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STOPPT 7ASSER 7%"!# š #HEMIE 'MB( q &AHRENBERG q "ARSBàTTEL BEI (AMBURG 4EL q &AX q WWW WEBAC DE 2ISSE &UGEN &LËCHEN n DICHT Neuer Leitfaden des Umweltbundes- amtes zur Schimmelpilzsanierung Seit September diesen Jahres ist der neue „Leitfaden zur Ursachen- suche und Sanierung bei Schimmel- pilzwachstum in Innenräumen“ (Schimmelpilzsanierungs-Leitfaden) zu beziehen. Aber Vorsicht, es heißt zwar immer wieder der neue Schim- melpilzleitfaden des Umweltbundes- amtes ist da und soll den ersten er- setzen. Das ist jedoch nicht korrekt. Beim ersten Leitfaden des Um- weltbundesamtes, Leitfaden zur Vor- beugung, Untersuchung, Bewertung und Sanierung von Schimmelpilz- wachstum in Innenräumen aus dem Jahre 2002 wurde z.B. das Thema Schimmelpilzsanierung nur kurz angerissen. Der Schwerpunkt des ersten Leitfadens lag bei der Phy- siologie der Schimmelpilze sowie den pathologischen Wirkmechanis- men auf den Menschen. Darüber hinaus ist man auf vorbeugende Maßnahmen (Lüftungsverhalten) gegen Schimmelpilze eingegangen. Schwerpunkt des ersten Leitfadens waren jedoch die Bestimmungen, die Messungen sowie die Bewertun- gen von Schimmelpilzen. Im dem neuen und ergänzen- den Leitfaden (Schimmelpilzsanie- rungs-Leitfaden) des Umweltbun- desamtes geht man hingegen auf die Ursachen des Schimmelpilz- wachstums in Gebäuden und dar- über hinaus schwerpunktmäßig auf die Sanierung von mikrobiologi- schen Befällen in Innenräumen ein. Bei der Konfrontation mit dem neuen „Schimmelpilzsanierungs- Leitfaden“ fällt die interdisziplinäre Auseinandersetzung auf. Man hat sich zwar stellenweise auch wieder- holt, doch verweist man in diesem Leitfaden auf bestehende Schriften wie z.B. die „Handlungsanleitung zur Gefährdungsbeurteilung nach Biostoffverordnung“ der Bauberufs- genossenschaft. Zwar spricht man in dem einen von einer Gefährdungs- klasse und in dem anderen von ei- ner Belastungsstufe, doch hat man ansonsten zum überwiegenden Teil Einigkeit bewiesen. Lässt man nun die Bezeichnungen außen vor, so sind die Leitfäden des UBA und die Handlungseinleitungen der Bau BG sogar kompatibel. Größere Schimmelpilzbefälle sollten laut Umweltbundesamt un- bedingt von Fachfirmen durchge- führt werden. Hierbei ergeben sich folgende Fragen: 1. Ab wann handelt es sich um einen großen Schimmelpilzbe- fall? 2. Was ist eine Fachfirma? Zur Definition der Schadensgröße sagt der Leitfaden 1 des Umwelt- bundesamtes aus, dass die Bewer- tung des Schadensausmaßes in drei Kategorien unterteilt wird. – Kategorie 1: Keine bzw. sehr ge- ringe Biomasse (z.B. geringe Oberflächenschäden < 20 cm²) – Kategorie 2: Mittlere Biomas- se, Oberflächenausdehnung < 0,5 m², tiefere Schichten sind nur lokal betroffen. – Kategorie 3: Große Biomasse, großflächige Ausdehnung > 0,5 m², auch tiefere Flächen kön- nen betroffen sein. Aus dieser Definition des Schadens- ausmaßes kann man ableiten, dass bei große Biomasse bzw. große Schimmelpilzbefälle > 0,5 m² (Ka- tegorie 3) die Sanierung durch Fachfirmen durchgeführt werden muss. Kleinere Schäden können selbst bzw. durch „normale Hand- werksunternehmen“, z.B. Maler durchgeführt werden. Bei der Beantwortung der Frage 2, „ Was ist eine Fachfirma ?“, sollte es sich hier um ein Unter- nehmen handeln, welches nicht nur über Erfahrung im Sanieren von Feuchtigkeitsschäden verfügt, son- dern sich darüber hinaus mit ei- nem entsprechenden Schimmelpilz- sanierungslehrgang qualifiziert hat. Dieser neue Leitfaden ist kosten- los zu beziehen von: GVP Gemein- nützige Werkstätten Bonn In den Wiesen 1–3, 53227 Bonn Telefon (02 28) 97 53-2 09 oder – 2 10, Bestellungen per E-Mail: uba@broschuerenversand.de Der Lehrgang Schimmelbeseitigung in Gebäuden ist 4-tägig und fin- det statt im HBZ Münster: 24. und 25. März 2006; 7. und 8. April 2006. ARBEITSKREISE Schimmelschadenbeseitigung Dipl.-Ing. Norbert Becker Leiter des Arbeitskreises „Fachgerechte Schimmel- schaden- beseitigung“ Am Waldwinkel 16 51069 Köln Telefon: (02 21) 6 80 34 96 Telefax: (02 21) 6 80 34 92 E-Mail: becker@dhbv.de

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