S&E Glossary
Schützen & Erhalten · März 2007 · Seite 21 Zu treffende Maßnahmen bei Schutzstufe 1 (allgemeine Hygie- nemaßnahmen) sind in den Tech- nischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) 500 beschrieben. Die zu treffenden Maßnahmen für die Schutzstufen 2-4 sind im Anhang III und IV der Biostoff- verordnung aufgeführt! Zu berücksichtigende flankie- rende Regelwerke bei der Schim- melpilzsanierung sind: j Technische Regeln für Biolo- gische Arbeitsstoffe (TRBA) TRBA 400 Handlungsanleitung zur Gefähr- dungsbeurteilung bei Tätigkei- ten mit biologischen Arbeits- stoffen TRBA 460 Einstufung von Pilzen in Risi- kogruppen TRBA 461 Einstufung von Bakterien in Risikogruppen TRBA 500 Allgemeine Hygienemaßnah- men: Mindestanforderungen j Technische Regeln für Gefahr- stoffe (TRGS) TRGS 524 Sanierung und Arbeiten in kon- taminierten Bereichen TRGS 540 Sensibilisierende Stoffe TRGS 907 Verzeichnis sensibilisierender Stoffe ren. Auch die mikrobielle Belastung an den Dämmstoffplatten wurde sichtbar. Die bei der Errichtung des Ge- bäudes verwendeten verzinkten Rohrleitungen wiesen alle starke Korrosion auf. Auch vorhandene Stahlstützen waren bereits im un- teren Bereich erheblich korrodiert und wiesen auf eine lange anhal- tende Feuchtigkeitsbelastung hin. Da die Sanierungsmaßnahmen erst einige Monate nach den letz- ten Untersuchungen am Objekt begonnen wurden, wurde sichtbar, wie sich das Schadensausmaß ver- größert hatte. Bedingt durch den Zeitraum zwischen Abschluss der Untersu- DIE FACHBREICHE Arbeitskreis Schimmelschadenbeseitigung Bei der Vielzahl von Regelwerken und den Verweisen auf flankierende Verordnungen ist es unbedingt notwendig, dass Sanierungsunter- nehmen durch Lehrgänge an die- ses Thema herangeführt werden. Auch für die Planer sollte es ein Muss sein, den Nachweis der Sach- kunde zur fachgerechten Schimmel- schadensanierung in der Ausschrei- bung einzufordern. Lehrgänge zum Erwerb der Sachkunde werden u.a. an den Berufsbildungszentren der Handwerkskammern in NRW ange- boten (www.DHBV.de ). Unter Berücksichtigung der Ausführung des Umweltbundesam- tes, des Landesgesundheitsamtes, der Biostoffverordnung sowie den Sichtbarer mikrobieller Befall auf der Rückseite einer ausgebauten Dämmplatte des Fußbodenaufbaus im Bereich einer Toilettenanlage. TRBA- und TRGS-Richtlinien, wur- den für das Sanierungspersonal u.a. folgende Schutzmaßnahmen vor- geschrieben: j Atemschutz mit Vollmaske und Gebläseunterstützung mit P3- Filter, j Einweg-Schutzanzug mit Kapu- ze, Kategorie 3, Typ 5 und 6. Um eine Kontamination der be- nachbarten Räume zu vermei- den, wurde der gesamte Bereich durch eine technische Luftab- saugung im Unterdruck gehal- ten. Bei dem Rückbau des Fußboden- aufbaus zeigte sich, dass nach wie vor größere Mengen an Wasser in der Dämmschicht vorhanden wa- Eindringen von Wasser in flüssiger Form bis in benachbarte Bereiche, die bis zur Sanierung noch nicht als kontaminiert galten. Kriterium Arbeiten über mehr als eine Stunde, und/oder starke Entwicklung von Feinstaub bzw. Aerosolen, Arbeiten über Kopf kurzzeitige Arbeiten und/oder vor- nehmliche Entwicklung von Grobstaub z.B. Staubfreies Entfernen von kleinen Flächen Schimmelpilz-befallener Mate- rialien z.B. Entfernung einer Silikonfuge Belastungs- stufe 1 2 3 × × × empfohlene Schutzmaßnahme im Arbeitsschutzbereich Atemschutz mit P3-Masken; empfohlen werden Geblä- se unterstützte TM3P bzw. Atemschutzhauben, TH3P Einwegschutzanzug mit Kapuze Kat. III, Typ 5 + 6 (bei Arbeiten mit belastetem Wasser gegen Mikroorganis- men dicht), Schutzbrille, Handschuhe siehe oben, der Baustelle angepasste abwaschbare Schuhe ggf. Über- ziehschuhe, möglichst technische Luftabsaugung Einweghandschuhe, Schutzbrille, Handschuhe Atemschutz mit P3-Filter, empfohlen werden Gebäse unterstützte TM3P keine besonderen Schutzmaßnahmen bei Kontakt mit belastetem Wasser mikroorganismen- dichte Handschuhe Tab. 1: Vorschläge für die Abstufung von Schutzmaßnahmen im Arbeitsbereich
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