S&E Glossary

Schützen & Erhalten · Juni 2008 · Seite 26 Anforderungen an Maßnahmen- vorschläge im Rahmen einer Energie- beratung aus Sicht des Gebäudeeigen- tümers quantifizierbare Energieeinsparung (Verbesserung der energetischen Qualität des Gebäudes) Verbesserung oder mindestens Beibehaltung des Raumklimas bzw. der Wohnhygiene Verbesserung oder mindestens Beibehaltung der Lebensdauer des Gebäudes technische Machbarkeit Refinanzierung durch die eintreten- den Energieeinsparungen in angemes- sener Frist übersichtliche, kurze Form aussagekräftiger, anwendungsreifer, treffsicherer Inhalt Anforderungen an Modernisierungs- empfehlungen nach EnEV’07 im Rahmen der Ausstellungspflicht von Energieausweisen §20 Abs. 1: Sind Maßnahmen für ... Verbesserungen der energetischen Eigenschaften des Gebäudes (Energieeffizienz) möglich, hat ... entsprechende ... Empfehlungen ... auszustellen (Modernisierungs- empfehlungen). + freiwillig: Zahlenangaben zum Ein- sparpotenzial in Formblatt (s. Bild 4) keine Aussage keine Aussage §20 Abs. 1: Sind Maßnahmem ... möglich, ... §20 Abs. 1: Sind Maßnahmem für kostengünstige Verbesserungen ... möglich, ... + §25 Befreiungen (bei unbilliger Härte) §20 Abs. 1: Empfehlungen in Form von kurz gefassten fachlichen Hin- weisen ... + vorgeseh. Platz: 1. Zeile in Form- blatt (s. Bild 4) keine Aussage Seit 1. Oktober 2007 ist sie nun in Kraft – die Novelle der Energieeinsparverordnung (kurz: EnEV’07). Mit mehr als doppelt so viel Gesetzestext und antizipierten Regeln (DIN) als bisher ist sie nicht einfach mal schnell durchgelesen. Die EnEV ist ein Gesetz im Baurecht. Deshalb werden wir als Holz- und Bautenschützer, aber auch als Eigentümer von Wohn- und Be- triebsgebäuden, unweigerlich mit ihr in Berührung kommen. Mit einer kleinen Artikelserie sollen einige speziell für unsere Ver- bandsmitglieder besonders wichtige Problemkreise vorgestellt werden. Teil 2: Modernisie- rungsempfehlungen Bei der Diskussion über Moder- nisierungsempfehlungen sind gene- rell zwei Sichtweisen zu unterschei- den: Modernisierungsempfehlungen einerseits als Zusatzinformation zum Energieausweis nach EnEV’07 und andererseits als Vorleistung einer Sanierung zur Verbesserung der energetischen Qualität des Gebäudes im Auftrage des Bauherrn. Das sind zwei Paar Schuhe: Ers- teres gehört zum Informationspaket eines Energieausweises, das Zweite ist Inhalt einer Energieberatung oder sonstigen Vorleistung der Ge- bäudesanierung im Privatinteresse des Hauseigentümers. Das sind deutlich differente Zielstellungen, Rechtslagen und Anforderungspro- file, die man ratsamerweise auch auseinander halten sollte. Insofern ist es sinnvoll, die Modernisierungsempfehlungen im Sinne der EnEV’07 auch begrifflich konsequent von den Maßnahmevor- schlägen im Rahmen einer Energie- beratung bzw. in Vorbereitung einer Gebäudesanierung zu unterscheiden. In Bild 5 sind diese beiden Anforde- rungsprofile gegenübergestellt. Modernisierungs empfehlungen zum Energieausweis: Im Zusammenhang mit dem Energieausweis (s. Teil 1 in Ausgabe 1/2008) sollen in Ergänzung der Fachbereiche Sachverständige Was man über die Novelle der Energieein- sparverordnung wissen sollte Modernisierungsempfehlungen zum Energieausweis gemäß §20Energieeinsparverordnung Unterschrift desAusstellers Datum Aussteller Adresse Hauptnutzung / Gebäudekategorie Gebäude  sind nichtmöglich  sindmöglich Empfehlungen zur kostengünstigen Modernisierung weitereEmpfehlungenauf gesondertem Blatt  Maßnahmenbeschreibung Hinweis: Modernisierungsempfehlungen fürdasGebäudedienen lediglich der Information. Sie sind nur kurzgefassteHinweiseund keinErsatz für eineEnergieberatung. Bau- oderAnlagenteile Nr. EmpfohleneModernisierungsmaßnahmen Einsparung gegenüber Ist-Zustand [%] Einsparung gegenüber Ist-Zustand [%] Endenergiebedarf [kWh/(m²·a)] CO 2 -Emissionen [kg/(m²·a)] Einsparunggegenüber Ist-Zustand [%] Primärenergiebedarf [kWh/(m²·a)] Modernisierung gemäß Nummern: Modernisierungsvariante 2 Modernisierungsvariante 1 Ist-Zustand Beispielhafter Variantenvergleich (Angaben freiwillig) energetischen Gebäudedaten mit den Modernisierungsempfehlungen Hinweise gegeben werden, wo Energie(kosten)einsparpotenziale des Gebäudes liegen. Sie sind auf einem übersichtlichen Formblatt (s. Bild 4) dem Energieausweis beizufügen. Falls keine Verbesserung der energetischen Qualität eines Gebäudes möglich ist, muss diese Verneinung ausdrücklich vermerkt werden. Damit will der Gesetzgeber die anvisierte marktwirtschaftliche Funktion der Energieausweise unterstützen. Die Modernisierungs- empfehlungen bieten eine weitere Vergleichsmöglichkeit (mit allen Wenn und Aber) für Immobilien. Aus ihnen könnte der Mieter oder Käufer ablesen, was auf ihn möglicherweise an weiteren Verbesserungen bzw. Lasten zukommen mag. Denn in vermieteten Immobilien kann nach den mietrechtlichen Regeln der Modernisierung (Duldung, Moder- nisierungsaufschlag auf die Miete usw.) verfahren werden. Aus Kostengründen soll ein Fachmann mit erfahrenem Blick und geringst möglichem Aufwand die Modernisierungsempfehlungen aufschreiben können, ohne alle Detailfragen im Einzelnen und aus- führlich zu untersuchen. Die EnEV’07 kann und will den Hauseigentümer nicht zwingen, eine gegenüber der Ausstellung eines Energieausweises deutlich teurere Energieberatung in Auftrag zu geben, und fordert deshalb nur eine Orientierungshilfe ein. Das besagt auch der Hinweis „… kein Ersatz für eine Energiebe- ratung“ im Formblatt (s. Fußnote im dritten Kasten in Bild 4). Nicht jedem Hauseigentümer wird das genügen. Maßnahmenvorschlä- ge zur energetischen Gebäudesanierung: Will der Hauseigentümer in Vorbereitung von Sanierungsmaß- nahmen zur Verbesserung der ener- getischen Qualität seines Gebäudes geeignete Vorschläge einholen, dann wird er mehr als nur eine Ori- entierungshilfe bekommen wollen. Dieses Anforderungsprofil aus Eigen- Bild 5: Anforderungsprofile an Maßnahmenvorschläge zur energetischen Gebäudesanierung und Modernisierungsempfehlungen. Bild 4: vorgeschriebenes Formblatt für Modernisierungs- empfehlungen.

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