S&E Glossary

FACHBEREICHE Bautenschutz Für Sie gelesen: „Leitlinien für das Verputzen von Mauerwerk und Beton“ [1] Die Leitlinien, herausgegeben vom Industrieverband Werk- Mörtel e.V. (iwm) im April 2007 wenden sich an Planer und ausführende Handwerks- unternehmungen und spiegeln die derzeitigen allgemeinen anerkannten Regeln der Tech- nik für die Planung und Aus- führung mit mineralischen Putzsystemen wieder. Anwendungsbereich Der ein- oder mehrlagige mi- neralische Belag von Wand- und Deckenflächen – PUTZ im Innen- oder Außenbereich in entsprechen- der Dicke aufgebracht, erreicht sei- ne endgültige Eigenschaft erst nach vollständiger Durchtrocknung. Bauphysikalisch können Put- ze Witterungs-, Wärme- oder Schall- schutzaufgaben übernehmen und dienen raumseits oftmals der Feuch- teregulierung und der Raumakustik. Oftmals gehen die bauphysikali- schen Eigenschaften schrittgleich mit der dekorativen Oberflächen- gestaltung einher. Die Vielzahl der auf den oben genannten Aufgabenbereich verfüg- baren Putzsysteme macht diese Leitlinie so notwendig, da sie für alle am Baubeteiligten Hilfestel- lung für die Planung und Ausfüh- rung neben den bauweisenden Regelwerken gibt. Regelwerke Mineralische Putzmörtel wer- den nach DIN EN 998-1 regelt [2] . Die im September 2003 eingeführte Norm regelt nicht nur die Begrif- fe, Bezeichnung und Produktanfor- derung für Hersteller, sondern auch ab 2005 die geltende CE-Kennzeich- nung für im Werk hergestellte Putz- und Mauermörtel. Eine Vereinheitlichung der Re- zepturbaustellenmörtel sind auf Grund regionaler Unterschiedlich- keiten für die Mitgliedsstaaten der EU ausgeschlossen. Die handwerklichen allgemeinen Regeln der Putztechnik, die Ausfüh- rungsregeln, aber auch Hinweise für die Planung von Verputzarbeiten im Neu- und das ist neu auch im Altbau , werden neben den Pro- duktanforderungen in der DIN V 18 550 seit April 2005 gere- gelt. [3] Die DIN V 18 550 hat so- mit den Stellenwert einer na- tionalen Ausführungsnorm er- halten! Putzgrund Mit Putzgrund/Untergrund wird „Das Bauteil“ beschrieben, „welches verputzt wird“. [4] Die schadensfreie Putzaus- führung ist nur möglich, wenn folgende Voraussetzungen schon bei der Planung berück- sichtigt und während der Aus- führung umgesetzt werden: – Der Putzgrund muss tragfähig und – den Umgebungsbedingungen angepasst sein. – Den bauphysikalischen Anfor- derungen entsprechend – erfolgt die Auswahl des Putzes -/Putzsystems. Der Putz muss zum Untergrund „passen“! Insbesondere im Zuge der wär- metechnischen Anforderungen entwickelte die Industrie immer leichtere, oftmals faserarmierte wenig feste Putze für hochdäm- mende Wandbaustoffe. Abgestimmt auf die Mauerwerksart und Wärme- leitfähigkeit werden z.B. minera- lische Außenputze (Normal- Leicht- putze Typ 1 oder Typ 2 sowie Dämmputze) von dieser Richtlinie besonders empfohlen und ggf. putztechnische Maßnahmen und Zusatzarbeiten erläutert. [5] Putzgründe aus Mauerwerk sind „grundsätzlich nach DIN 1053 zu errichten.“ [6] Das Überbindemaß (Ü) im Ver- bund gemauerter übereinander lie- gender Stoßfugen muss mindestens 4,5 cm betragen oder 0,4 der Stein- höhe sein. Großformatige „Tafel- baustoffe“ regeln ggf. das Ü-Maß mit bauaufsichtlicher Zulassung. Unterschreitung des Überbindemaß können neben statischen Proble- men zwangsläufig zur Rissanfällig- keit des aufgebrachten Putzsystems führen. Stoßfugenbreiten sind bei glat- ten Mauersteinen mit 10 mm Dik- ke auszuführen; knirschgestoßene Dünnbettmauerwerke besitzen im Regenfall eine stumpfgestoßene Fuge von 1–3 mm. Fugenbreiten > 5 mm sind bei derartigem Mauerwerk auszuschlie- ßen. Fehl- und Ausbruchstellen, Grifftaschen an Mauerwerksecken und Stummstoßfugen mit Fugen > 5 mm und Fugentiefen > 8 mm, sind mit geeignetem Mörtel zu verschlie- ßen. Für den Neubau gilt, dass diese Vermörtelung schon während des Mauerns vorgenommen wird, da die Standzeit des „Bearbeitungs- vorganges… 1 mm je mm Dicke“ beträgt. [7] Die unterschiedlichen Mauer- steine, Ziegel, Kalksand-, Poren- und Leichtbetonmauerwerke wer- den im Hinblick auf ihr Saug- verhalten beschrieben und klassifiziert. Vorgefertigte Wandelemente, Wandtafeln, Konstruktionen und Element- sowie Fertigteildecken werden beschrieben sowie die notwen- dige Verfugung der Montage- lager- und Stoßfugen. Es ist ratsam, in dieser Richtlinie empfohlenen Ausfüh- rungsanweisungen nachzukom- men, die die vollfugige Aus- führung der Montagefugen sicherstellen. Ausführungstech- nisch ist der Verputz geschoss- hoher Wandelemente und Wanddeckentafeln konventio- nellem Mauerwerk gleichzustel- len. Herstellerempfehlungen für den Verputz über verfugte Mon- tagefugen ist Folge zu leisten. Für den Verputz gefügedichter Leicht- und Normaltbetonoberflä- chen, erstellt als Fertigteil oder Ortbeton, gilt, das eine „ausrei- chende Verzahnung“ mit der glat- ten Betonoberfläche und dem auf- bringenden Putz durch entspre- chende Putzgrundvorbereitungen oder mineralische Kammzughaft- brücken zu gewährleisten ist. In Abhängigkeit von ihrem Restfeuch- tegehalt können Betone als „schwachsaugende Untergründe eingestuft werden…“ [8] Für den Verputz mit gipshal- tigem Material auf derartig schwach oder nicht saugfähigen Betonober- flächen wird empfohlen, diese nur dann auszuführen, wenn die ma- ximale Restfeuchtigkeit von 3 Mas- se-% gemessen bis 3 cm Tiefe auf- gewiesen wird. [9] Diesbezüglich sind die Putz- grundprüfungen geregelt in der DIN V 18 550, Abschnitt 9.2.1, neben Schützen & Erhalten · Juni 2007 · Seite 16

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