S&E Glossary
chung mit oder ohne Verstärkungseinlage auszuführen. Der Folgeauftrag erfolgt, wenn der vorangegangene nicht mehr beschädigt werden kann. Die Abdichtung muss fehlstellenfrei, gleichmäßig und gemäß der Wasserbeanspruchung in entsprechender Schichtdicke erfolgen. Handwerklich bedingt sind Schwankun- gen der Schichtdicke beim Auftragen des Materials nicht auszuschließen. Die vorgeschriebene Mindestschichtdicke darf an keiner Stelle unterschritten werden. Dazu ist die erforderliche Nassschichtdicke vom Hersteller anzugeben und vom Verarbeiter einzuhalten.“ 8) Die Richtlinie empfiehlt bei der Aus- führung der Abdichtungsarbeiten gegen W2.1-E sowie für den Übergang auf WU-Betonkonstruktionen bei drückendem Wasser und W3-E die systemzugehörige Verstärkungseinlage einzubauen. Das wesentliche Argument hierfür ist eine höhere Akzeptanz in der Fachwelt im Vergleich zur PMBC zu erreichen und als eigenständiger Stoff in die DIN 18533 bei der nächsten Überarbeitung mit aufgenommen zu werden. Abdichtungen mit flexiblen polymer- modifizierten Dickbeschichtungen (FPD) sollten generell dokumentiert werden. Das ausführliche Baustellenprotokoll zur Dokumentation der Arbeiten befindet sich im Anhang der FPD-Richtlinie. Vertragsrechtliche Vereinbarung Die DIN 18533, Ausgabe 07-2017, regelt zurzeit nicht die erdberührte Abdichtung von nicht wasserdichten Bauwerken und Bauteilen mit flexiblen polymermodifi- zierten Dickbeschichtungen (FPD). Diese vermeintlich erst seit über 1 ½ Jahrzehnten angewendete Abdichtungsbauart wird von der Normung zeitversetzt, frühestens mit der kommenden Überarbeitung (2022) aufgenommen. Alle von der Norm abweichenden Ausführungen sind somit vertraglich zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer gemäß der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) Teil C: Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) – DIN 18336 – Abdichtungsarbeiten unter Punkt 0.3 Einzelangaben aufgeführt bei Abweichungen von den ATV zu vereinbaren und eindeutig und einzeln in der Leistungsbeschreibung anzugeben. Die FPD muss die Verwendbarkeit durch das allgemein bauaufsichtliche Prüfzeugnis nachweisen. Detaillierte Hinweise zur ver- tragsrechtlichen Vereinbarung werden im Anhang 1 der FPD-Richtlinie beschrieben. Fazit Die Planung, Bemessung und Ausführung von Bauwerken und die Verwendung von Bauprodukten sind in Deutschland in den Landesbauordnungen geregelt. Diese enthalten allgemeine Anforde- rungen an die Abdichtungsstoffe sowie Verfahrensregeln. Für das Weitere verweisen die LBOs auf die Technische Baubestimmungen (MVV TB). Die Muster- Verwaltungsvorschrift – Technische Baubestimmungen (MVV TB) enthalten in den Teilen A und B im Wesentlichen Vorschriften für die Planung, Bemessung und Ausführung von Bauwerken. Der Teil C enthält die Regelungen für die Verwendung von Bauprodukten die nicht die CE-Kennzeichnung nach Bau- produktenverordnung (Verordnung EU Nr. 305/2011) tragen. Mit der Aufnahme der FPD in den Teil C im Herbst dieses Jahres sind die Voraussetzungen zur Einführung der FPD-Richtlinie geschaffen. Die Aufnahme als Abdichtungsbauart FPD in die DIN 18533 zur Abdichtung von erdberührten Bauteilen ist der notwenige folgende Schritt. Quellen 1. „Richtlinie für die Planung und Ausführung von Abdichtungen mit flexiblen polymermodifizierten Dickbeschichtungen (FPD)“ Deutsche Bauchemie e.V. Mainzer Landstr. 55, D-60329 Frankfurt am Main Telefon + 49 (0)69 2556-1318 Telefax + 49 (0)69 251609 www.deutsche-bauchemie.de ISBN 978-3-944138-32-9 (Druckversion) ISBN 978-3-944138-33-6 (pdf-Datei) 2. „Prüfgrundsätze zur Erteilung von allgemeinen bauaufsichtlichen Prüfzeugnissen für starre und flexible mineralische Dichtungsschlämmen sowie flexible polymermodifizierte Dickbeschichtungen für die Abdichtung von Bauwerken – PG-MDS/ FPD – Entwurf: November 2016“ Deutsches Institut für Bautechnik (DiBt) Kolonnenstraße 30 D-10829 Berlin, www.dibt.de 3. siehe 2 Vorwort 4. siehe zuvor 5. siehe 1, 2.2 Verarbeitung der Beschichtung 6. vergl. zuvor 7. siehe 5 8. siehe zuvor Bild: Deutsche Bauchemie Schützen & Erhalten · September 2019 · Seite 13 FACHBEREICHE I BAUTENSCHUTZ ■ Risssanierung mit dem Ruberstein® Spiralankersystem ■ Mauerwerksverfestigung ■ Bauwerksabdichtung, Feuchte- & Schimmelsanierung ■ Ober ächenreinigung & Fassadenschutz ■ Natursteinsanierung & Natursteinkonservierung BAUTENSCHUTZ SANIERUNG DENKMALPFLEGE RUBERSTEINWERK GmbH Michelner Str. 7-9 09350 Lichtenstein/Sachsen Tel. 037204 - 6350 Fax. 037204 - 63521 info@ruberstein.de Ihr kompetenter Hersteller von Spezialbausto en für: www.ruberstein.de www.spiralankersystem.de
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