S&E Glossary
DIN 18195 Teil 4–6 „Bauwerksabdichtungen“ Ausgabe August 2000 in Hessen bauaufsichtlich eingeführt Sanierputze-WTA Sanierputze-WTA werden ein- lagig, mindestens 20 mm dick, auf lot- und fluchtgerechtem Unter- grund aufgetragen. Diese Mindest- schichtdicke kann bei 2 oder mehr- schichtigen Auftrag auf 15 mm reduziert werden, wenn Poren- grundputz > 10 mm vorab verwandt wurde. Die Gesamtputzschichtdicke beträgt ohne Fugentiefen < 40 mm. Die zu treffenden Sanierputz- maßnahmen, Schichtdicken und Schichtfolgen erfolgen in Abhän- gigkeit des Untergrundes und wer- den bestimmt durch den Versal- zungsgrad: Tabelle 1: Bewertung der Schaden verursachenden Wirkung verschiedener Salz-Ionen (vorwiegend Anionen) in Mauwerwerkskörpern (Versalzungsgrad). Salze Salzgehalte in Masse-% Chloride (CI - ) < 0,2 0,2 bis 0,5 > 0,5 Nitrate (NO 3 - ) < 0,1 0,1 bis 0,3 > 0,3 Sulfate (SO 4 2- ) < 0,5 0,5 bis 1,5 > 1,5 Bewertung Belastung Belastung Belastung gering mittel hoch Auf Grund der ermittelten Werte wird der Gesamt-Versalzungsgrand als „gering“, „mittel“ oder „hoch“ eingestuft. Dabei ist der ermittelte höchste Gehalt an Salz-Ionen (unabhängig ob Chlorid, Nitrat oder Sulfat) maß- gebend. Anwendungsgrenzen Sanierputzsysteme-WTA sind keine Sperrputze! Sie sind nur wirk- sam gegen hygroskopisch hervor- gerufene Feuchtigkeit, dürfen aber nicht hydrostatischen Stau- oder Druckwasser, dauerhafter Boden- feuchte oder dauerhafter Durch- feuchtung auf Grund von Tauwas- serunterschreitungen ausgesetzt werden. Hohe Luftfeuchtigkeit während oder nachdem Auftrag des Sanier- putzes unterbinden die Ausbildung der notwendigen Porenhydropho- bie. Der Sanierputz erhärtet zwar, ist aber im Querschnitt nicht Po- renhydrophob, so dass Salze ein- wandern können und frühzeitig tief in den Putzquerschnitt gelangen. Im Zuge der Austrocknung des Sanierputzes sollte daher der Putz „ausatmen können“, die Luftfeuch- tigkeit sollte daher < 65 % betra- gen. Das WTA-Merkblatt 2-9-05-D „Sanierputzsystem“ legt nicht nur die technischen Anforderungen und Sanierputzsysteme und deren Be- standteile fest, sondern gibt kla- re Anregung zur Planung und Aus- führung und empfiehlt allen in der Bausanierung tätigen Ämtern, Pla- nern und Ausführern die Kenntnis- nahme und Umsetzung vor Ort zur Auflage zu machen. Die Vornorm DIN V 19 550 gibt klare Hilfestel- lungen zur Vorbereitung des Putz- grundes und spiegelt die allgemeine handwerkliche Verarbeitungstech- nik von Putzmörtel wieder. Im Hinblick auf die spezielle Verarbeitungs- und Ausführungs- sicherheit sollte das WTA-Merkblatt 2-9-05/D „Sanierputzsysteme“ als Ausführungsrichtlinie vereinbart werden, um dauerhaft die Instand- setzung des feuchte- und salzge- schädigten Mauerwerks zu gewähr- leisten. Tabelle 2: Maßnahmen in Abhängigkeit vom Versalzungsgrad. Versalzungsgrad 1) Maßnahmen Schichtdicken Bemerkungen in mm gering 1. Spritzbewurf < 5 2. Sanierputz WTA > 20 mittel bis hoch 1. Spritzbewurf < 5 2. Sanierputz-WTA 10 bis 20 3. Sanierputz-WTA 10 bis 20 1. Spritzbewurf < 5 2. Porengrund- > 10 putz-WTA 3. Sanierputz-WTA > 15 1) Durch Voruntersuchungen zu ermitteln und zu bewerten Spritzbewurf in der Regel nicht deckend, gege- benenfalls nach Herstell- ervorschrift voll deckend; Gesamtdicke der Schichten gemäß 8.2.2 DIE FACHBEREICHE Bautenschutz Quellen: 1) DIN EN 998-1 Festlegung für Mörtel im Mauerwerksbau Teil 1: Putzmörtel Deutsche Fassung 998-1:2003 DIN Deutsches Institut für Normung e.V., Beuth Verlag Berlin 2) WTA-Merkblatt 2-2-91/D – Sanierputzsysteme WTA Publications Edelbergstraße 6 D-80686 München 3) DIN V 18550, Vornorm, April 2005 Beuth Verlag GmbH, 10772 Berlin 4) WTA-Merkblatt 2-9-05/D – Sanierputzsysteme Bezugsquelle siehe zuvor 5) siehe zuvor vergl. 5.1 Voruntersuchungen 6) WTA-Merkblatt 2-9-05/D Sanierputzsysteme 3.2 Einsatzbereich/Anwen- dung 7) Putzgrundvorbereitung 8) Tabelle 1, WTA-Merkblatt 2-9-05/D 9) Tabelle 2, WTA-Merkbatt 2-9-05/D Abb. 1: maxit Group Marke Deitermann Foto 1/2/4/6: take five – das Designer Netzwerk Foto 3: maxit/maxit Group Foto 5/7: Marke Deitermann/maxit Group Im Staatsanzeiger Nr. 28/ 2005 vom 11. Juli 2005 veröf- fentlichte das hessische Ministe- rium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung die Liste und Übersicht der im Land Hessen bauaufsichtlich eingeführten technischen Baubestimmungen. Unter 5.3 „Feuchteschutz“ wurden folgende Teile der DIN 18195 „Bauwerksabdichtungen, Ausgabe August 2000 aufgenom- men: – Teil 4 „Abdichtungen gegen Bo- denfeuchte (Kapillarwasser, Haftwasser) und nicht stauen- des Sickerwasser an Bodenplat- ten und Wänden, Bemessung und Ausführung“ – Teil 5 „Abdichtungen gegen nicht drückendes Wasser auf Deckenflächen und in Nassräu- men, Bemessung und Ausfüh- rung“ – Teil 6 „Abdichtungen gegen von außen drückendes Wasser und aufstauendes Sickerwasser, Bemessung und Ausführung“ Hiermit werden – wenn auch erst 5 Jahre nach Erscheinen der no- vellierten Norm – die entspre- chenden Teile der Vorgängeraus- gabe DIN 18195, Ausgabe 1983/ 1984 ersetzt. Hessen ist damit das einzi- ge Bundesland, das auch den Feuchteschutz als bauaufsichtlich relevant einstuft. Schützen & Erhalten · Dezember 2005 · Seite 12 Ausreiben der Sanierputzoberfläche Zweischichtsanier- putzsystem
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