S&E Glossary

Schützen & Erhalten · Dezember 2008 · Seite 22 Fachbereiche Sachverständige Was man über die Novelle der Energie- einsparverordnung wissen sollte Seit 1. Oktober 2007 ist sie nun in Kraft – die Novelle der Energieeinsparverord- nung (kurz: EnEV ’07). Mit mehr als dop- pelt so viel Gesetzestext und antizipierten Regeln (DIN) als bisher ist sie nicht einfach mal schnell durchgelesen. Die EnEV ist ein Gesetz im Baurecht. Deshalb werden wir als Holz- und Bautenschützer, aber auch als Eigentümer von Wohn- und Betriebsgebäuden, unweigerlich mit ihr in Berührung kommen. Mit einer kleinen Ar- tikelserie sollen einige speziell für unsere Verbandsmitglieder besonders wichtige Problemkreise vorgestellt werden. Teil 4: Feuchteschutz- Nachweisverfahren Die Vermeidung der Tauwasser- bildung in und auf Bauteilen ist zweifellos eine Vorausset- zung für den Holz- und Bau- tenschutz, aber auch und ins- besondere für die Erzielung des erwünschten Wärmeschutzeffektes sowie für die Vermeidung ungünstiger hygienischer Bedingungen. In der komplexen Wärmeschutz-DIN 4108 fand das seinen Niederschlag im Teil 3 „Klima- bedingter Feuchteschutz“ sowie im Abschnitt6.2 „Maßnahmen zur Vermeidung von Schimmelpilz- bildung“ im Teil 2 „Mindestanforderungen an den Wärmeschutz“. 1. Feuchteschutznachweis im Bauteilquer- schnitt (für die Wasserdampfdiffusion) Der diesbezügliche Feuchteschutznachweis von Wärmeschutz-Konstruktionen gilt nach DIN 4108-3 als erbracht, wenn 1. diese Konstruktionen in Abschnitt 4.3 (Bauteile, für die kein rechnerischer Tau- wasser-Nachweis erforderlich ist) gelistet sind, oder wenn unter normierten Klimabedingun- gen die Berechnungen der Wasserdampfdiffu- sion gegen den Wasserdampfsättigungsdruck ergibt, dass sich in ihnen 2. kein Tauwasser bildet oder 3. zwar zeitweise Tauwasser bildet, die Tau- wassermenge aber theoretisch so gering ist, dass sie im Jahreszyklus wieder völ- lig verdunstet und aus dem Bauteil her- ausdiffundiert. Das in der Tauperiode entstandene Tauwasser soll also in einer Verdunstungsperiode wieder verschwinden. Soweit spiegelt die DIN 4108- 3 die bauphysikalischen Realitäten ganz gut wider. Wann aber findet die Verdunstungsperi- ode statt? Wie lässt sie sich beschreiben? Das ist offensichtlich so schwer, dass in Tabelle A.1 (s. Bild 10) der völlig absurde Wert von 12°C für das Innenklima (in Wohngebäuden!) kommen- tarlos auftaucht. Welche Realitätsnähe, welche Glaubwürdigkeit haben die darauf beruhenden Berechnungsergebnisse? Es kann nur dem puren Zufall oder günstigen Zusammenspiel bauphysi- kalischer Phänomene, die im Feuchteschutzmo- dell der DIN 4108-3 überhaupt keine Beachtung finden, geschuldet sein, dass die berechneten Ergebnisse in vielen (aber welchen?) Fällen dem tatsächlich stattfindenden Entfeuchten nicht wi- dersprechen. Mit einem Sicherheitsfaktor beim Feuchteschutznachweis hat das jedenfalls nichts zu tun, sonst gäbe es keine „abgesoffenen“ Wärmedämmungen trotz erfolgreichem Feuchte- schutznachweis nach DIN 4108-3. Wie konnte es passieren, dass eine DIN so wie sie vorliegt, verfasst und dank Bauregelliste zum Gesetz er- hoben wurde? Sind wir bei der Bauplanung schon so normenabhängig geworden, dass wir den ge- sunden Menschenverstand ausschalten müssen, um Bausicherheiten nachweisen zu wollen? Der Leidtragende ist letztendlich der Bauherr. Als sicher hinsichtlich Feuchteschutz ist höchstens der Fall a nach DIN 4108-3 Anhang A Nr. 6.2.2 (kein Tauwasserausfall) zu bewerten, ganz zu schweigen davon, dass höhere Material- feuchte immer schlecht für den Wärmeschutz ist (s. Teil 3 des Aufsatzes im vorigen Heft). Warum wird er nicht als Nachweis eingefordert? Bemer- kenswert ist, dass dann die meisten marktgängi- gen Wärmedämmsysteme einen solchen Feuchte- schutznachweis nicht erfüllen würden. Die besondere Erwähnung feuchtetechni- scher Schutzschichten (z. B. diffusionshemmen- de Schichten) im zweiten Satz in Anhang B DIN 4108-3 lenkt die Aufmerksamkeit des geneigten

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