S&E Glossary
Schützen & Erhalten · Dezember 2008 · Seite 25 Fachbereiche Schimmelpilze ist einfach zu hoch. Durch einen gezielten und fachgerechten Aus- bau der Schimmelpilze werden Desinfektionsmaßnahmen zumeist überflüssig. Daraus resultiert eine nicht unerhebliche Reduzierung von Gefährdungspotentialen, entspre- chend den Zielen der Berufsgenos- senschaften. keit. Seine Toxine und Allergene bleiben. Lediglich die Gefahr einer Infektion wird reduziert. Übrigens, ein Knollenblätterpilz ist in weni- gen Minuten im kochenden Wasser abgestorben. Würden sie ihn trotz- dem essen nur weil er nicht mehr keimfähig, also tot ist? Auch sollte man sich fragen, welche Gefahren von den Desinfek- tionsmitteln und sonstigen Präpa- raten ausgehen. Verwendet werden hier zumeist Wasserstoffperoxyd, Isopropylalkohol und Chlorbleich- lauge in verschiedenen Konzen - trationen, welche zusätzliche Ge- fahren für Sanierer und Bewohner darstellen können. Hier gilt es her- auszustellen, dass es sich um wei- tere Gefahren handelt, zusätzlich zu den verbliebenen allergischen und toxischen Gesundheitsgefah- ren durch den lediglich abgetöte- ten, aber nicht ausgebauten bzw. entfernten Schimmelpilz. Diese Frage drängt sich auf und ist immer wieder Grundlage von Diskussionen. Was ist nun die richtige Vorgehensweise bei der Sa- nierung nach einem mikrobiellen Schaden? Ist der Chemie oder dem konventionellen Ausbau der Vorzug zu geben. Fachliche Unterstützung gibt es für den verantwortlichen Sanie- rer oder den Bewohnern in dieser weitläufigen Thematik der nachhal- tigen Schimmelschadensbeseitigung durch verschiedene Regelwerke. Auf der Grundlage der Leitfäden bzw. Regelwerke des Umweltbundes- und des Landesgesundheits-Amtes Ba- den-Württemberg ist eine Versach- lichung dieses sehr häufig emotio- nal geführten Themas möglich. Und eben in diesen Leitfäden steht: „Schimmelpilzwachstum im Innenraum stellt ein hygienisches Problem dar, das aus Vorsorgegrün- den nicht toleriert werden kann. Bei nachweislichem Schimmelpilzwachs- tum im Innenraum müssen fach- gerechte Sanierungsmaßnahmen zur Beseitigung der Schimmelpilze durchgeführt werden“. Und zum Thema Fungizide bzw. den Anti-Schimmelmitteln heißt es weiter: „Bei der Anwendung von „Anti- Schimmel“-Mitteln („Schimmel-Ex“- Die Anforderungen an ei- nen Fachbetrieb zur Schim- melschadenbeseitigung sind ähnlich denen einer Asbest- sanierung. Denn man kämpft häufig gegen einen unsicht- baren Feind. Die Konidiengrösse beginnt etwa bei 2 µm; Für das Auge also nicht erkennbar. Der Schimmel versteckt sich häufig in der Mineralwolle der Trockenbauwand, auf dem Polystyrol der Trittschalldämmung und z.B. im Teppich. Bei einem konventionel- len Ausbau solcher schimmelpilz- befallenen Konstruktionen werden Millionen zumeist aber Milliarden von Sporen und Fragmenten von Myzelien in die Raumatmosphäre abgegeben. Es bedarf schon einer entsprechenden Ausbildung, um Handwerker und Sachverständi- ge für einen solchen mikrobiellen Schaden zu sensibilisieren und für notwendige Schutzmaßnahmen zu motivieren. Erfahrungen zeigen, dass bei umfangreichen Rückbauarbeiten nach einem Schimmelpilzschaden ohne die Nutzung einer persönli- chen Schutzausrüstung sich häufig schon nach wenigen Stunden ver- schiedene Symptome wie Erbrechen und Durchfall usw. zeigen können. Meist wird erst dann der unsichtba- re Feind ernst genommen. Doch stellt sich die Frage, ob es nicht andere Wege gibt, einen Schimmelpilzschaden zu beheben. Schließlich gibt es ausreichend An- bieter auf dem Markt, deren Pro- dukte meist wohl klingende Namen wie „Schimmelpilzentferner“ und „Schimmel-Ex“ usw haben. Also, warum nicht ein paar Spritzer aus der Flasche und der Schimmelpilz ist weg, sowie die Gefahr gebannt. Das klingt toll. Doch einem lo- gisch denkenden Menschen müss- ten hier Zweifel kommen. Biomasse wie Schimmelpilze, die sich einfach in nichts auflöst? Mykotoxine und Allergene einfach weg? Fragt man bei Herstellern nach, bekommt man Antworten wie diese: Durch die verwendeten Fungizide und Desinfektionsmittel werden die Schimmelpilze abgetötet. Richtig ist stattdessen: Der Schimmel verliert dabei höchstens seine Keimfähig- Blickwinkel Sanierung Anforderung an eine fachgerechte Schimmel- schadenbeseitigung Produkten) in der Wohnung kann es während und nach der Anwendung noch einige Zeit zu einer Freiset- zung von chemischen Wirkstoffen in die Raumluft kommen, welche die Gesundheit gefährden können. Es wird daher grundsätzlich vom Ein- satz solcher Produkte in bewohnten Räumen abgeraten.“ Der Tenor dieser Regelwerke ist, den Schimmelpilz auszubauen und damit die chemische Behandlung überflüssig werden zu lassen. Die Bauberufsgenossenschaft geht auf das Thema „Desinfekti- on“ in ihrer Handlungsanleitung „Gefährdungen durch biologische Arbeitsstoffe bei der Gebäude- sanierung“ gar nicht erst ein. Die Gefährdung für ihre Versicherungs- nehmer durch Explosion (Alkohol), Reizungen und Verätzungen (Was- serstoffperoxyd, Chlorbleichlauge) Es schreibt für Sie: Dipl. Ing. Norbert Becker Fachbereichs- leiter Schimmelpilze Aehlemaar 12 51467 Bergisch Gladbach Telefon: (02202) 863853 Telefax: (02202) 863854 E-Mail: becker@dhbv.de
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