Ausbaumaßnahmen mit einer starken Staubentwicklung und damit einer ho- hen Exposition der Sanierer mit Schimmelpilzen gerechnet werden musste, wurde eine Raumluft- wechselrate von >5 während der Arbeitsprozes- se geplant und ausgeführt. In den Ruhephasen wurde lediglich ein Unterdruck von –1 Millibar im Untergeschoss (Schwarzbereich) hergestellt. Bei diesen Unterdruck-Haltegeräten sind nur dann keine integrierten Fein- bzw. Hepa-Filter notwendig, wenn die Prozessluft in die Außen- atmosphäre ohne Gefährdung Dritter abgeführt werden kann. In dem vorliegenden Fallbeispiel wurde ein Unterdruck-Haltegerät, welches für die Asbest-Sanierung konzipiert worden ist, mit integriertem Drei-Stufen-Filter, unter Be- rücksichtigung der engen Bebauung, zur An- wendung gebracht. Vor dem Beginn dieser Sanierungsarbeiten wurden die ausführenden Kräfte auf der Grund- lage einer Gefährdungsbeurteilung bzw. Be- triebsanweisung und des Sanierungskonzeptes, auf die Gefahren und der daraus resultierenden Maßnahmen unterwiesen. Sehr vorteilhaft war es, bereits in der Aus- schreibungsphase dieser Maßnahmen die Forde- rung zu stellen, dass alle an den Sanierungsar- beiten Beteiligten einen Sachkundelehrgang, z.B. TÜV, vorweisen müssen und zumindest einer der an dem Objekt Beteiligten eine entsprechende Zertifizierung zum Thema „Fachgerechte Schim- melpilzschadenbeseitigung“ vorweisen muss. Insofern waren im Vorfeld alle Beteiligten entsprechend sensibilisiert und mussten nicht im Detail eingewiesen werden. Um die Inhalation von Biomasse während der Arbeiten zu verhindern, wurde in der Betriebsan- weisung sowie im Sanierungskonzept TM3P bzw. TH3P vorgeschrieben. Bei der Bezeichnung „T“ handelt es sich um gebläseunterstützte Atem- schutzgeräte. Hierbei wird dem Atemanschluss, also einer Maske bzw. einer Haube, kontinuierlich Luft zugeführt, ohne dass hier ein Einatemwider- stand vorhanden ist. Dies wird in der Regel durch einen Akku und eine Filter-Gebläseeinheit am Gürtel der Arbeitskraft sichergestellt. Durch eine flexible Schlauchverbindung wird die gereinigte Luft dem Atemanschluss zugeführt. Das „H“ bzw. „M“ steht für Haube bzw. Maske als Atemanschluss. Die Vollmaske hat den Vor- teil, dass sie nicht nur dicht sitzt und somit vor Straßenfrontansicht des Sanierungsobjektes.

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