S&E Glossary

Schützen & Erhalten · März 2009 · Seite 20 Fachbereiche Schimmelpilze der Inhalation von Atemgiften schützt, sondern darüber hinaus einen sehr guten Augenschutz sicherstellt. Die Nachteile der Vollmaske sind das starke Schwitzen, die Einschränkung des Gesichtsfeldes, der kontinuierliche Druck auf das Gesichtsfeld sowie der Ausatemwiderstand. Diese Faktoren beeinträchtigen nicht nur die Trageakzeptanz, sondern sind auch dafür ver- antwortlich, dass eine Atemschutzuntersuchung zu fordern ist. Nutzt man die Haube als Atemanschluss, so verhindert man das Schwitzen, den Ausatem- widerstand sowie den Druck auf die Gesichts- fläche. Bei der Einengung des Sichtfeldes ist sicherlich das jeweilige Modell zu berücksichti- gen. Eine Atemschutzuntersuchung ist bei der Haube nicht notwendig. Bei einem Ausfall des Gebläses kann es bei der Haube dazu kommen, dass Atemgifte bzw. Biomasse eingeatmet werden können. Aus diesem Grund muss ein solches Atemschutzgerät, wenn dies in der Kombination mit einer Haube einge- setzt wird, eine Warneinrichtung zur frühzeitigen Warnung eines leeren Akkus besitzen bzw. früh- zeitig auf einen Filterwechsel hinweisen. „3P“ steht für die individuell einzusetzende Filterklasse, die im vorliegenden Fall aufgrund der Gefährdungsbeurteilung und der zu erwarten- den starken Exposition der Sanierer den Einsatz eines Partikelfilters 3 rechtfertigt. Zur Vermeidung einer Kontamination der ausführenden Kräfte wurde ein Einmalanzug der Kategorie 3 (Kapuze und Bündchen), Typ 5 (Partikelschutz), vorgeschrieben. Der Fußschutz sollte den am Bau üblichen Schutz bieten und darüber hinaus abwaschbar sein. Als Handschutz haben sich für diesen Bereich der Sanierung Nitril-Handschuhe etabliert. Eine Schleuse wurde für nicht notwendig erachtet, da zum einen die oberen Wohn- bereiche abgeschottet waren und zum anderen der Zugang zum Arbeitsbereich über die Terrassentüre von außen si- chergestellt werden konnte. Die auszubauenden, be- fallenen Baustoffe wurden getrennt und in mechanisch belastbare Foli- ensäcke verpackt. Diese wurden dann über den Gartenbereich einem gedeckelten Container zur Entsorgung zugeführt. Anschließend wurde das gesamte Unter- geschoss einer Feinreinigung unterzogen. Alle Flächen wurden mehrmals abgesaugt oder mit oberflächenentspanntem Wasser (Seifenlauge) abgewischt. Lichtschalter und Steckdosen wur- den ausgebaut und das Schalterelement sowie auch die Unterputzdose gereinigt. Desinfek- tionsmaßnahmen oder Fungizidbehandlungen waren an diesem Objekt nicht notwendig, da alle schimmelpilzbefallenen Materialien ausge- baut wurden. Darüber hinaus sei hier noch einmal deutlich angemerkt, dass die abgetöteten Schimmelpilze auch nach dem Einsatz von Desinfektionsmitteln und/oder Fungiziden ihr toxisches und allergie- auslösendes Potenzial behalten. Nach der Feinreinigung und vor dem Rückbau der Abschottung wird eine so genannte Freimes- sung durchgeführt. Diese hat das Ziel, den Erfolg – nämlich den Ausbau gesundheitsgefährden- der Biomasse – zu dokumentieren. Aus diesem Grund wurden Raumluftmessungen im Unterge- schoss sowie in der Außenatmosphäre genom- men. Hierbei darf die Innenraumbelastung nicht höher sein als die Schimmelpilzbelastung in der Außenatmosphäre. Trotz des sehr sauberen Erscheinungsbildes wurden bei der ersten Freimessung noch erhöh- te Werte im Untergeschoss festgestellt. Insofern wurden weitere Nacharbeiten notwendig. Bei der zweiten Freimessung konnte der Erfolg entspre- chend dokumentiert werden. Auf den Rückbau der Abschottung wurde zu diesem Zeitpunkt verzichtet, da diese noch für den konventionellen Wiederaufbau des Unterge- schosses genutzt wurde. Zusammenfassung Aufgrund einer fehlerhaften Abdichtung in einem Neubau kam es im Untergeschoss eines Einfamilien-Wohnhauses zu einem ausgeprägten Schimmelpilzbefall. Mit dem Schimmelpilzbe- fall stellten sich auch entspre- chende Krankheitssymptome, wie Hautausschlag und aller- gisches Asthma, bei den Nut- zern des Objektes ein. Überbrückungsmaßnah- men, wie Abschottung, Un- terdruckhaltung und Luftrei- nigungsgeräte, reduzierten in den oberen Wohngeschossen die Gesundheitsgefährdung und damit auch die dargestell- ten Krankheitssymptome. Alle schimmelpilzbefalle- nen Materialien mussten aus- gebaut werden. Von Vorteil war der Einsatz eines Fachunternehmens, wel- ches sich auf diesen Themenkomplex der Sanie- rung spezialisiert hat. Nach intensiven Feinreinigungsarbeiten so- wie einem Tag Nacharbeiten erfolgte bei einer zweiten Freimessung die erfolgreiche Dokumen- tation der Sanierungsarbeiten. Es schreibt für Sie: Dipl. Ing. Norbert Becker Fachbereichs- leiter Schimmelpilze Aehlemaar 12 51467 Bergisch Gladbach Telefon: (02202) 863853 Telefax: (02202) 863854 E-Mail: becker@dhbv.de Teilbereiche des Untergeschosses nach der Feinreinigung. Literatur- hinweise – siehe Seite 37

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