S&E Glossary
DIE FACHBEREICHE Sachverständige gangenheit gewährt und Über- gangsfristen eingeräumt werden, da bisher die Rentenversicherungs- träger selbst in ständiger Praxis auf die Außenverhältnisse der GmbH abgestellt hatten. Rückwirkende Beitragsforderungen, die zu Insol- venzen führen können, darf es keinesfalls geben, hat der DIHK gefordert. Auch für die Zukunft müsse – ggf. durch eine Gesetzes- änderung – sichergestellt werden, dass eine derartige Rentenversi- cherungspflicht für Gesellschafter- Geschäftsführer nicht besteht. Die- sem Anliegen wurde nun Rechnung getragen. Die Deutsche Rentenver- sicherung Bund hat am 4. 4. 2006 Merkblatt zur Vertragserfüllung durch Sachverständige als Unternehmensleiter, Partner, Gesellschafter oder Angestellte Fragen zur Ausführung der Sachverständigentätigkeit insbe- sondere in Hinsicht auf Stempel- nutzung, Vertragserfüllung und Außendarstellung von Sachver- ständigengemeinschaften, -sozie- täten oder -GmbHs werden in der 7-seitigen Broschüre des IfS (In- stitut für Sachverständigenwesen) in den Grundzügen beantwortet. Diese Broschüre und auch an- dere für Sachverständige interes- sante Informationen können auf der Internetseite des IfS unter www.Ifsforum.de frei als pdf-Da- teien herunter geladen werden. beschlossen, das Urteil bis zu ei- ner vom (BMAS) angekündigten ge- setzlichen Klarstellung als Einzel- fallentscheidung zu werten und über den entschiedenen Fall hin- aus nicht anzuwenden. Die weite Auslegung des BSG entspreche nicht dem Sinn und Zweck der Rentenversicherungsregelung zu arbeitnehmerähnlichen Selbständi- gen. Das BMAS hat diese Entschei- dung der Deutschen Rentenver- sicherung Bund begrüßt. Zur recht- lichen Absicherung der bisherigen Verwaltungspraxis und zur Vermei- dung von möglichen weiteren Un- klarheiten in der Zukunft wird das BMAS eine Gesetzesänderung auf den Weg bringen. Es soll klargestellt werden, dass die bis- herige Verwaltungspraxis mit den bisherigen Abgrenzungskriterien und Entscheidungshilfen der Spitzenorganisationen der Sozial- versicherungsträger weiterhin gel- ten. Das heißt, dass Gesellschaf- ter-Geschäftsführer, die maßgeb- lichen Einfluss auf die GmbH haben und daher nicht wie Arbeitnehmer sozialversicherungspflichtig sind, nur dann als arbeitnehmerähnliche Selbständige rentenversicherungs- pflichtig werden, wenn die GmbH keine sozialversicherungspflichti- gen Arbeitnehmer und im Wesent- lichen nur einen einzigen Auftrag- geber hat. Entgegen der Ansicht des BSG soll es also für diese letzte- re Beurteilung nicht auf die Per- son des Gesellschafter-Geschäfts- führers ankommen, sondern auf die Gesellschaft. Es schreibt für Sie: Dipl. Holzwirt Georg Brückner Fachbereichs- leiter Sachver- ständige Roggenkamp 7a 59348 Lüdinghausen Telefon: (0 25 91) 94 96 53 Telefax: (0 25 91) 94 96 54 E-Mail: brueckner@dhbv.de CavaStop 300 gegen feuchte Mauern Leicht zu verarbeiten und besonders langlebig ist die CavaStop 300 Horizontalsperre der Neisius Bautenschutz, und dazu ein deutsches Marken- produkt. Die ausgewogene Zusammensetzung aus verschiedenen Komponenten wie Impräg- nierstoffe, Spezialharze, Naturharze und Öle macht aus CavaStop 300 eine nahezu unverrott- bare Kunstharzkautschuk-Isolierschicht, die in kürzester Zeit wasserundurchlässig ist. Bei allen mineralischen Baustoffen können diese Kapillarwassersperren eingesetzt werden. Auf dieses giftklasse- freie Produkt erhalten Sie 10 Jahre Garantie. Informationen erhalten Sie von: Neisius Bautenschutz Im Mörsewinkel 29 • 30900 Wedemark Telefon 0 51 30/79 30-0 • Telefax 0 51 30/79 30-30 E-Mail: neisius@t-online.de • Internet: www.cavastop.com Wir suchen noch Fachbetriebe für die Verarbeitung Möchten auch Sie unser Produkt verarbeiten? Rufen Sie uns an.
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