S&E Glossary
Der Echte Hausschwamm und die Gewährleistung DIE FACHBREICHE Holzschutz Ohne Zweifel ist der Echte Hausschwamm (lat. Serpula lacrymans) Schaderreger Num- mer 1 an unseren baulichen Anlagen. Von altershehr bis heute – in der Bibel und der Landesbauordnung - beschäf- tigt man sich mit diesem Pilz. Dies kommt nicht von ungefähr. Er kann, so wie kein anderer holzzer- störender Pilz, im Verborgenen Holzsubstanz zerstören und gan- ze Gebäudeteile zum Einsturz brin- gen. Insbesondere breitet sich sein Myzel in Hohlräumen, unter Die- lung, in Mauerwerksfugen, hinter Verschalungen und in Versorgungs- schächten aus. Aus diesem Grund ist seine Erkennung, und nicht zuletzt seine Bekämpfung, so schwierig und aufwendig. Bei diesem Schaderreger ha- ben wir es mit einem biologischen Organismus zu tun, der sich nach eigenen Regeln und Gesetzmäßig- keiten im Gebäude ausbreitet. Da- her ist es sehr schwer, die Erschei- nung des Pilzes, abgesehen vom Holz, an bestimmte Bauteile oder Bauteilgruppen zu binden – er kann überall und nirgends auftreten. Um diesen „biologischen Orga- nismus“ nachhaltig zu bekämpfen, muss das gesamte Gebilde betrach- tet werden. Es müssen Maßnahmen getroffen werden, die das Weiter- leben aller Pilzbestandteile verhin- dern. In erster Linie erfolgt dies durch die Beseitigung der Nahrungs- grundlagen. Der Pilz ist auf Zellu- lose angewiesen, die er im Bauholz aber auch an Büchern, Textilien, Teppichen und Bauplatten findet. Da man in der Praxis kaum ein Ge- bäude zellulosefrei bekommen kann, sind zusätzliche chemische Maßnah- men im Mauerwerk erforderlich. Hierbei kommt das Bohrlochdruck- bzw. Bohrlochtränkverfahren sowie als Oberflächenverfahren das Flu- ten oder Schäumen zur Anwendung. Dabei werden behördlicherseits zu- gelassene und getestete Schwamm- sperrmittel eingebracht. Die Namensgebung dieser Mit- tel deutet bereits darauf hin, dass es sich hierbei um keine direkten Bekämpfungsmittel handelt. Viel- mehr wird dem Schwammmyzel bzw. den Schwammhyphen das weiter wachsen im Mauerwerk ver- wehrt. Durch die Anordnung zahl- reicher, rasterförmig angeordneter „Impfstellen“ wird das Myzel eher eingekapselt als abgetötet. Durch diese Spezifik der Bekämpfungs- technologie ist es durchaus mög- lich, dass kleine Myzelteile oder Sporen (trockenresistente Arthro- ter Holzdachstuhl tüchtig bewäs- sert, um Staubbildung zu verhin- dern. Auch tragen undichte, pro- visorische Dacheindeckungen wäh- rend der Bauphase zur erheblichen Befeuchtung gerade behandelter Schwammbefallsbereiche bei. Häufig stellt sich außerdem trotz erfolgreicher und professio- neller Beseitigung des Haus- schwamms die Frage, ob ein spä- ter aufgetretener Hausschwamm auf den ursprünglichen Schwamm zu- rückzuführen ist. Dieser Nachweis lässt sich in der Praxis schwer füh- ren, da der Schwamm auch von Außen völlig neu in ein Gebäude eingebracht werden kann oder durch eine Nachlässigkeit nachfol- gender Gewerke neu entstehen kann. Es ist durchaus denkbar, dass in derartigen Fällen ein Gericht einen so genannten Anscheinsbe- weis zulässt, wonach der später aufgetretene Hausschwamm auf den ursprünglichen Hausschwamm, der beseitigt wurde, zurückzufüh- ren ist. Ein derartiger Anscheins- beweis führt dazu, dass der Bau- handwerker die Beweislast dafür trägt, dass der später aufgetrete- ne Schwamm nicht auf seine Ar- beit zurückzuführen ist. Diesen Beweis wird der Bauhandwerker im Hinblick auf die Eigentümlichkeit des Hausschwammes nur schwer führen können. Es stellt sich somit die Frage, wie kann sich der Bauunternehmer vor einer Haftung schützen, wenn er trotz ordnungsgemäß erbrach- ter Arbeit nicht hundertprozentig den Schwamm bzw. die wider- standsfähigen Sporen beseitigen konnte. Hierzu gibt es drei Mög- lichkeiten, die man alle nutzen sollte: sporen, die in Myzelien gebildet werden können) noch jahrelang lebensfähig bleiben. Bei erneuter Feuchtezufuhr können diese aus- keimen. Bedingt durch diese „unvoll- ständige“ Abtötung des Echten Hausschwamms ist der Erfolg der Schwammbekämpfung auch ent- scheidend von weiteren Bedingun- gen abhängig. Neben der Beseiti- gung der Nahrungsgrundlage und der chemischen Behandlung, die oben bereits erläutert wurde, sind weitere Faktoren erfolgsentschei- dend: – Beseitigung von Feuchtequellen (undichte Dacheindeckung, auf- steigende Mauerfeuchte, Lecka- gen an Rohrleitungen). – Sorgfältige Arbeit anderer Bau- werke (Regensicherheit während der Dachdeckerarbeiten, Vermei- dung von unnötigen Nassprozes- sen, kein Einbau von organi- schem Bauschutt in nicht ge- nutzte Hohlräume). – Richtige Detailplanung (Einbau luftumspülter Balkenköpfe, Fest- legung von Dämmmaßnahmen, Vermeidung von Kondensatbil- dung). – Nutzungsverhalten der Mieter (Vermeidung von Spritz- bzw. Planschwasser, Beibehaltung ei- nes optimalen Wohnraumklimas, Vermeidung diffusionsdichter Beläge durch die Austrocknun- gen behindert werden, Einschlep- pung und Lagerung von infi- zierten Altholz, Wartung und Reinigung von Fallrohren und Regenrinnen). Die oftmals garantierte Zusage einer hundertprozentigen Beseitigung von Schwamm durch Bauunterneh- men ist äußerst zweifelhaft. Problematisch bei einer Sanie- rungsmaßnahme durch eine Fach- firma, die den Schwamm zunächst erfolgreich eingekapselt hat, ist häufig die Arbeit der späteren Ge- werke. Dort wird dann ohne Kennt- nis im Umgang mit dem Haus- schwamm zum Beispiel ein sanier- Es schreibt für Sie: Dipl.-Ing. Ekkehard Flohr Fachbereichs- leiter Holz- schutz An der Hohen Lache 6 06846 Dessau Telefon: (03 40) 6 61 18 84 Telefax: (03 40) 6 61 18 85 E-Mail: flohr@dhbv.de Schützen & Erhalten · März 2006 · Seite 9
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